Defence Tech : Eine zukunftsorientierte Beschaffung muss mehr Risiken wagen
Start-ups und Scale-ups im DefenceTech-Sektor sind weiter auf außereuropäisches Kapital angewiesen. Maßnahmen der Politik und Änderungen in der Praxis bleiben noch ohne größere Wirkung. Auch eine öffentliche Stigmatisierung hilft nicht weiter. Im Gegenteil.
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„Ach, diese Lücke, diese entsetzliche Lücke“ ist nicht nur Titel eines aktuellen Kinofilms, sondern auch eine präzise Zustandsbeschreibung des deutschen Venture-Capital-Standortes, wenn es um den Vergleich mit den USA geht. Allein die letzte Finanzierungsrunde des 2021 gegründeten AI-Start-ups Anthropic umfasst mit 30 Milliarden Dollar das Finanzierungsvolumen sämtlicher VC-Investitionen in Deutschland der vergangenen drei Jahre.
Dieser Befund ist nicht neu. Aber die geostrategische Situation lässt vieles in einem neuen Licht erscheinen. Schnell geht es dabei auch um Fragen nationaler Souveränität. Das gilt erst recht im Kontext von außereuropäischen Investitionen in deutsche Defence-Start-ups. Einen vorläufigen Höhepunkt erlebten die Debatte darüber anlässlich der Auftragsvergabe durch die Bundeswehr an ein Berliner Defence-Start-up. Die Diskussionen gingen dabei meistens am Kern des Problems vorbei: dem Mangel an europäischem Wagniskapital.
Maßnahmen der Regierung reichen nicht aus
Es stimmt: In den vergangenen Jahren ist im Bereich VC bei uns einiges passiert. Auch die aktuelle Bundesregierung hat ambitionierte Ankündigungen formuliert – und im Rahmen des Deutschlandfonds mit „Scaleup-Direct“ sowie dem FOAK-Instrument für die Finanzierung von „First-of-a-kind“-Produktionsstätten neue Finanzierungsvehikel auf den Weg gebracht.
Bei den Maßnahmen geht es im Wesentlichen darum, mehr privates Kapital von institutionellen Investoren für die Anlageklasse VC zu mobilisieren. Laut Koalitionsvertrag sollen die Investitionen der sog. WIN (Wachstumskapital- und Innovationsfinanzierung)-Initiative bis 2030 auf 25 Milliarden mehr als verdoppelt werden. Doch ohne eine signifikante Verbesserung der Rahmenbedingungen wird das selbstgesetzte Ziel kaum erreichbar sein. Das Ende letzten Jahres verabschiedete Standortfördergesetz (StoFöG) zielt zwar in die richtige Richtung, wird allein aber auch nicht zu den benötigten Impulsen führen.
Für Defence-Tech-Start-ups bestehen zudem besondere Herausforderungen: Noch vor wenigen Jahren waren entsprechende Investitionen verpönt. Erst der russische Angriffskrieg und die daraus resultierende geänderte Bedrohungslage haben zu einem Umdenken geführt. Die KfW und die KfW Capital haben ihre Anlagekriterien angepasst und damit neben Investments in Dual-Use-Unternehmen auch Investitionen in Munition und Waffen ermöglicht, sofern diese nicht geächtet sind.
Restriktive Anlagekriterien
Doch bleiben die Änderungen in der Praxis noch ohne größere Wirkung – auch weil etwa der Europäische Investitionsfonds (EIF), der als Dachfonds in viele deutsche Venture Capital-Fonds investiert ist, diesen konsequenten Schritt bisher nicht mitgegangen ist. Unter anderem machen es die fortbestehenden restriktiven EIF-Anlagekriterien Venture Capital-Fonds weiterhin schwer, entsprechende Investments zu tätigen. Selbst der 2023 aufgelegte NATO-Innovationsfonds (NIF) mit einem Volumen von rund einer Milliarde Euro ist auf Dual-Use-Investitionen beschränkt.
Und auch in Deutschland scheint die postulierte Zeitenwende, der öffentlichen Beteuerungen der Bundesregierung zum Trotz, noch nicht überall angekommen zu sein: Vier Jahre nach der russischen Vollinvasion gibt es noch immer kein dezidiertes Fondsvehikel für Sicherheit und Verteidigung des Bundes. Dabei läuft die Zeit – und zwar gegen uns. Und zusätzlich spart das neue Rahmenwerk der grünen Bundesleihe vom Januar 2026 Rüstung wiederum aus.
Start-ups auf außereuropäisches Kapital angewiesen
Die in Branchenkreisen geläufige Beschaffungsaussage, nach der wir früher kein Geld aber viel Zeit hatten, heute viel Geld, aber keine Zeit haben, gilt zumindest für die Finanzierung von Defence-Start-ups daher mit Blick auf die Kapitalverfügbarkeit nur bedingt. Dabei muss klar sein: solange europäische Finanzierungsquellen nicht ausreichend zur Verfügung stehen, sind Start-ups und Scale-ups bei uns auf außereuropäisches Kapital angewiesen.
