Online-Plattformen : Der DSA beginnt zu wirken
Seit zwei Jahren gilt der Digital Services Act. Für die Aufsicht wurde auch in Deutschland mit dem Digital Services Coordinator eine neue Institution geschaffen. Die vergangenen Jahre waren vor allem von Aufbauarbeit geprägt. Für die Umsetzung braucht es nun einen langen Atem.
Lernen Sie den Tagesspiegel Background kennen
Sie lesen einen kostenfreien Artikel vom Tagesspiegel Background. Testen Sie jetzt unser werktägliches Entscheider-Briefing und erhalten Sie exklusive und aktuelle Hintergrundinformationen für 30 Tage kostenfrei.
Mit bestehendem Konto anmelden
Seit zwei Jahren ist der Digital Services Act (DSA) in Deutschland für alle Vermittlungsdienste, wie Hostingdienste und Online-Plattformen, in Kraft. Der DSA hat zum Ziel, die Online-Welt sicherer und fairer zu machen. Er verpflichtet die Anbieter von Online-Diensten zu Transparenz und Sorgfalt bei der Gestaltung ihrer Dienste. Er stärkt die Rechte der User.
Der DSA zielt darauf, dass Menschen zum Beispiel nicht von Online-Plattformen ignoriert werden, wenn ihre Accounts gesperrt werden. Sondern, dass die Plattform Beschwerden annimmt und auch bearbeitet. Wenn User mit rechtswidrigen Inhalten konfrontiert werden, wie etwa sexualisierten Deepfakes ohne Einverständnis der Betroffenen, muss es einen einfachen Weg geben, diese der Plattform zu melden. User müssen vor Betrug besser geschützt werden, indem Dienstleistungen und Produkte auf Plattformen von klar erkennbaren Anbietern mit verbindlichen Kontaktmöglichkeiten und mit vollständigen (Produkt-)Informationen angeboten werden. Der DSA verlangt zudem von Anbietern von Online-Plattformen, die für Minderjährige zugänglich sind, ein besonders hohes Maß an Privatsphäre, Sicherheit und Schutz von Kindern und Jugendlichen.
Aufbauarbeit beginnt zu wirken
Die vergangenen zwei Jahre waren vor allem von Aufbauarbeit geprägt. In den meisten EU-Mitgliedstaaten wurden inzwischen Digital Services Coordinators (DSCs) benannt. Die EU-Zusammenarbeit der DSCs und der Europäischen Kommission in einem Board hat sich etabliert. Der Aufbau effizienter Kommunikationsprozesse war hier eine Herausforderung, nun sind sie eingespielt.
In Deutschland gibt es eine enge Zusammenarbeit des DSC mit den weiteren zuständigen Behörden – der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ), den Landesmedienanstalten und der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) – sowie mit dem Bundeskriminalamt. Dabei geht es nicht um einzelne Online-Inhalte, sondern darum, ob die Plattformen ihren Sorgfaltspflichten gerecht werden. Der deutsche DSC wird schließlich von einem fachkundigen und engagierten Beirat aus Mitgliedern der Wirtschaftsverbände, Zivilgesellschaft und Wissenschaft beraten.
Die geleistete Aufbauarbeit beginnt zu wirken: Die nationalen DSCs haben die Europäische Kommission über die vergangenen zwei Jahre in 16 Verfahren zur Einhaltung der DSA-Verpflichtungen gegenüber Anbietern wie X, Tiktok, Meta, Temu oder Shein unterstützt. Am fünften Dezember 2025 hat die Kommission ein Bußgeld in Höhe von 120 Millionen Euro gegen X verhängt. Kürzlich hat sie dann vorläufig festgestellt, dass Tiktok aufgrund seines süchtig machenden Designs möglicherweise gegen den DSA verstößt. Diese vorläufigen Feststellungen sind die erste Maßnahme nach den Vorschriften des DSA zu systemischen Risiken, für die die Kommission zuständig ist. Sehr große Online-Plattformen und sehr große Suchmaschinen müssen systemische Risiken ihrer Geschäftsmodelle bewerten, hier das Suchtrisiko, und erforderlichenfalls mindern, also ihren Dienst anpassen. Vorläufige Feststellungen stellen zwar noch keine endgültige Entscheidung dar, sind jedoch ein wichtiger Verfahrensschritt und eine Richtschnur für die Auslegung des DSA für alle Beteiligten.
