Ein (E-)Fahrrad ist perfekt für die innerstädtische Dienstfahrt mit der Aktentasche. Die Post wird bereits jetzt sauber und energiesparend per Lastenrad transportiert. In der Grünflächenpflege oder bei der Kleinmüllsammlung stehen kleine, leichte Lastenfahrräder anders als schwere, große Transporter nicht auf öffentlichen Flächen im Weg. Bisher sind die Flotten jedoch noch geprägt von klassischen Verbrennungsfahrzeugen. Bei der öffentlichen Hand – von Ministerien bis zur Gemeindeverwaltung – ist somit ein großer Hebel vorhanden, durch den Einsatz von kleineren Fahrzeugen im Fuhrpark nicht nur den Energieverbrauch zu reduzieren, sondern auch Kosten und CO2-Emissionen zu mindern.
In der öffentlichen Beschaffung wird dieses Potenzial jedoch bisher meist vernachlässigt. Die Praxis im öffentlichen Sektor ist leider häufig noch die, dass für ein altes Kraftfahrzeug einfach ein neues beschafft wird, ohne zu prüfen, ob nicht auch kleinere Fahrzeuge wie Diensträder oder Lastenräder ausreichen. Weder dem Klima, noch den öffentlichen Finanzen ist damit geholfen. Absurderweise verschärft das seit dem Jahr 2021 geltende Gesetz zur Beschaffung von sauberen Straßenfahrzeugen (SaubFahrzeugBeschG) diese Behäbigkeit noch und wirft der Transformation nachhaltigen Mobilität ordentliche Brocken vor die Füße.
Konkret besagt die darin vorgenommene Umsetzung der Clean Vehicle Directive der EU, dass bei der Neubeschaffung von Fahrzeugen und Personenverkehrsdienstleistungen Mindestquoten an sauberen Straßenfahrzeugen einzuhalten sind. Bei leichten Nutzfahrzeugen müssen zum Beispiel 38,5 Prozent „sauber“, vereinfacht elektronisch, sein. Was jedoch nicht als Straßenfahrzeug gilt sind Fahrräder, Lastenräder und L-Klasse Fahrzeuge. Hier wird ein klarer Fehlanreiz gesetzt. Die Gesetzgebung fördert an dieser Stelle, dass ein schweres, energieintensives E-Kraftfahrzeug von mindestens 3,5 Tonnen beschafft wird, obwohl es in vielen Fällen auch ein Fahrrad oder Lastenrad tun würde. Diese Fahrzeuge zählen aber nicht bei der Erfüllung der Quote von 38,5 Prozent.
Quote wäre innerstädtisch oft ein Rückschritt
Im SaubFahrzeugBeschG ist auch die Ausschreibung von Post- und Paketdienstleistungen geregelt. Auch hier müssen diese Quoten von zum Beispiel 38,5 Prozent sauberen Straßenfahrzeugen bis 3,5 Tonnen in der Beauftragung erfüllt werden. Praktisch stellt die Quotenerfüllung in der urbanen Zustellung von zum Beispiel Post beziehungsweise der Verbundzustellung einen Rückschritt dar. In diesem Bereich erfolgt die Auslieferung seit langem mit Posträdern. Bei Strecken mit geringer Stoppdichte, wie in Vororten, werden oft auch kleine, elektronische Fahrzeuge der L-Klasse eingesetzt. Diese zählen nicht zur Quote und benachteiligen dadurch die in diesem Segment bereits nachhaltig aufgestellten Unternehmen.
In immer mehr Städten gibt es zudem lokale, kleine und mittelständische Kurierdienste und Radlogistiker die mit nahezu 100 Prozent „reinen“ Fahrrad- und Lastenfahrradflotten Post und Pakete zustellen. Planbare, verlässliche Aufträge von Kommunen, Ämtern, Kliniken und Behörden sind für diese ein essentieller Anker, um neue Geschäftsfelder erschließen zu können. Hier kann gezielt und wirkungsvoll sowohl regionale Wirtschaft gestärkt wie Verkehr entlastet werden. Dafür ist es aber notwendig, bei Ausschreibungen die Anforderungen für KMUs fair und nachhaltig zu gestalten. Das bedeutet Lastenräder und Leichtfahrzeuge müssen bei der Beschaffungsquote für sauberen Nutzfahrzeuge mitgerechnet werden.
Was wir aktuell beobachten ist jedoch, dass Ausschreibungen der öffentlichen Hand für Post- oder Paketdienste Lastenräder und Radlogistik benachteiligen. Es werden zum Beispiel explizit Flotten an Straßenfahrzeugen, also Kraftfahrzeuge mit 3,5 Tonnen oder größer, gefordert. Die daraus resultierende Anzahl an E-Fahrzeugen kann dann häufig nur ein bekannter Akteur erfüllen. Es werden ebenso unter anderem formale Anforderungen der Haftpflicht gestellt, die für den Transport per Rad nicht verpflichtend und marktüblich sind. Öffentliche Institutionen tun sich damit keine Gefallen. Denn wenn Kraftfahrzeuge gefordert werden, wo auch ein Lastenrad reicht, bedeutet dies am Ende, dass die Kraftfahrzeuge und damit die Transporte nur teurer werden.
EU-Vorgaben müssen deutlich ambitionierter werden
Die Revision der Clean Vehicle Directive als übergeordnetes Regelwerk zum Gesetz zur Beschaffung von sauberen Straßenfahrzeugen steht auf Ebene der Europäischen Union im Jahr 2027 an. Bis dahin sind die Akteure in Deutschland aufgefordert, das Gesetz genau zu lesen und Ausschreibungen mit Verstand und klarem Nachhaltigkeitsfokus zu erstellen. In Leistungsbeschreibungen gehört als ausschließende Anforderung ein festes Energieverbrauchs- und CO2-Minderungssziel. Begründbar ist dies über die Ziele zum Klimaschutz der öffentlichen Hand selbst.
Die Anforderung setzt den klaren Anreiz, Post- und Paketdienstleistungen mit einem hohen Anteil an kleinen, energiesparenden Fahrzeugen wie z.B. Lastenrädern zu erbringen. Die Quote an „sauberen“ Fahrzeugen muss dann nur noch für eine deutlich kleinere Anzahl an Kraftfahrzeugen erfüllt werden. In dieser Form der Ausschreibung entsteht eine Win-Win-Win Situation, besseres Klima, günstigere Transporte und Stärkung lokaler (Rad-)Logistikunternehmen.
Auf der langen Frist bis 2027 ist es notwendig, dass die EU-Vorgaben in zwei Dimensionen deutlich ambitionierter gestellt werden. Erstens muss die Quote an sauberen Straßenfahrzeugen wesentlich angehoben werden. Zweitens muss die Quotenerfüllung so geöffnet werden, dass die öffentliche Hand dazu angehalten wird, große, schwere, energieintensive Fahrzeuge durch kleine, leichte, energiesparende Fahrzeuge zu ersetzen. Studien besagen, dass sich jede zweite motorisierte Fahrt mit Gütertransport in Städten auch per Lastenrad erledigen lässt. Damit ist dann der Zielwert von 70 bis 80 Prozent saubere Straßenfahrzeuge und (Lasten-)Räder in der Neubeschaffung bis 2030 der bessere Zielwert.
Tom Assmann spricht heute bei der 3. Nationalen Radlogistik Konferenz in Hannover. Morgen findet auf der zeitgleichen IAA Transportation ein Zusatzprogramm mit den Ausstellern der Radlogistik-Konferenz statt.