Gesetz zur Autobahnfinanzierung : Mehr Geld, weniger demokratische Kontrolle
Die Finanzierung der Bundesfernstraßen steht vor einer Weichenstellung, mit gravierenden Folgen. Der Entwurf des Infrastrukturgesellschaftsfinanzierungsänderungsgesetzes macht die Autobahn GmbH künftig kreditfähig und lässt ihr Einnahmen aus der Lkw-Maut zukommen. Was wie eine technische Anpassung zur Erhöhung des finanziellen Spielraums erscheint, ist in Wahrheit mehr: eine Umgehung der Schuldenbremse und ein Abbau demokratischer Kontrollrechte des Bundestages.
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Die Finanzierungsstruktur der Autobahn GmbH soll grundlegend verändert werden. Neben fixen Haushaltsmitteln erhält die Gesellschaft künftig einen Teil der Einnahmen aus der Lkw-Maut und kann darauf ihre Kreditaufnahme stützen.
Ohne eine im Gesetz festgeschriebene Obergrenze birgt diese Kreditfähigkeit immense fiskalische Risiken: Neue Schulden tauchen dann nicht im Bundeshaushalt auf, belasten aber die Gesamtbilanz der öffentlichen Hand. Damit wird die haushaltspolitische Gesamtverantwortung des Bundestages ausgehebelt.
Der Gesetzentwurf verknüpft die veränderte Finanzierung der Autobahn GmbH mit einer drastischen Beschneidung der parlamentarischen Kontrolle. Statt der Bundestagsausschüsse für Haushalt und Verkehr soll zukünftig allein das Bundesverkehrsministerium einem Finanzierungs- und Maßnahmenplan zustimmen.
Dem Parlament werden weitreichende Entscheidungen nur noch zur Kenntnis weitergeleitet. Diese Aufhebung des Zustimmungsvorbehalts widerspricht dem Koalitionsvertrag, der eine umfassende parlamentarische Kontrolle explizit garantiert.
Blankoscheck für das Ministerium
Damit wird die politische Abwägung der einzelnen Abgeordneten faktisch durch einen Blankoscheck für das Ministerium ersetzt. Dies kann weder im Interesse des Bundestages noch der Öffentlichkeit sein, die dadurch wertvolle Beteiligungsmöglichkeiten verlieren würde.
Der BUND sieht diesen Gesetzentwurf deshalb äußerst kritisch. Erhalt, Sanierung und Bau von Verkehrsinfrastruktur sind staatliche Aufgaben und müssen es auch bleiben. Mehr Geld bei weniger Kontrolle könnte andernfalls dazu führen, dass zusätzliche Mittel in den klimaschädlichen und naturzerstörenden Neu- und Ausbau von Fernstraßen fließen.
Statt Kontrollrechte abzubauen, fordert der BUND, den Zustimmungsvorbehalt zu erhalten und ihn auf den Bundestagsausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz auszuweiten.
Sanierung statt Neubau
Die geplante Aushöhlung der Demokratie wiegt umso schwerer, als der Bund aktuell ohnehin nicht dort investiert, wo es eigentlich nötig wäre. Die marode Brückeninfrastruktur stellt die Menschen und Unternehmen im Land vor immer größere Herausforderungen. Die Ankündigungen aus dem Bundesverkehrsministerium, dass der Erhalt von Brücken und Straßen Vorrang hat, greifen nicht.
Von 400 angekündigten Brückenmoderinisierungen werden 2026 wohl nur 170 fertig. Dabei bezieht sich die Zielgröße von jährlich 400 zu modernisierenden Brücken auf ein sogenanntes Brückenmodernisierungsnetz mit 4000 maroden Brücken, das allerdings ohnehin nur rund die Hälfte des deutschen Autobahnnetzes umfasst. Betrachtet man die Gesamtheit der Autobahnen, müssen rund 8000 Brücken dringend saniert oder neu gebaut werden. Die Lage ist somit dramatischer, als viele annehmen.
Der BUND fordert daher eine gesetzlich verbindliche Investitionskaskade: Zuerst müssen alle 8000 Autobahnbrücken saniert und das Bestandsnetz konsequent auf den neuesten Stand gebracht werden. Dazu gehören auch Lärmschutz, Grünbrücken zur Wiedervernetzung von Lebensräumen und der Aufbau einer Ladeinfrastruktur für E-Lkw.
Nachhaltige Verkehrsmittel stärken
Erst danach darf die Autobahn GmbH bestehende Engpässe beseitigen – natürlich unter Einhaltung aller Naturschutz-, Klimaschutz- und Flächenversiegelungszielen. Neubau und sogenannte Lückenschlüsse gehören ans Ende dieser Investitionskaskade oder werden komplett gestrichen. Vor dem Hintergrund der sich verschärfenden Biodiversitäts- und Klimakrise dürfen keine Gelder mehr für neue und breitere Fernstraßen ausgegeben werden. Stattdessen müssen nachhaltige Verkehrsmittel gestärkt werden.
Vollends intransparent wird das System durch die von Bundesverkehrsminister Steffen Bilger (CDU) angekündigte verstärkte Einführung von ÖPP-Projekten im Verfügbarkeitsmodell. Diese wirken attraktiv, weil einmalig hohe Investitionsausgaben im Bundeshaushalt vermieden werden.
Bei genauerer Betrachtung sind sie jedoch eine weitere, verdeckte Verschuldung an der Schuldenbremse vorbei. Ausgaben, die eigentlich von der öffentlichen Hand finanziert werden müssten, erbringen private Firmen mit Renditeerwartungen.
Angesichts erwarteter Netto-Renditen von sechs bis zehn Prozent wird dieses Verfahren für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler am Ende deutlich teurer als die konventionelle Beschaffung. Denn die Verträge mit privaten Partnern verpflichten den Bund über Jahrzehnte zur Zahlung erheblicher Summen, die im Haushalt dann an anderer Stelle fehlen.
Der BUND fordert das Parlament auf, das Gesetz abzulehnen oder zumindest wesentliche Änderungen einzufordern. Der Erhalt und die Sanierung der Infrastruktur müssen gesetzlich verankert, Mitspracherechte dürfen nicht beschnitten werden. Der Bundestag darf sich das Heft künftigen Handelns nicht aus der Hand nehmen lassen.
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