Auch Online-Marktplätze werden sicherer: Ali Express hat sich selbst verpflichtet, mehr gegen illegale Produkte zu tun. Vergangene Woche hat die Kommission zudem ein Verfahren gegen Shein unter anderem wegen des Verdachts eröffnet, dass Risiken des Vertriebs illegaler Produkte unzureichend bewertet und gemindert werden.
Positives Zeichen: Änderungen jenseits formeller Verfahren
In grenzüberschreitenden Verfahren übermitteln nationale DSCs Informationen an den zuständigen DSC über mögliche DSA-Verstöße. Der irische DSC, der für zahlreiche sehr große Online-Plattformen und Suchmaschinen mit Hauptniederlassung in Irland zuständig ist, hat mehrere Verfahren wegen möglicher Verletzung der Vorschriften über das Melde-, Abhilfe- und Beschwerdeverfahren eröffnet.
In Deutschland hat der DSC bisher 31 Verwaltungsverfahren eingeleitet und in 25 Verfahren formelle Auskunftsersuchen an Diensteanbieter wegen möglicher DSA-Verstöße versandt. Zehn Verfahren konnten abgeschlossen werden, nachdem die Anbieter die Verstöße gegen den DSA aufgrund der Ermittlungen des DSC abstellten oder sich der Verdacht eines DSA-Verstoßes nicht erhärtete.
Auch jenseits formeller Verfahren beginnt der DSA zu wirken: Anbieter haben Änderungen an ihren Diensten vorgenommen oder angekündigt. Einige Dienste bieten bereits einfache Funktionen, um rechtswidrige Inhalte zu melden. Snapchat, Google und Youtube sowie Instagram und Facebook erlauben es Werbetreibenden nicht mehr, minderjährigen Usern gezielte Anzeigen zu schalten. Tiktok und Youtube haben die Profile minderjähriger User automatisch auf „privat“ gesetzt.
Unabhängige Forschung hat einen hohen Stellenwert im DSA, um die Funktionsweise großer Plattformen besser zu verstehen und Risiken für Nutzer zu erforschen. Der DSA ermöglicht Forschenden unter bestimmten Voraussetzungen den Zugang zu relevanten Daten der sehr großen Online-Plattformen und Suchmaschinen.
Es braucht einen langen Atem
In den vergangenen zwei Jahren wurde einiges auf den Weg gebracht. Allerdings bleibt noch viel zu tun, für die DSCs, die Europäische Kommission und die Unternehmen. Die Erkenntnisse aus Auskunftsersuchen und Ermittlungen müssen in sinnvolle Aufsichtsmaßnahmen umgesetzt werden, die auch vor Gericht Bestand haben. Die Plattformen müssen im Sinne der Ziele des DSA die Menschen in den Mittelpunkt stellen. Für die Umsetzung des DSA bedarf es eines langen Atems. Das Team des deutschen DSC besteht aus engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die dies gemeinsam mit den weiteren zuständigen Behörden und relevanten Stakeholdern vorantreiben werden.
Johannes Heidelberger ist seit Juli 2025 Leiter des deutschen Digital Services Coordinators. Er ist seit 2012 bei der Bundesnetzagentur tätig, unter anderem als Leiter des Leitungsstabes des ehemaligen Präsidenten der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, sowie als Referatsleiter für Digitalisierung, Vernetzung und Internetplattformen. Seinen beruflichen Weg begann er im Auswärtigen Dienst als Diplom-Verwaltungswirt. Anschließend erwarb er einen Master-Abschluss in Regulierung an der London School of Economics und war unter anderem in Brüssel und Stockholm tätig.
Lernen Sie den Tagesspiegel Background kennen
Sie lesen einen kostenfreien Artikel vom Tagesspiegel Background. Testen Sie jetzt unser werktägliches Entscheider-Briefing und erhalten Sie exklusive und aktuelle Hintergrundinformationen für 30 Tage kostenfrei.
Mit bestehendem Konto anmelden