Pkw-Label : Energieverbrauch besser kennzeichnen
Die EU plant, die Energieverbrauchskennzeichnung von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen zu reformieren. Der Kommissionsvorschlag enthält bereits sinnvolle Maßnahmen. Aber für echte Transparenz über CO2-Emissionen, Energieverbrauch und -kosten braucht es weitere Verbesserungen.
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Im Dezember 2025 hat die Europäische Kommission im Rahmen ihres Automobilpakets einen Vorschlag für die Reform des Pkw-Labels vorgelegt. Dieser befindet sich nun im sogenannten Trilogverfahren, also im Verhandlungsprozess zwischen der Kommission, dem Europäischen Rat und dem Europäischen Parlament.
Durch die Reform würde die EU-Richtlinie zur Pkw-Kennzeichnung von 1999 durch eine unmittelbar geltende Verordnung ersetzt. Damit wird ein Rechtsrahmen harmonisiert und grundlegend modernisiert, der die Realität einer zunehmend im digitalen Raum erfolgenden Kauf- oder Leasingentscheidung und des technologisch diversen Fahrzeugmarkts nicht mehr angemessen abbildete.
Doch es gibt Nachbesserungsbedarf: Der Kommissionsvorschlag stellt in seiner jetzigen Form nicht sicher, dass alle entscheidungsrelevanten Informationen zum richtigen Zeitpunkt und in einer verständlichen Form zur Verfügung stehen. In einer Phase wachsender geopolitischer, ökonomischer und regulatorischer Unsicherheit kommt es umso mehr darauf an, dass sich die finanziellen und ökologischen Konsequenzen eines Fahrzeugs vor der Anschaffung realistisch einschätzen lassen.
Sechs Ansatzpunkte für Nachbesserungen
Um Verbraucher:innen besser dabei zu unterstützen, fundierte Entscheidungen zu treffen, sollte die Politik vor allem an sechs Punkten ansetzen:
1. Filter- und Sortierfunktionen: Der Kommissionsvorschlag erweitert zwar die Kennzeichnungspflichten im digitalen Raum, bleibt aber bei wichtigen Punkten vage und nicht konsequent genug. Er verpflichtet kommerzielle Plattformen mit größerem Fahrzeugangebot zum Beispiel nicht dazu, Filter- und Sortierfunktionen auf Basis von Energieverbrauch, Effizienzklasse oder CO2-Emissionen als Standard bereitzustellen. Die Verordnung sollte daher vorschreiben, dass größere kommerzielle Online-Plattformen – einschließlich Herstellerseiten und Vermittlungsplattformen – entsprechende Funktionen anbieten.
2. Kostenangaben: Angaben über die zu erwartenden Kosten entfalten in der Regel eine stärkere Wirkung auf die Fahrzeugwahl als rein technische Effizienzkennzahlen. Das Informationsangebot sollte daher um ein digitales Kostenmodul erweitert werden, das sich in die gemäß Reformvorschlag neu zu schaffende und per QR-Code mit dem Label verknüpfte Fahrzeugdatenbank integrieren ließe. Während die grundsätzliche Struktur des Moduls idealerweise EU-weit harmonisiert ist, sollten die konkreten Kostenparameter – beispielsweise zu Energiepreisen, Steuern oder Subventionen – an die jeweilige nationale Situation angepasst sein.
3. Energieeffizienz bei Elektroautos: Für die Einteilung in Effizienzklassen sollen gemäß Kommissionsvorschlag weiterhin die CO2-Emissionen am Auspuff maßgebend sein. Daher fallen alle batterieelektrischen Fahrzeuge in die beste Effizienzklasse – unabhängig vom jeweiligen Stromverbrauch. Dieser kann sich aber zwischen den verschiedenen Modellen erheblich unterscheiden. Damit Kauf- und Leasinginteressierte besonders sparsame Elektroautos leichter erkennen können, sollte die EU-Datenbank genutzt werden, um vergleichende und intuitiv verständliche Informationen über die Energieeffizienz der Fahrzeuge bereitzustellen.
4. Methodische Vergleichbarkeit: Änderungen bei Testverfahren und Methodik können dazu führen, dass offizielle Verbrauchs- und Emissionswerte zwischen verschiedenen Fahrzeugjahrgängen nur eingeschränkt vergleichbar sind. Solche Verzerrungen sollten deutlich sichtbar gemacht und zu Vergleichszwecken – zumindest in der EU-Datenbank – so weit wie möglich ausgeglichen werden. Eine relevante methodische Änderung betrifft Anpassungen beim pauschal angenommenen Anteil der elektrischen Nutzung von Plug-in-Hybriden, dem sogenannten Utility Factor. Hier könnte eine automatisierte Neuberechnung der CO2- und Verbrauchswerte anhand der jeweils aktuell geltenden Annahmen die Kund:innen beim Modellvergleich unterstützen.
5. Realbetriebsdaten: Auch mit dem aktuell gültigen WLTP-Testverfahren weichen die im offiziellen Fahrzyklus ermittelten Prüfwerte immer noch erheblich von den im Alltag beobachteten Verbrauchs- und Emissionswerten ab. Für ein realistischeres Bild sollten in der neuen EU-Datenbank zusätzlich alltagsnähere CO2- und Verbrauchsinformationen auf Basis von Realbetriebsdaten aus dem On-Board-Fuel-Consumption-Monitoring (OBFCM) verfügbar sein.
6. Lade- und Batterieeigenschaften: Die auf dem Label auszuweisende elektrische Reichweite allein bildet die Alltagstauglichkeit von Elektrofahrzeugen für unterschiedliche Nutzerbedürfnisse nicht hinreichend ab. Die Ladeleistung ist ein zentraler Faktor für die praktische Nutzbarkeit, insbesondere bei regelmäßigen längeren Fahrten oder fehlender Lademöglichkeit zu Hause. Die Kennzeichnung sollte daher eine leicht verständliche Kennzahl zur Schnellladefähigkeit enthalten, etwa die Zeit für das Laden von zehn auf 80 Prozent unter standardisierten Bedingungen, ergänzt um eine Angabe der damit erzielbaren Reichweite. In der Datenbank könnten darüber hinaus weiterführende Informationen zu den Lade- und Batterieeigenschaften angeboten werden.
Chance für mehr Transparenz und Wettbewerb
Insgesamt schafft der Kommissionsvorschlag zur Energieverbrauchskennzeichnung von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen eine im Grundsatz moderne und harmonisierte Informationsinfrastruktur. Die Reform sollte jedoch über eine Vereinheitlichung und Aktualisierung bestehender Informationspflichten hinausgehen. Erforderlich ist ein Ansatz, der den Informationsbedürfnissen in einem digitalisierten und zunehmend elektrifizierten Pkw-Markt gerecht wird.
Die Überarbeitung des Pkw-Labels bietet die Chance, mehr Transparenz zu schaffen und damit einen faireren Wettbewerb zu ermöglichen. Je leichter und realitätsnäher sich erkennen lässt, welchen Energieverbrauch, welche Kosten und welche CO2-Emissionen ein Auto mit sich bringt, desto besser können Kund:innen diese Kriterien berücksichtigen und rationale Entscheidungen treffen. Effiziente elektrische Antriebe werden dabei in der Regel am günstigsten abschneiden. Die Bundesregierung und die deutschen Mitglieder des Europäischen Parlaments haben es in der Hand, sich in den kommenden Wochen und Monaten für solch eine Reform einzusetzen.
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