PPBV: Krankenhäuser sollen Pflegepersonalbedarf ermitteln
Ab dem 1. Juli sollen Krankenhäuser ihren Pflegepersonalbedarf melden. Grundlage für dessen Berechnung ist eine Verordnung, über die im März noch der Bundesrat entscheiden muss. Geht sie durch, wird das noch weitere Informationspflichten für die Krankenhäuser bedeuten.
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