KI-Aufsicht : Es braucht Strukturen, keinen föderalen Flickenteppich
Die Debatte ums Durchführungsgesetz zur KI-Verordnung zeigt ein Grundproblem: Föderale Kleinstaaterei im Datenrecht bremst Innovation. Der Handelsverband Deutschland fordert zentrale Marktaufsicht, einheitliche Auslegung und praxisnahe Umsetzung, damit Unternehmen investieren, mehr Rechtssicherheit gewinnen und Deutschlands Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig gesichert wird.
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Die aktuelle Debatte rund um das Durchführungsgesetz zur KI-Verordnung zeigt einmal mehr ein Grundproblem deutscher Regulierung: Kleinstaaterei bei Daten- und Datenschutzfragen gefährdet die Wettbewerbsfähigkeit unseres Standorts.
Deutschland kann es sich nicht leisten, in einem zentralen Zukunftsfeld wie Künstlicher Intelligenz in föderalen Kompetenzstreitigkeiten zu verharren. Für Unternehmen – vom Start-up über den Mittelstand bis zum Großunternehmen – sind klare Strukturen, zentrale Zuständigkeiten und Auslegungssicherheit entscheidend für Investitionen, Arbeitskräfte- und Wohlstandssicherung.
Nur wenn Aufsicht und Regulierung aus einer Hand, transparent und bundesweit einheitlich organisiert werden, entsteht der notwendige Raum für Innovation, Investitionen und Tempo. Gerade kleine und mittlere Unternehmen brauchen Rechtssicherheit statt 16+ Interpretationen von Datenschutzrecht für elementare KI-Anwendungen.
Forderung nach praxisnaher Umsetzung
Für den Handel gilt: KI kann nur dann in der Kundeninteraktion, in Lieferketten oder bei der Betrugsprävention ihre volle Wirkung entfalten, wenn sie in einem verlässlichen und innovationsfreundlichen Rechtsrahmen mit entsprechendem Organigramm eingesetzt wird.
Der Handelsverband Deutschland (HDE) fordert daher:
- Zentralisierung der Marktaufsicht auf Bundesebene, um Klarheit und Effizienz zu schaffen
- Auslegungssicherheit bei Datenschutz und KI-Regulierung, damit Unternehmen nicht in der Kompetenzkonkurrenz stecken bleiben
- Praxisnahe Umsetzung europäischer Vorgaben, die sowohl Grundrechte schützt als auch die Wettbewerbsfähigkeit sichert
Was Deutschland jetzt braucht, ist ein starker, einheitlicher Ordnungsrahmen, der Innovation ermöglicht und gleichzeitig die Werte Europas wahrt. Nur so kann unser Standort im internationalen Wettbewerb bestehen.
Gerade bei Themen wie Videoüberwachung zeigt sich, welche praktischen Probleme die Zersplitterung der Datenschutzaufsicht in Deutschland verursacht: Während einige Landesbehörden 48 Stunden Speicherdauer für zulässig halten, akzeptieren andere 72 Stunden – mit erheblichen Folgen für bundesweit tätige Handelsunternehmen, die ihre Löschkonzepte und Technik je nach Standort anpassen müssen.
Deutschland ist mit über 1100 zuständigen Personen in 18 Aufsichtsbehörden europäischer Spitzenreiter an Komplexität – und laut Bitkom sehen 65 Prozent der Unternehmen in der uneinheitlichen Auslegung ein Hemmnis für die Digitalisierung, 52 Prozent beklagen fehlende Beratung. Auch bei der Speicherung von Bewerbungsunterlagen schwanken die Vorgaben zwischen vier und sechs Monaten, je nach Bundesland. Diese Unterschiede schaffen Rechtsunsicherheit, Mehraufwand und hemmen Innovation. Nötig sind daher klarere Schwerpunktzuweisungen, verbindliche Leitlinien und ein stärkeres, praxisnahes Beratungsangebot der Aufsichtsbehörden, um Vertrauen in den Rechtsrahmen zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit zu sichern.
Förderalismusreform?
Der HDE sieht sich in einer gemeinsamen Position mit der Initiative für einen handlungsfähigen Staat. Das Ziel, staatliches Handeln wirkungsvoller zu gestalten, beginnt mit einer klaren und einheitlichen Rechtssetzung und -durchsetzung. Es besteht Einigkeit, dass der Staat digitalisiert, die Verwaltung vereinfacht und der Föderalismus einer Reform unterzogen werden muss. Dazu gehört auch der Datenschutz, der an die Erfordernisse einer digitalen Welt mit einem globalen Internet angepasst werden muss.
Der HDE unterstützt den Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD, der sich eine umfassende Reform des Datenschutzes zum Ziel setzt. Eine zentrale und einheitliche Rechtsauslegung des Datenschutzes ist notwendig, einhergehend auch mit einer Reduzierung der Berichtspflichten.
Stephan Tromp ist Digitalexperte und stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Deutschland (HDE).
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