Eine öffentliche Stigmatisierung von DefenceTech-Unternehmen mit außereuropäischen Investoren hilft nicht weiter. Im Gegenteil: Sie schreckt Gründerinnen und Gründer ab und schwächt den deutschen Innovationsstandort.
Neben der Finanzierung von Defence-Tech-Start-ups kommt der Beschaffung durch die Bundeswehr eine zentrale Rolle zu. Und es besteht ein untrennbarer Zusammenhang: Denn die öffentliche Auftragsvergabe ist ein signifikanter Hebel für private Investitionen. Es kann davon ausgegangen werden, dass ein Euro öffentlicher Aufträge um den Faktor vier bis fünf private Investitionen nach sich zieht. Mit dem Bundeswehrplanungs- und Beschaffungsbeschleunigungsgesetz (BwPBBG) hat die Koalition im Februar dieses Jahres bereits Erleichterungen auf den Weg gebracht, die auch gerade Start-ups zugutekommen können.
Abhängigkeiten reduzieren
Positiv zu bewerten ist dabei insbesondere die Konkretisierung des §107 Abs. 2 GWB zur stärkeren Nutzung nationaler Schlüsseltechnologien. Diese knüpfen an Art. 346 AEUV an, der es Mitgliedsstaaten erlaubt, aus Gründen wesentlicher Sicherheitsinteressen von den europäischen Vergaberegeln abzuweichen und Aufträge in sensiblen Technologiebereichen auch national zu vergeben. Ziel ist es, industrielle Kernfähigkeiten in sicherheitskritischen Bereichen langfristig zu sichern und strategische Abhängigkeiten zu reduzieren. Für junge Unternehmen ist dies von zentraler Bedeutung, denn im Verteidigungssektor ist staatliche Beschaffung häufig der erste und wichtigste Referenzmarkt für neue Technologien und damit eine entscheidende Voraussetzung dafür, dass Innovation überhaupt investitionsfähig und für VC attraktiv werden.
Ebenfalls zu begrüßen ist die erleichterte Anwendung von Vorauszahlungen der Bundeswehr auf Grundlage des §56 BHO. Verstärkte Vorauszahlungen können dazu beitragen, die erheblichen Vorfinanzierungsbedarfe in Entwicklungs- und Prototypenphasen zu überbrücken. Gerade für Start-ups aber auch KMU könnte zudem die im Vergaberecht verankerte Innovationspartnerschaft (§119 Abs. 7 GWB i.V.m. §19 VgV) künftig eine größere Rolle spielen. Sie ermöglicht es öffentlichen Auftraggebern, Entwicklungsleistungen und spätere Beschaffung in einem Verfahren zu verbinden und damit innovativen Lösungen schneller den Weg in die Anwendung zu eröffnen.
Doch es bleibt weiterhin viel zu tun
Ein wichtiger Ansatz ist, bereits im Rahmen von Forschung und Technologie-Aufträgen für Start-ups noch in einer frühen Entwicklungsphase den Pfad zur regulären Beschaffung zu ebnen. Eine zukunftsorientierte Beschaffung muss angesichts der rasanten Entwicklungszyklen mehr Risiken wagen. Alles andere wäre riskant. Das ist nicht zuletzt eine Frage der Mentalität, um bestehende Chancen und Potenziale besser zu nutzen.
Erforderlich ist eine fähigkeitsbasierte Beschaffung. Das setzt eine klare Kommunikation der Bedarfe ebenso voraus wie den Abbau systemischer Hürden. Dazu zählen mangelnde Interoperabilität durch proprietäre Schnittstellen und fehlende Modularität der Systeme. Statt auf starre Produktbeschreibungen sollte auf iterative, modulare Weiterentwicklung und agile Vertragsgestaltung gesetzt werden. Das heißt, der Fokus darf nicht auf einem „fertig entwickelten“ Produkt liegen, sondern auf Fähigkeiten, die durch die Integration modularer digitaler Lösungen in vorhandene und künftige Systeme bereitgestellt werden können. Nur so können erforderliche Updates dauerhaft gewährleistet werden.
Dem Film „Ach, diese Lücke, diese entsetzliche Lücke“ liegt ein Bestseller des Schauspielers und Autors Joachim Meyerhoff zugrunde. Seine Buchreihe trägt den Namen „Alle Toten fliegen hoch”. Wir sollten – so makaber es klingt – alles daransetzen, dass dieser Titel nicht zur generellen Zustandsbeschreibung bei uns wird. Der Mut zur Lücke ist hier keine Option.
Marie-Christine von Hahn, Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbandes der Deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie und Christoph J. Stresing, Geschäftsführer des Startup-Verbandes, Dr. Hans Christoph Atzpodien, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie.
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