EU-Gesetzgebung : Deutschland braucht eine starke Stimme für harmonisierte EU-Digitalgesetze
Da das digitale Fundament der EU gelegt ist, entscheidet sich nun, ob Unternehmen in einem klaren, einheitlichen Rechtsrahmen arbeiten können oder ob sie im Flickenteppich nationaler Sonderwege stecken bleiben. Berlin muss sich in Brüssel dafür einsetzen, dass Evaluierungen nicht nur juristische Detailprüfungen sind, sondern echte Praxis-Checks.
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Seit ich politisch denken kann, herrscht in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft lautstarke Einigkeit: Bürokratische Hürden müssen abgebaut werden. So war es unter der Ampel, sowieso im Wahlkampf, und folgerichtig hat sich auch die neue schwarz-rote Bundesregierung das Thema auf die Fahnen geschrieben. Die Schaffung eines eigenständigen Ministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung soll die Weichen stellen. Vor diesen bedeutungsschwangeren Beteuerungen wirkt das Bürokratieentlastungsgesetz IV der Ampel vielleicht nur wie ein kleiner Schritt. Doch statt lediglich eine diffuse Bürokratielast anzuprangern, war es konkret.
Leider können meist weder Politik noch Wirtschaft und Verbände genau benennen, welche Regeln entlang einer Lieferkette verzichtbar sind. Die Herausforderung liegt in der Komplexität der Wechselwirkungen zwischen EU- und nationalem Recht. In Deutschland hat sich dennoch ein besonderer Reflex verfestigt: föderales Gold-Plating. EU-Vorgaben werden nicht nur überstrikt, sondern je nach Bundesland auch noch unterschiedlich umgesetzt.
In Brüssel muss Deutschland jetzt bei einer entscheidenden Aufgabe aktiv und konkret werden, um im Überbau für Klarheit zu sorgen: der Harmonisierung europäischer und nationaler Digitalgesetze. Jetzt, wo mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), dem Digital Services Act (DSA), Digital Markets Act (DMA), Data Act, AI Act und Data Governance Act (DGA) das digitale Fundament der EU gelegt ist, entscheidet sich, ob Unternehmen in einem klaren, einheitlichen Rechtsrahmen arbeiten können oder ob sie im Flickenteppich nationaler Sonderwege stecken bleiben.
Praxis-Checks als Wegbereiter
Wo Abschaffung nicht möglich ist, muss zumindest Harmonisierung das Ziel sein. Mit einheitlichen Standards in allen Mitgliedsstaaten reduzieren sich Rechtsunsicherheiten, senken sich Kosten und beschleunigen sich Innovationen. Praxis-Checks, wie sie in der Vergangenheit punktuell erprobt wurden, können hier helfen: Unternehmen und Behörden prüfen gemeinsam, wo sich Vorschriften doppeln oder widersprechen. Solche Verfahren sollten systematisch in die Evaluierungen der EU-Rechtsakte einfließen.
Kohärente Regulierung als Standortfaktor
Ein besonders anschauliches Beispiel für mangelnde Kohärenz ist der Konflikt zwischen Paragraf 44b Urheberrechtsgesetz und dem AI Act. Paragraf 44b erlaubt das Text- und Data-Mining von online zugänglichen Werken, verpflichtet aber zugleich zur Löschung der genutzten Daten, sobald sie nicht mehr benötigt werden. Der AI Act hingegen sieht, je nach Risikoklasse der KI, deutlich längere oder sogar dauerhafte Dokumentationspflichten für Trainingsdaten vor, um nachträgliche Prüfungen und Audits zu ermöglichen. Für KI-Entwickler:innen entsteht ein regulatorisches Dilemma: Entweder gegen das Urheberrecht verstoßen oder die KI-Regeln umständlich und im Zweifelsfall unsicher über ungenaue Indizes erfüllen. Solche Widersprüche schaffen nicht nur Rechtsunsicherheit, sondern bremsen auch Investitionen in europäische KI-Modelle aus.
Auch zwischen DSGVO und Data Act droht ein Widerspruch: Datenhalter, also Hersteller, könnten den Zugang zu Daten, der Nutzenden nach Art. 4 - 6 zusteht, mit Verweis auf vermeintliche Personenbezüge blockieren. Hier gilt es zu klären, dass die tatsächliche Nutzung entscheidend ist. Eine mögliche Rekonstruktion zur Identifizierung ist rechtlich unzulässig. Heißt: Die Performance-Parameter einer Maschine sind nicht-personenbezogene Daten. Daran darf auch eine hypothetisch mögliche, aber rechtswidrige Verknüpfung beispielsweise mit Dienstplänen nichts ändern. Die Weitergabe der Daten und des Datennutzungsrechts muss also weiter möglich sein.
Mit jedem Rechtsakt wie Data Act, AI Act oder DSA steigt die Zahl der Schnittstellen, an denen Datenschutzfragen mitzudenken sind und neue Aufsichtsbehörden einbezogen werden müssen. In manchen Mitgliedsstaaten dauern Verfahren zur Durchsetzung der DSGVO dadurch bis zu zwei Jahre. Wenn nun zusätzliche, technisch hochkomplexe Pflichten hinzukommen, dann dürfen die nicht gleichbedeutend mit zusätzlichen Ansprechstationen sein, aber auch nicht bestehende Aufsichtsstrukturen an den Belastungskollaps bringen. Für schlanke und kohärente Umsetzung sind gute Bündelung in Organisation und, wo möglich, von Berichtspflichten national wie europäisch geboten.
Kohärenz statt Kleinstaaterei: Berlin muss den Schalter umlegen
In den vergangenen Jahren war Deutschland vor allem damit beschäftigt, die Balance zwischen Nutzerinteressen und Umsetzbarkeit zu finden und zugleich noch manch föderalen Sonderwunsch zu bedienen. Das hat Kraft gekostet, die in Brüssel fehlte, um auf Kohärenz zu drängen. Hinzu kam, dass die Bundesregierung in europapolitischen Fragen nicht immer geschlossen auftrat, ein Nachteil in einem Verfahren, in dem 27 Mitgliedsstaaten und drei EU-Institutionen um jede Formulierung ringen.
Wer Bürokratieabbau ernst meint, muss also europäisch denken, den Staub der stumpfen Kettensägenträume aus der Opposition abwischen und sich an die mühselige Detailarbeit machen. Deutschland braucht eine klare, starke Stimme für einheitliche Digitalgesetze in der EU. Nicht nur, um Unternehmen zu entlasten, sondern um Europas digitale Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Berlin muss sich in Brüssel dafür einsetzen, dass Evaluierungen nicht nur juristische Detailprüfungen sind, sondern echte Praxis-Checks – mit klaren Konsequenzen, wenn Doppelungen oder Widersprüche gefunden werden.
Von 2021 bis 2025 war Tobias B. Bacherle Mitglied des Deutschen Bundestages für Bündnis 90/Die Grünen und Obmann seiner Fraktion im Ausschuss für Digitales. Seit September 2025 ist er Senior Advisor Tech- und Digitalpolitik bei der strategischen Kommunikationsberatung 365 Sherpas.
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