Exklusive Rabattverträge : Verboten für Biosimilars, erlaubt für Brustkrebsmittel
Exklusive Rabattverträge sind für Biosimilars und Kinderarzneimittel verboten. Bork Bretthauer, Geschäftsführer des Verbands Pro Generika, kritisiert, dass Krankenkassen für andere versorgungsrelevante Generika solche Verträge abschließen können. Er formuliert Vorschläge für eine stabilere Versorgung.
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Es ist doch beruhigend, wenn man ein Problem identifiziert – und bereits seine Lösung kennt. Genau das ist die Situation, in der wir uns gerade befinden. Der Bundestag hat im Mai mit dem Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) exklusive Rabattverträge bei Biosimilars – biopharmazeutischen Nachahmer-Präparaten – für zwei Jahre verboten.
Die Begründung war eindeutig: Diese Verträge machen die Lieferketten fragil und verstärken unsere Abhängigkeit von Produzenten aus China. Das Verbot war somit richtig und ein starkes Bekenntnis zum europäischen Standort. Jetzt muss die Politik den nächsten Schritt gehen.
Das Prinzip ist bekannt – das Problem auch
Exklusive Rabattverträge funktionieren nach einem simplen Prinzip: Nur der günstigste Anbieter erhält den Zuschlag, alle anderen gehen leer aus. Das entfacht einen wahren Unterbietungswettbewerb, der in seiner Konsequenz Anbieter aus dem Markt drängt und die Versorgung destabilisiert. Denn: Wer dauerhaft unter Produktionskosten anbieten muss, zieht sich irgendwann zurück. Und hinterlässt eine Lücke, die sich im Ernstfall nicht schließen lässt.
Welchen Ernstfall ich meine? Zum Beispiel den Tag, an dem China seine Marktmacht bei Arzneimitteln politisch ausspielt – so wie es das in anderen strategischen Bereichen, etwa bei seltenen Erden oder Mikrochips, längst tut. China hat die eigene Pharmaindustrie gezielt und massiv subventioniert und sich damit eine Vormachtstellung erarbeitet, die wir durch den jahrelangen Kostendruck, dessen schärfstes Instrument die exklusiven Rabattverträge sind, noch befördert haben. Dass diese Abhängigkeit eines Tages zum Risiko werden kann, liegt auf der Hand.
Verbot greift für viele Generika nicht
All das wissen wir – und haben bei Biosimilars gegengesteuert. Und doch gilt das aktuelle Verbot nur für Biosimilars und seit dem ALBVVG auch für Kinderarzneimittel. Für alle anderen versorgungskritischen Generika greift es nicht.
Nicht für Tamoxifen, eines der meisteingesetzten Mittel in der Brustkrebstherapie, das 2022 über Monate nicht ausreichend lieferbar war. Nicht für das Antibiotikum Amoxicillin, bei dem heute ein einziger Hersteller alle Produktionsschritte in Europa abbildet. Nicht für Metformin, das bei Diabetes eingesetzt und zehn Millionen Mal jährlich verordnet wird – von dem aber von einst 40 Herstellern heute nur noch fünf übrig sind.
Die Lösung kennen wir – wir müssen sie nur anwenden
Und jetzt? Jetzt müssen wir konsequent sein. Denn dass ein Verbot exklusiver Rabattverträge für eine stabilere Versorgung sorgt, ist ein Erfahrungswert. Als Kinderarzneimittel vor einigen Jahren knapp wurden, griff der Gesetzgeber bereits einmal zu genau diesem Mittel. Das Ergebnis: Die Zahl der Engpässe ging zurück. Mehr Hersteller kamen auf den Markt und sogar neue Präparate wurden zugelassen.
Dieses Prinzip lässt sich gut auf versorgungskritische Generika übertragen. Hier können Verträge nach dem Open-House-Modell – die Krankenkassen legen den Rabatt fest und alle Hersteller können zu diesem Satz Verträge schließen – für erhebliche Einsparungen sorgen. Und das, ohne, dass ein Unterbietungswettbewerb entsteht.
Für mich ist die Sache einleuchtend: Es braucht keine neue Idee. Wir können einfach eine bewährte Maßnahme anwenden – auf Medikamente, die zu wichtig sind, als dass sie fehlen dürfen. Die kommende Pharmastrategie der Bundesregierung wäre der richtige Rahmen dafür und das Thema können wir gut im laufenden Pharmadialog diskutieren.
Bork Bretthauer ist Geschäftsführer von Pro Generika e.V., dem Verband der Generika- und Biosimilarunternehmen in Deutschland.
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