Medienregulierung : Stirb langsam – jetzt erst recht?

Torben Klausa
Torben Klausa
Gergana Baeva
Gergana Baeva
Torben Klausa und Gergana Baeva von der Agora Digitale Transformation. Foto: Marzena Skubatz, Gudrun Senger

Bis vor kurzem noch schien das Medienrecht der Bundesländer ein palliatives Politikfeld zu sein, das nur den eigenen Niedergang verwaltet, während die EU Plattformen reguliert. Das könnte sich nun ändern, schreiben Gergana Baeva und Torben Klausa von der Agora Digitale Transformation.

von Torben Klausa , Agora Digitale Transformation & Gergana Baeva, Agora Digitale Transformation

veröffentlicht am

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Lange Zeit galt sie als Geheimtipp, um unangenehme Small-Talk-Gespräche zuverlässig zu beenden: die deutsche Medienregulierung. 16 Landesregierungen, die sich gegenseitig bremsen; Reformimpulse von außen, die zuverlässig versanden; der obligatorische, wenn auch inhaltsleere Hürdenlauf durch die Landesparlamente. Die großen Kämpfe mit „neuen“ Medien wie Instagram, Tiktok und Co. – sie fanden längst auf europäischer Ebene statt. Kurz: Wer die Bundesländer bei ihren digitalen Reformversuchen beobachtete, öffnete den Mund in der Regel zum Gähnen. Doch was die Rundfunkkommission heute in die öffentliche Anhörung gibt, dürfte eher für herabfallende Kinnladen sorgen.

Auf knapp 200 Seiten öffnet der „Diskussionsentwurf für einen ‚Digitale Medien-Staatsvertrag (DMStV) Teil 2‘“ praktisch sämtliche medienpolitischen Fässer, die die Politik seit Längerem meidet: ein neues Medienkonzentrationsrecht, straffere Aufsicht, Haftung für KI-Inhalte, Plattform-Outlinks zu journalistischen Inhalten, Verbot digitaler Reichweitenmanipulation und Doppelgänger-Kampagnen, Auffindbarkeit von Journalismus auf Plattformen, neue Werberegeln … um nur ein paar der künftigen Small-Talk-Kracher herauszugreifen.

Aufregungsökonomie: Ländervorstoß gibt Grund zur Hoffnung

KI-Chatbots und -Suchmaschinen haben über Nacht die Art, wie Menschen sich informieren, auf den Kopf gestellt. Die Reform erkennt diese zunehmende Bedeutung an und führt „KI-Informationssysteme“ als neue Kategorie ein. Diese gelten dann als Anbieter von eigenen Informationen, und vor allem: mit eigener Haftung für ihre generierten Inhalte. Wo KI-Systeme Informationen verbreiten, müssen sie zudem Quellen unverfälscht wiedergeben, Unsicherheiten kenntlich machen, beanstandete Quellen wie Desinformation ausklammern und zudem Gegendarstellungen anzeigen und Journalismus als weitergehende Quellen bevorzugen. Viel ernster kann ein Gesetzgeber KI-Tools in der Meinungsbildung nicht nehmen.

Auch für klassische Social-Media-Plattformen erfüllt die Reform alte Versprechen. Algorithmisch manipulierte Plattform-Reichweite – etwa Bot-getriebene Interaktionen – wäre künftig ein klarer Verstoß gegen das Medienrecht (§ 19a). Auch die optische Nachahmung eines journalistisch-redaktionell verantworteten Angebots (§ 19b) wie imitierte Nachrichtenseiten von Spiegel und Tagesschau wäre künftig verboten. Solche Doppelgänger mit teils abstrusen Behauptungen wurden vor den jüngsten Landtagswahlen massenweise verbreitet.

Bei Facebook, Instagram und Co. grätscht der Entwurf außerdem tief in die bestehende Inhaltsauswahl rein (§ 94a): Künftig könnte ein fester Anteil der Beiträge verpflichtend aus Quellen stammen, die in besonderem Maß zur Meinungsbildung beitragen („Angebote mit vielfaltsförderndem Mehraufwand“, § 25a). Der Entwurf schlägt eine Quote von 20 Prozent solcher besonders wertvollen Inhalte vor. Eckige Klammern signalisieren bei diesem Konzept allerdings noch Klärungsbedarf.

