Recht auf Reparatur : Dieses Gesetz gegen die Wegwerfgesellschaft ist richtig und wichtig
Zum 31. Juli 2026 tritt in Deutschland das „Recht auf Reparatur“ in Kraft. Diese Maßnahme ist entscheidend, um einen verantwortungsbewussteren Umgang mit unseren Ressourcen zu etablieren. Trotzdem trifft das Gesetz zum Teil auf viel Kritik – damit droht der positive Effekt zu verpuffen.
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Über drei Jahre ist es inzwischen her, dass die EU-Kommission damit begonnen hat, über die genaue Ausgestaltung eines „Rechts auf Reparatur“ zu verhandeln. Jetzt ist es so weit und der seit Juli 2024 geltende EU-Richtlinienvorschlag wird in Deutschland in nationales Recht überführt. Damit haben Verbraucherinnen und Verbraucher vereinfacht gesagt das Recht, Reparaturen an bestimmten technischen Geräten leichter durchführen zu lassen. Das Gesetz betrifft zunächst nur Produktgruppen wie etwa Haushaltsgeräte, Elektrogeräte sowie Fahrzeuge mit sogenannten LV-Batterien.
Ein Beispiel: Wessen Smartphone sich schon nach zehn Minuten abschaltet, obwohl der Akku zuvor geladen war, kann sich nun beispielsweise an den Hersteller wenden und um den Austausch des Akkus bitten. Selbst dann, wenn die gesetzliche Gewährleistungsfrist bereits abgelaufen ist. So ist der Hersteller des Smartphones inzwischen dazu verpflichtet, den Akku als Ersatzteil mindestens sieben Jahre nach Markteinführung vorzuhalten.
Nutzungsdauer verlängern und Ressourcen schonen
Je nach Produktgruppe variieren die Vorhaltungspflichten für Ersatzteile jedoch stark und betragen in der Regel zwischen sieben und zehn Jahren. Allgemein kann man jedoch festhalten: Hersteller müssen Verbraucherinnen und Verbraucher über ihre Rechte informieren, Geräte zu fairen Preisen reparieren und Ersatzteile dafür bereitstellen. Das ist vor allem auch nach Ablauf der Gewährleistungsfrist ein wichtiger Faktor. Denn wenn sich eine Person innerhalb der ersten zwei Jahre für eine Reparatur und nicht für ein neues Gerät entscheidet, verlängert sich damit auch die Gewährleistungsfrist von zwei auf drei Jahre.
Zudem sollen unabhängige Reparaturbetriebe Zugang zu Ersatzteilen, Reparaturinformationen und Diagnosetools erhalten, um faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen. Ziel des „Rechts auf Reparatur“ ist es, die Nutzungsdauer von Produkten zu verlängern und so Ressourcen zu schonen.
CO₂-Emissionen entscheidend senken
Wir brauchen Mechanismen, die dazu anregen, verantwortungsbewusster mit den uns zur Verfügung stehenden Ressourcen umzugehen. Je länger wir Elektrogeräte nutzen, desto mehr wird die Umwelt geschützt. Schließlich entsteht der Hauptteil der CO₂-Emissionen – etwa von IT-Hardware – bereits vor Nutzungsbeginn der Geräte.
Noch deutlicher wird der Effekt anhand folgender Zahlen: Während bereits zwei Drittel der CO₂-Emissionen bei einem mobilen Endgerät während der Rohstoffgewinnung, der Herstellung und dem Transport entstehen, fallen lediglich 25 bis 30 Prozent während der Nutzungsphase an. Fünf Prozent der Emissionen entstehen wiederum während des Recycling- oder Verschrottungsprozesses. Im Umkehrschluss bedeutet es, dass mit jedem mobilen Endgerät, dessen Lebenszyklus durch Reparatur verlängert wird. Damit werden die CO₂-Emissionen im IT-Sektor gesenkt.
Nachbesserungen ja, aber keine Dauerkritik
Dieser Aspekt sollte aus meiner Sicht viel mehr hervorgehoben werden, wenn es um die Auseinandersetzung mit den Gesetzesdetails geht. Stattdessen nehme ich aber wahr, dass – kaum ist das Reparaturgesetz vom Bundestag beschlossen – es unmittelbar Kritik an der Umsetzung der EU-Richtlinie hagelt. Das ist aus meiner Sicht fatal, denn so werden selbst im Kern gute Gesetzesinitiativen direkt schlechtgemacht und der positive Effekt verpufft.
Natürlich gibt es an der ein oder anderen Stelle des Gesetzes noch Nachbesserungsbedarf. Wenn sich Verbraucherinnen und Verbraucher an einen lokalen Reparaturbetrieb statt an den Hersteller wenden, ist das zwar sinnvoll. Schließlich wird so verhindert, dass defekte Geräte rund um den Globus verschickt werden. Gleichzeitig ist noch unklar, wer die Kosten für die lokalen Handwerksbetriebe trägt – zumindest sofern die Reparatur noch innerhalb der üblichen Gewährleistungsfrist liegt. Hier wäre eine klare Regelung wichtig, um sicherzustellen, dass Reparaturen erschwinglich bleiben.
Software darf nicht außer Acht gelassen werden
Darüber hinaus ist es wichtig, bei Elektrogeräten auch die Software mitzudenken. Dass mit dem Recht auf Reparatur die Lebensdauer von Hardware verlängert wird, reicht nicht aus. Spätestens, wenn die Software bei einem veralteten Gerät an ihre Grenzen stößt, hilft auch das Recht auf Reparatur nicht mehr.
Aktuell ist es so, dass ein Smartphone nach der Reparatur mit Blick auf die Hardware zwar theoretisch noch funktionstüchtig sein kann. Da die Hersteller aber nicht dazu verpflichtet sind, Sicherheits- und Funktionsupdates für ältere Geräte bereitzustellen, kann das Smartphone dennoch unbrauchbar oder zumindest unsicher sein.
Ein Aspekt, der sich zwar nicht gesetzlich regeln lässt, der aber dennoch nicht außer Acht gelassen werden sollte, ist die Frage, wie gut Verbraucherinnen und Verbraucher über ihre gesetzlich verankerten Rechte Bescheid wissen. Eine Anti-Wegwerfgesellschaft entsteht nicht von allein. Dafür muss die Bevölkerung über ihre Rechte aufgeklärt sein, damit sie diese Möglichkeiten überhaupt wahrnehmen kann. Hier gibt es viel Verbesserungspotenzial.
Seit dem 1. März 2026 ist Jan Höschel neuer Geschäftsführer der Green IT Solution. Gemeinsam mit Gründer Alexander Jauns setzt er sich bei dem IT-Dienstleister für die Weiterentwicklung nachhaltiger Technik ein.
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