Urheberrecht : Das sollten KI-Nutzende gegen das Haftungsrisiko tun

Jan Bernd Nordemann
Jan Bernd Nordemann, Kanzlei Nordemann Foto: Foto: Maximilian König

Wann liegen bei KI-Outputs Urheberrechtsverletzungen vor? Wie soll mit Doppelschöpfungen umgegangen werden, und wer haftet, KI-Betreiber oder KI-Nutzende? Jan Bernd Nordemann meint, dass sich die bisherigen Urheberrechtsregeln nicht einfach auf KI-Technologie übertragen lassen. Warum einiges dafür spricht, KI-Betreibern mehr Verantwortung zu übertragen und welches Haftungsrisiko KI-Nutzende bis dahin eingehen, schreibt der Urheber- und Medienfachanwalt im Standpunkt.

von Jan Bernd Nordemann, Kanzlei Nordemann, Humboldt-Universität Berlin

veröffentlicht am

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