EU-Wettbewerbsfähigkeit : Das 28. Regime und die 27 Richter
Mit dem 28. Regime und der „EU Inc.“ will die EU eine neue, europaweit einheitliche Unternehmensrechtsform schaffen. Das wird aber nicht die gewünschten Resultate zeitigen. Ein Dramolett zur europäischen Rechtswirklichkeit.
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Man erzählt, ein Beamter der Kommission habe das 28. Regime präsentiert, die EU Inc., eine Gesellschaftsform für alle.
Ein Mitglied des Rechtsausschusses fragte: „Wer wendet das Recht an?" Der Beamte: „Die nationalen Gerichte." Das Mitglied: „Alle siebenundzwanzig?" Der Beamte: „Natürlich." Das Mitglied: „Nach welcher Prozessordnung?" Der Beamte: „Nach ihrer jeweiligen." Das Mitglied: „Und das Beweisrecht?" Der Beamte: „National." Das Mitglied: „Der einstweilige Rechtsschutz?" Der Beamte: „Auch national." Das Mitglied: „Und das Insolvenzrecht?" Der Beamte: „Bleibt national."
Das Mitglied schwieg. Dann sagte es: „Sie schaffen eine Gesellschaft, die in Tallinn gegründet, in Lissabon verklagt, gegen die in Wien vollstreckt und in Nikosia abgewickelt wird. Nach vier verschiedenen Verfahrensrechten. Nach vier verschiedenen Beweisrechten. Mit vier verschiedenen Richtern, die die Urteile der jeweils anderen nie lesen können, weil jeder nur in seiner Sprache schreibt und alles bestenfalls schlecht übersetzt wird. Und wenn einer eine einstweilige Verfügung braucht, gilt das Recht des Ortes, und niemand weiß, welches das ist. Ebenso werden Streitigkeiten der Gesellschafter untereinander nach diesem 28. Regime dann in den Mitgliedstaaten nach unterschiedlichen Prozess- und Beweisordnungen ausgetragen, das wird zu Forum-Shopping führen. "
Der Beamte: „Dafür gibt es den EuGH."
Das Mitglied lachte. „Der EuGH entscheidet etwa dreißig Gesellschaftsrechtssachen im Jahr. Sie werden 20.000 Fälle und mehr im Jahr produzieren: Das ist normal. Gesellschaftsrecht ist, weil es da um viel Geld geht, eben auch umstritten. Das ist die Lebensberechtigung vieler Großkanzleien. Der EuGH ist eine Art Verfassungsgericht, kein Revisionsgericht. Er kann die Flut nicht kanalisieren. Er kann nicht einmal zusehen, wie sie steigt."
Der Beamte schwieg.
Das Mitglied fuhr fort: „Wissen Sie, was die US-amerikanischen Bundesgerichte machen? Sie schaffen Case Law. Einheitliches, verbindliches Case Law. Eine Sprache. Ein System. Dieselben Begriffe. Und am Ende entscheiden der Supreme Court oder die wenigen Circuit Courts als Zivilgerichte die Einzelfälle selbst. Sie klären nicht nur Vorlagefragen wie der EuGH. Sie entscheiden.“
„Und jetzt erklären Sie mir“, fuhr das Mitglied fort. “Wie soll ein portugiesischer Richter, der über eine EU Inc. entscheidet, ein Urteil des BGH verstehen und anwenden? Er kennt es nicht, weil es nicht übersetzt wird. Er kann es nicht lesen, weil er kein Deutsch kann. Und selbst wenn es übersetzt würde, wäre die Übersetzung schlecht, weil juristische Fachsprache nicht gut übersetzbar ist, ohne den Sinn zu entstellen, und weil der portugiesische Richter nicht die deutsche Zivilprozessordnung kennt, die der BGH angewandt hat bei der Anwendung dieses europäischen Rechtes. Und selbst wenn er es läse, bindet es ihn nicht, weil der BGH kein europäisches Gericht ist. Also wird er sein eigenes Urteil schreiben. Und der BGH wird seines schreiben. Und ein Tribunal in Paris wird seines schreiben. Siebenundzwanzig höchste Gerichte der Mitgliedstaaten, und dazu viele hunderte nationale Untergerichte, die dasselbe Recht auslegen, ohne einander lesen zu können, ohne sich zu binden, ohne sich zu verstehen. Die Zersplitterung wird höllisch sein."
Der Beamte sagte: „Die Amerikaner haben auch fünfzig verschiedene Gesellschaftsrechte."