Eine solche „Qualitäts-Quote“ erzeugt einige Folgeprobleme bei Auswahl und Bewertung. Daher wäre es sinnvoller, an anderer, systemischer Stelle zu regulieren und vor allem die Optimierungsziele der Plattformen anzugehen – mehr konstruktiver Diskurs statt Verweildauer-Maximierung, Kompromisse statt emotionaler Aufreger. Doch allein die Tatsache, dass die Länder so tief in die Fehlanreize der Aufregungs-Ökonomie eingreifen wollen, ist nach Jahren des Herantastens ein Grund zur Hoffnung.

Für besonders viel Gesprächsstoff sollte allerdings das neue Medienkonzentrationsrecht sorgen. Das ist inzwischen derart verstaubt, dass es demokratie-gefährdende „Meinungsmacht“ nur mit Blick aufs Fernsehen vermutet – Big Tech taucht bisher nirgends auf. Die neuen Vorschläge legen hier die Axt an: „Macht“ wird künftig an Werbeumsatz gemessen. Wer mehr als vier Milliarden Euro im Jahr durch Werbung und Vertrieb umsetzt, gerät ins Visier der Aufsicht. So soll die Meinungsmacht der großen digitalen Plattformen angegangen werden.

Das meiste Geschehen auf dem nationalen Medienmarkt wäre hingegen von heute auf morgen von einer effektiven Konzentrationskontrolle ausgeschlossen – eine nachvollziehbare, wenn auch kurzsichtige Maßnahme. Auch KI-Informationssysteme wären immerhin in die Konzentrationskontrolle eingeschlossen, was angesichts der starken Monopoltendenzen eine kluge Entscheidung ist.

Dann eben ohne Sachsen-Anhalt?

Mindestens so bemerkenswert wie dieser Rundumschlag an Reformen ist der Zeitpunkt, zu dem er öffentlich wird. Denn in Sachsen-Anhalt hat die AfD als künftig stärkste Landtagsfraktion bereits angekündigt, ihr Beitrag zu einer Reform des Medienstaatsvertrags sei dessen Kündigung. Die Chancen, den nun veröffentlichten, großen Entwurf nun auch zum großen Wurf zu machen, sind durch die dortige Landtagswahl nicht gerade gestiegen.

Andererseits darf es bereits als Achtungserfolg der verbleibenden 15 Länder verbucht werden, einen so umfassenden Vorschlag überhaupt öffentlich zur Diskussion zu stellen. Und erste verfassungsjuristische Expertise deutet bereits darauf hin, dass auch im Mehrheitsprinzip – also ohne einzelne Blockade-Länder – ein Medienstaatsvertrag zu machen wäre.

Denn allen Untergangs-Gesängen zum Trotz: Eine echte Digitalreform des deutschen Medienrechts, die diese Bezeichnung auch verdient, tut bitter not. Egal, wie kreativ die EU digitale Plattformen reguliert: Kernbereiche wie der Schutz der Meinungsvielfalt und inhaltliche Medienregulierung sind und bleiben Verantwortung der Bundesländer. Der aktuelle Reformvorschlag klingt da wie ein lauter Weckruf. Es bleibt zu hoffen, dass er nicht nur im Smalltalk widerhallt.

Gergana Baeva und Torben Klausa arbeiten beim Think-Tank Agora Digitale Transformation an einer funktionierenden digitalen Öffentlichkeit. Als Journalist und Wissenschaftler untersuchte Torben Klausa zuvor die Machtverteilung zwischen Staat und Tech-Konzernen, arbeitete im Bundestag und für den Digitalverband Bitkom. Als promovierte Kommunikationswissenschaftlerin arbeitet Gergana Baeva seit Jahren zu digital- und medienpolitischen Fragen. Sie war für die mabb - Medienanstalt Berlin Brandenburg, die Denkfabrik iRights.Lab sowie als parlamentarische Beraterin im Bundestag tätig.

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