Verteilung öffentlicher Raum : Warum Kommunen mehr tun können als sie glauben
Die Diskussion über den ruhenden Verkehr wird in Deutschland häufig als Nebenschauplatz der Mobilitätspolitik behandelt. Tatsächlich berührt sie jedoch zentrale Fragen kommunaler Entwicklung. Wie wollen wir den knappen öffentlichen Raum nutzen? Welche Funktionen sollen Städte und Gemeinden erfüllen? Und wie können unterschiedliche Interessen gerecht miteinander in Einklang gebracht werden?
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In Bremen haben Kinder gegen die Duldung von auf Gehwegen geparkten Autos geklagt. Auf den ersten Blick mag das wie ein lokaler Streit über Parkplätze wirken. Tatsächlich berührt der Fall eine grundsätzliche Frage: Wem gehört der öffentliche Raum, und nach welchen Maßstäben wird seine Nutzung geregelt?
Öffentlicher Raum ist für alle da. Er dient als Bewegungsraum, Aufenthaltsort, Begegnungsfläche, Wirtschaftsraum und Verkehrsfläche. Gleichzeitig ist er begrenzt. Die Frage, wie dieser Raum genutzt und verteilt wird, gehört deshalb zu den zentralen Aufgaben kommunaler Politik.
Der Bremer Fall macht deutlich, worum es in der Debatte über das Parken – den „ruhenden Verkehr“ – tatsächlich geht. Wo Gehwege durch parkende Fahrzeuge eingeschränkt werden, verlieren insbesondere Kinder, ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen oder Eltern mit Kinderwagen an Bewegungsfreiheit und Sicherheit. Die Verteilung des öffentlichen Raums ist deshalb immer auch eine Frage von Teilhabe und Gerechtigkeit.
Eine Debatte die mehr berührt als das Auto
Die Debatte über Parken ist daher keine Debatte gegen das Auto. Sie ist eine Debatte über die faire Nutzung einer knappen öffentlichen Ressource. Wer über Parkraum spricht, spricht zugleich über Verkehrssicherheit, Barrierefreiheit, Klimaanpassung, Aufenthaltsqualität, wirtschaftliche Nutzungen und die Erreichbarkeit von Innenstädten und Quartieren.
Vor diesem Hintergrund lohnt ein genauer Blick auf eine Annahme, die viele Diskussionen prägt: Gehört die Bereitstellung öffentlicher Parkflächen für private Kraftfahrzeuge zur kommunalen Daseinsvorsorge? Die Antwort lautet: nein.
Kommunen sind verpflichtet, Leistungen der Daseinsvorsorge bereitzustellen, die für das Gemeinwohl und die gesellschaftliche Teilhabe erforderlich sind. Dazu gehören etwa Wasser und Energie, Bildungseinrichtungen oder der öffentliche Personennahverkehr. Das dauerhafte Vorhalten öffentlicher Flächen zum Abstellen privater Fahrzeuge zählt hingegen nicht zu diesen Aufgaben. Daraus folgt keineswegs, dass Parkraum entfallen muss. Es bedeutet aber, dass seine Bereitstellung begründet, gesteuert, bepreist und gegenüber anderen Nutzungsansprüchen abgewogen werden kann und muss.
Gerade darin liegt eine große Chance für Kommunen. Denn die rechtlichen Möglichkeiten zur Gestaltung des ruhenden Verkehrs sind bereits heute erheblich. Anders als häufig angenommen fehlt es vielerorts nicht an Instrumenten, sondern an deren konsequenter und strategischer Anwendung.
Gehwegparken: Kommunen verfügen über zusätzliche Argumente
Die Auseinandersetzungen um das Gehwegparken zeigen dies exemplarisch. In den vergangenen Jahren haben Gesetzgeber und Gerichte die Bedeutung von Verkehrssicherheit, Barrierefreiheit und einer ordnungsgemäßen Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen stärker hervorgehoben. Kommunen verfügen damit über zusätzliche Argumente und Handlungsmöglichkeiten, um bestehende Probleme anzugehen. Oft geht es zunächst nicht darum, neue Regelungen zu schaffen, sondern geltendes Recht konsequent umzusetzen.
Darüber hinaus können Kommunen Parkraummanagement als Bestandteil integrierter Mobilitäts- und Stadtentwicklungskonzepte etablieren. Sie können Parken zeitlich begrenzen, Parkgebühren erheben, Bewohnerparken einführen und Gebühren differenziert ausgestalten. Sie können Parkraumbewirtschaftung quartiers- oder zonenbezogen planen, um räumliche Ausweicheffekte zu vermeiden. Sie können bestehende Regeln konsequent durchsetzen und dadurch insbesondere die Sicherheit von Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Radfahrenden verbessern.
Parkraum ist niemals nur eine Verkehrsfrage. Die Entscheidung, wie viel Fläche für parkende Fahrzeuge vorgehalten wird, beeinflusst unmittelbar die Möglichkeiten zur Schaffung breiterer Gehwege, sicherer Radverkehrsanlagen, von Lieferzonen, Stadtgrün, Aufenthaltsflächen oder Maßnahmen zur Klimaanpassung. Öffentlicher Raum kann nur einmal genutzt werden. Jede Nutzung geht daher mit Verteilungsentscheidungen einher.
Aus dieser Perspektive gewinnt auch die Frage der Parkgebühren eine andere Bedeutung. Gebühren sind nicht allein ein Finanzierungsinstrument. Sie dienen der Steuerung einer knappen Ressource. Gleichzeitig eröffnen sie die Möglichkeit, Einnahmen in die Verbesserung nachhaltiger Mobilitätsangebote, in Barrierefreiheit oder in die Aufwertung öffentlicher Räume zu reinvestieren. Dadurch profitieren letztlich alle Nutzergruppen des öffentlichen Raums – auch diejenigen, die Auto fahren.
Eine Frage der Akzeptanz
Eine erfolgreiche Parkraumpolitik benötigt jedoch mehr als rechtliche Instrumente. Sie braucht Transparenz, Kommunikation und eine nachvollziehbare Zielsetzung. Veränderungen stoßen dort auf Akzeptanz, wo deutlich wird, welchen Beitrag sie zu Sicherheit, Erreichbarkeit, Lebensqualität und einer fairen Nutzung öffentlicher Flächen leisten. Ebenso wichtig ist es, soziale Härten gezielt zu berücksichtigen und Mobilitätsalternativen zu stärken.
Kommunen müssen nicht auf Antworten warten. Sie verfügen bereits heute über weitreichende Handlungsspielräume. Die Herausforderung besteht weniger darin, neue Instrumente zu schaffen, als die vorhandenen Möglichkeiten strategisch und mutig zu nutzen. Denn wer Parkraum gestaltet, gestaltet nicht nur Mobilität. Er gestaltet öffentliche Räume, Teilhabe und Lebensqualität. Gerade deshalb sollte die Regulierung des ruhenden Verkehrs als das verstanden werden, was sie ist: eine zentrale Zukunftsaufgabe kommunaler Politik.
Der Beitrag basiert auf dem Positionspapier aus der ARL 163 „Raum für alle statt Platz für wenige: Warum Kfz-Parken seinen Preis hat und wie Kommunen mit Parkraumbewirtschaftung Gerechtigkeit und lebenswerte Städte schaffen“ sowie dem Positionspapier 153 „Aktuelle verkehrsrechtliche Entscheidungen. Neuer Schub für die kommunale Mobilitätswende“.
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