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Verkehr & Smart Mobility

Standpunkte So geht modernes Verkehrsrecht

Ann-Kathrin Schneider, Bundesgeschäftsführerin des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC)
Ann-Kathrin Schneider, Bundesgeschäftsführerin des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC)

Großen Mut zur Lücke – den benötigen viele Radfahrerinnen und Radfahrer täglich auf den Straßen. Gut ausgebaute, durchgehende und sichere Strecken für Radfahrende sind nach wie vor Mangelware, findet Ann-Kathrin Schneider, Bundesgeschäftsführerin des Fahrradclubs ADFC. Sie fordert, das Straßenverkehrsgesetz dringend zu ändern – Ideen für eine sinnvolle Reform seien vorhanden.

von Ann-Kathrin Schneider

veröffentlicht am 04.05.2022

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Zügig mit dem Auto voranzukommen ist durch das Straßenverkehrsgesetz in seiner jetzigen Form wichtiger als der Schutz von Radfahrenden, Zufußgehenden oder von Klima und Umwelt. Damit steht das Gesetz Planerinnen und -planern im Weg, wenn sie die Situation für andere Verkehrsmittel verbessern wollen. Denn es dient allein der „Abwehr von Gefahren für die Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs“. So steht es in Paragraph 6 StVG, der die Grundlage für die Straßenverkehrsordnung ist. Diese zehn Worte haben es in sich. So dürfen Regelungen nur dann umgesetzt werden, wenn sie nachweislich auch der Gefahrenabwehr dienen. Vorbeugende Maßnahmen, damit etwa Unfälle gar nicht erst passieren oder um Menschen vor Lärm und Abgasen zu schützen, sind nur sehr eingeschränkt erlaubt. 

Ein Beispiel: Der Bau eines geschützten Radfahrstreifens in Düsseldorf ist vor dem Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen gescheitert. Das Anliegen, Radfahrende vor parkenden Lkw am Fahrbahnrand zu schützen und die Situation für radelnde Kinder zu verbessern, reichte nicht aus. Dafür fehle eine Rechtsgrundlage ebenso wie eine „Angebotsplanung“, so die Richter. Sie vermissten für die rechtmäßige Anordnung eines Radfahrstreifens Verkehrszählungen und Unfallstatistiken.

Es müssen erst Menschen verletzt werden 

Das Einrichten von Radfahrstreifen mit dem alleinigen Ziel, eine Lücke im Radverkehrsnetz zu schließen oder den Radverkehr zu fördern, ist rechtlich unzulässig. Stattdessen ist ein aufwändiger Nachweis des Bedarfs notwendig. Doch sind bei schlechten Radwegen zumeist auch wenig Radfahrende unterwegs – genau das soll mit einer Verbesserung ja geändert werden. Und der Verweis auf Unfallstatistiken zeigt: Bevor ein durchgehender Radweg genehmigt wird, müssen erst Radfahrende bei Unfällen verletzt werden. 

Regelungen, die moderne Mobilität und Klimaschutz fördern sollen – etwa mit sicheren, durchgehenden Radwegen oder Fahrradstraßen – sind auf Grundlage des geltenden Straßenverkehrsgesetzes nur schwer möglich. 

Das macht deutlich: Die einseitige Privilegierung des Autos im Straßenverkehrsrecht verhindert die Entfaltung des Radverkehrs. Es ist höchste Zeit für eine echte Reform. Das hat auch die Politik erkannt. Im Koalitionsvertrag der Ampelparteien ist die Modernisierung des Gesetzes vorgesehen. Bundesverkehrsminister Volker Wissing verspricht Gemeinden und Städten mehr Gestaltungsspielraum und will den Schutz des Klimas, der Umwelt und der Gesundheit berücksichtigen. Das ist genau richtig. Aber es ist nicht genug. Es ist dringend notwendig, dass auch das Vermeiden schwerer Unfälle im Straßenverkehrsgesetz verankert wird. Denn unser Leben und unsere körperliche Unversehrtheit ist das Kostbarste, was wir haben. Wer zu Fuß geht oder das Fahrrad nutzt, muss sich sicher fühlen. Das ist eine wichtige Voraussetzung, damit die Verkehrswende gelingen kann.

Um schnell moderne Mobilität zu ermöglichen, muss die Gesetzreform deshalb noch diesen Sommer angegangen werden. 

In zwei Schritten zum modernen Verkehrsrecht

Wie eine Modernisierung aussehen kann, zeigt der Fahrradclub ADFC in dem Gesetzentwurf „Gute Straßen für alle“, den die Kanzlei Becker Büttner Held im Auftrag des Verbands erarbeitet hat. Notwendig sind zwei Schritte: Erstens die Neuausrichtung des Straßenverkehrsgesetzes. Der bisherige Zweck der „Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs“ muss um die Belange des Klima-, Umwelt- und Gesundheitsschutzes ergänzt werden. Auch das Ziel eines Verkehrssystems ohne Tote und Schwerverletzte sowie die nachhaltige städtebauliche Entwicklung müssen mit rein. Diese Änderung ist nicht aufwändig und kann kurzfristig erfolgen. 

Damit ist dann die Grundlage für den zweiten Schritt geschaffen: Die Neufassung des Paragraph 45 der Straßenverkehrsordnung, der den Behörden erlaubt, den Straßenverkehr zu regeln. Das ist deutlich zeitintensiver, aber wichtig für die Umsetzung vor Ort. Darin muss es den Kommunen ermöglicht werden, ganzheitlich zu entscheiden und  die Sicherheit ungeschützter Verkehrsteilnehmerinnen und -nehmern gegenüber der Leichtigkeit des Autoverkehrs zu priorisieren.

Den Platz gerecht verteilen

Um das ganz klar zu sagen: Es geht nicht darum, das Autofahren zu verbieten. Es geht darum, die Privilegien des Autos abzuschaffen. Ziel ist ein Straßenverkehrsgesetz, das sichere sowie klima- und umweltfreundliche Verkehrsmittel priorisiert. Künftig muss es zum Beispiel viel leichter möglich sein, Fahrradstraßen einzurichten. Der vorhandene Platz muss gerecht und im Sinne des Umwelt- und Klimaschutzes verteilt werden können. Mit der beschriebenen Änderung der Gesetzesgrundlage ist es Kommunen und Gemeinden möglich, in jedem Einzelfall konkret und den örtlichen Gegebenheiten entsprechend zu handeln. Sie können dann endlich Verkehrspolitik für den Menschen machen – und nicht mehr für das Auto.

Wenn man bedenkt, dass die Hälfte der mit dem Pkw zurückgelegten Strecken unter fünf Kilometern liegen, ein Viertel sogar unter zwei Kilometern, wird deutlich, wie viel Potenzial für eine klimafreundliche Mobilität hier liegt. Je entspannter und sicherer ein Weg im Alltag zu Fuß oder mit dem Rad zurückgelegt werden kann, desto mehr Menschen werden sich dafür entscheiden. Jede Autofahrt, die vermieden wird, trägt zum Klimaschutz bei und erhöht die Lebensqualität für alle. Darum, lieber Herr Wissing: Schaffen Sie endlich ein modernes Verkehrsrecht!

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