Das Mitglied: „Ja. Und wissen Sie, was die Amerikaner nicht haben? Ein einundfünfzigstes Regime. Sie haben es nicht gebraucht. Sie haben föderale Gerichte gebaut, die föderales Case Law schaffen, das überall gilt und überall verstanden wird. Auch die Amerikaner haben Divergenzen zwischen den Circuits, auch dort gibt es Zersplitterung, aber sie wird abgemildert, weil alle dieselbe Sprache sprechen, dieselben Law Schools besucht haben, dieselben Casebooks gelesen haben, und weil am Ende der Supreme Court vereinheitlichen kann. Wir haben nichts davon. Keine gemeinsame Sprache. Keine gemeinsame Ausbildung. Keine gemeinsamen Präjudizien. Kein oberstes Gericht, das dem als Zivilgericht nachkommt. Die Amerikaner denken funktional: Was brauchen wir, damit es funktioniert? Die Europäer denken begriffsjuristisch: Wie nennen wir es, damit es europäisch klingt?"
Der Beamte: „Eine echte funktional wirksame Föderalisierung des Gesellschaftsrechts samt föderalen EU-Zivilgerichten, die in 24 Amtssprachen publizieren und nach einem EU-Zivilprozess- und -Beweisrecht handeln, ist politisch nicht gewollt."
Das Mitglied: „Dann ist die EU Inc. auch nicht gewollt. Sie wissen es nur noch nicht. Das hier ist kein Gesetz. Das ist ein Regieeinfall. Das ist Aktionismus. Die Kommission glaubt seit Jahrzehnten, dass eine Regelung allein ein Problem löst. Aber eine Regelung löst gar nichts. Sie stellt nur eine Frage, die in der EU dann siebenundzwanzig Mal unterschiedlich beantwortet wird, selbst bei den unmittelbar geltenden EU-Verordnungen. Recht ist nicht nur Rechtsetzung. Recht ist nicht nur Rechtsanwendung. Recht ist Rechtskultur. Und Rechtskultur kann man nicht verordnen. Haben Sie sich einmal gefragt, was hier effektiv geschehen wird? Nicht auf dem Papier, sondern in der Wirklichkeit? Ihr einheitliches Regime wird in siebenundzwanzig Teile zerschnitten werden, bevor die Tinte trocken ist oder alle das PDF heruntergeladen haben. Nicht weil jemand es will, sondern weil Sie die Infrastruktur nicht gebaut haben, die es zusammenhalten könnte."
Ein Haus ohne Fundament
Wer eine Rechtsform ohne Gerichte schafft, baut ein Haus ohne Fundament. Wer eine Rechtsform ohne gemeinsame Rechtskultur schafft, baut ein Haus ohne Nachbarschaft.
Das 28. Regime ist keine Harmonisierung; es ist eine Einladung an siebenundzwanzig Gerichte, siebenundzwanzig verschiedene Antworten zu geben, die hier niemand lesen kann, weil sie nicht übersetzt werden; und die niemand verstünde, weil jede Übersetzung die Begriffe entstellt, weil niemand sechsundzwanzig fremde Prozessordnungen kennt, niemand sechsundzwanzig fremde Beweisrechte kennt, niemand sechsundzwanzig fremde Fachsprachen beherrscht, und weil siebenundzwanzig höchste Gerichte siebenundzwanzig Präjudizien schaffen werden, die sich gegenseitig nicht binden und die der EuGH nicht retten kann, weil er nicht für das Tagesgeschäft des Gesellschaftsrechts gebaut wurde und weil er nur Vorlagefragen beantwortet, statt Einzelfälle zu entscheiden.
Die Amerikaner haben auch Divergenzen, aber sie haben Werkzeuge, sie zu heilen: eine Sprache, eine Ausbildung, eine Wissenschaft, einen Supreme Court, der als Zivilgericht selbst den Fall entscheiden kann. Die Amerikaner fragten: Was braucht der Markt? Die Europäer fragen: Wie klingt die Verordnung? Und dann erlassen sie sie, ohne sich zu fragen, was effektiv geschehen wird, weil sie glauben, Rechtsetzung sei Problemlösung.
Aber ein Gesetz ohne einheitliche Gerichte ist nur ein Vorschlag. Eine Verordnung ohne Rechtskultur ist nur Papier. Und das 28. Regime ist ein Regieeinfall, der siebenundzwanzig Mal anders inszeniert werden wird, bis niemand mehr weiß, welches Stück eigentlich gespielt wird.
Das eine ist Rechtskultur. Das andere ist Aktionismus. Raten Sie, welches funktioniert.
Tom Braegelmann ist Insolvenz- und Restrukturierungsexperte mit Zulassungen in Deutschland und New York. Er war über drei Jahre in den USA tätig und berät zu Digitalisierung im Wirtschafts- und Insolvenzrecht sowie zu digitalen Geschäftsmodellen. Er kommentiert bei Linkedin das Rechts- und Regulierungsgeschehen mit Miniaturen und Aphorismen.
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