seit ihrer Einführung vor fast 15 Jahren ist die Transparenzregelung im Lebens- und Futtermittelgesetzbuch Zankapfel zwischen Wirtschaft, Behörden und Verbraucherschutzorganisationen. Sie verpflichtet die zuständigen Behörden, die Öffentlichkeit unverzüglich über einen Verdacht auf bestimmte Verstöße im Lebensmittel- und Futtermittelrecht unter Nennung des verantwortlichen Betriebs zu informieren.
Mit seinem Versuch, den Paragrafen über das Bürokratierückbaugesetz zu streichen, ist das Bundeslandwirtschaftsministerium in der Ressortabstimmung gescheitert. Nun startet der Agrarausschuss des Bundesrats einen neuen Versuch zur Abschaffung. Christina Rempe hat die Details.