Drogen : Bundeskabinett bringt Verordnungen zu klinischen Studien und NPS auf den Weg

Das Kabinett hat zwei Verordnungen beschlossen – eine zur Eindämmung neuer psychoaktiver Stoffe und eine zur Vereinfachung klinischer Prüfungen. Durch letztere werden Standardvertragsklauseln gegeben, die zeitaufwendige Vertragsverhandlungen über die Rechte und Pflichten von Sponsoren und Prüfzentren vor Beginn klinischer Prüfungen erleichtern sollen.

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