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Tierhaltung : Enthornen von Rindern bleibt erlaubt – aber nicht ohne Betäubung

Die Tierschutzgesetznovelle hat die Verbandsanhörungen seit Anfang März hinter sich. Bei Rindern überlagert die Debatte um das mögliche Aus der Anbindehaltung weitere wichtige geplante Änderungen: Sie betreffen die Amputations- und Betäubungsparagrafen. Denn auch hier zeigt sich: Je nach Blickwinkel sind die Ansprüche an das Gesetz recht unterschiedlich.

Friederike Stahmann

von Friederike Stahmann

veröffentlicht am

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