Digitale Barrierefreiheit bezieht sich auf die Gestaltung und Entwicklung digitaler Inhalte und Technologien, die von allen, auch von Menschen mit Behinderungen, älteren Generationen oder Nicht-Muttersprachlern genutzt werden können. Das Ziel ist es, sicherzustellen, dass all diese Personen digitale Inhalte wahrnehmen, verstehen, navigieren und mit ihnen interagieren können.
Denn bei digitaler Barrierefreiheit geht es auch um die Umsetzung von Menschenrechten und Gleichberechtigung: Schließlich erkennt beispielsweise das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen den Zugang zu Informations- und Kommunikationstechnologien als grundlegendes Menschenrecht an. Wird die digitale Zugänglichkeit nicht gewährleistet, schließt das Millionen von Menschen von voller gesellschaftlicher Teilhabe aus und ist letztendlich diskriminierend. Konkret bedeutet das zum Beispiel, dass auch blinde Menschen ein Konzertticket im Internet kaufen oder eine Reise buchen können, ohne hierbei auf fremde Hilfe angewiesen zu sein.
Die Umsetzung der digitalen Barrierefreiheit bedeutet auch, dass der Alltag älterer Menschen, die im digitalen Bereich oftmals nicht über ausreichend Kenntnisse verfügen und auf Hilfe angewiesen sind, die es oft nicht gibt, erleichtert wird. Vor allen in ländlichen Gebieten, wo Bankfilialen und Apotheken schließen und sie auf digitale Angebote zurückgreifen müssen, sind ältere Menschen ohne digitale Barrierefreiheit häufig hilflos.
Selbiges gilt auch für Nicht-Muttersprachler. Die Umsetzung der digitalen Barrierefreiheit, dass zum Beispiel Websites in einfacher Sprache verfügbar sind oder es Übersetzungsmöglichkeiten gibt, ist auch hier dringend notwendig.
Worauf man achten sollte
Eine der größten Herausforderungen bei der Verwirklichung der digitalen Zugänglichkeit ist die große Vielfalt an Behinderungen und die damit einhergehenden unterschiedlichen Bedürfnisse. Visuelle, auditive, motorische und kognitive Beeinträchtigungen erfordern unterschiedliche Vorkehrungen. Es gibt jedoch einige grundlegende Prinzipien und Techniken, die die Barrierefreiheit allgemein erheblich verbessern können:
- Bilder spielen eine wichtige Rolle in Webinhalten, können aber für sehbehinderte Nutzer ein Hindernis darstellen. Durch die Bereitstellung von beschreibendem Alternativtext für Bilder wird sichergestellt, dass Bildschirmlesegeräte den Inhalt für sehbehinderte Benutzer korrekt darstellen können.
- Viele Menschen mit motorischen Beeinträchtigungen sind auf Tastaturen oder alternative Eingabegeräte angewiesen, um auf Websites zu navigieren. Die Sicherstellung, dass alle interaktiven Elemente über Tastaturbefehle zugänglich und bedienbar sind, ist für ein integratives Design unerlässlich.
- Video- und Audioinhalte sollten mit Untertiteln oder Transkripten versehen werden, um sie für gehörlose oder schwerhörige Nutzer zugänglich zu machen.
- Ein angemessener Farbkontrast ist für Benutzer mit Sehschwäche oder Farbenblindheit von entscheidender Bedeutung. Die Gestaltung von Benutzeroberflächen mit ausreichendem Farbkontrast verbessert die Lesbarkeit und Benutzerfreundlichkeit für alle Benutzer.
- Die Einbeziehung von Nutzern mit Behinderungen in den Testprozess ist entscheidend, um Barrieren für die Zugänglichkeit zu erkennen und sicherzustellen, dass digitale Produkte ihre Bedürfnisse effektiv erfüllen.
Obwohl in den vergangenen Jahren bei der Ausgestaltung der digitalen Barrierefreiheit erhebliche Fortschritte erzielt wurden, wie etwa die die Vorlesefunktion bei Artikeln und Texten, bleiben Herausforderungen weiterhin bestehen. Die Umsetzung und Durchsetzung von Standards für Barrierefreiheit können ein komplexes Unterfangen sein und der technologische Fortschritt erfordert eine kontinuierliche Anpassung der Maßnahmen zur Barrierefreiheit.
Rechtliche und ethische Erwägungen
In Deutschland wird die digitale Barrierefreiheit durch mehrere Gesetze und Verordnungen geregelt, deren übergeordnetes Ziel die Förderung der Inklusion und gleichberechtigten Teilhabe aller Bürger ist. Zu den wichtigsten Rechtsinstrumenten gehören unter anderem das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), das 2002 in Kraft trat sowie die Verordnung zur Barrierefreiheit (BITV 2.0). Diese legt spezifische Standards für die Barrierefreiheit von Websites und Apps von öffentlichen Stellen in Deutschland fest. Sie orientiert sich an internationalen Standards wie den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 und schreibt die Einhaltung bestimmter Zugänglichkeitskriterien vor.
Zudem sind Unternehmen verpflichtet, ab 2025 das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz umsetzen und damit künftig den Zugang zu digitalen Produkten und digitalen Dienstleistungen (zum Beispiel Webshops im E-Commerce, Buchungssysteme in Hotellerie und Gastgewerbe) oder mobilen Anwendungen allen Menschen ohne Hindernisse zu ermöglichen. Für Unternehmen wäre also jetzt der perfekte Zeitpunkt sich mit digitaler Barrierefreiheit auseinanderzusetzen, sofern sie dies noch nicht getan haben.
Abgesehen von der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen haben Unternehmen auch eine moralische und ethische Verantwortung, der digitalen Zugänglichkeit Priorität einzuräumen. Indem sie ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen für alle konsumierbar machen, können Unternehmen und Institutionen Inklusion, Vielfalt und soziale Verantwortung fördern.
Hauptsache anfangen!
Für viele Unternehmen erscheint das Ziel, digitale Barrierefreiheit zu erreichen, wie eine Mammutaufgabe, und tatsächlich gibt es bei diesem Ziel nie ein wirkliches „Ende“. Die Hauptsache ist, anzufangen und sich mit der Thematik ernsthaft auseinanderzusetzen. Hier können Verantwortliche professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Frühzeitiges Handeln kann sich für Unternehmen zu einem Wettbewerbsvorteil entwickeln. Für zu viele Menschen wird die digitale Welt immer komplexer und sie sind deswegen auf der Suche nach einfachen und zugänglichen Lösungen. Unternehmen, die dies ermöglichen, können mit neuen Kundinnen und Kunden rechnen. Ganz unabhängig davon wird sich ein inklusives, digitales Angebot positiv auf das eigene Image auswirken.
Ein Blick in die Zukunft
So wie sich die Technologie weiterentwickelt, so muss kontinuierlich auch der Ansatz für digitale Barrierefreiheit weiterentwickelt werden. Neue Technologien wie Künstliche Intelligenz und Sprachschnittstellen versprechen eine Verbesserung der Barrierefreiheit, da sie den Nutzern intuitivere und natürlichere Möglichkeiten zur Interaktion mit digitalen Systemen bieten. Allerdings muss sichergestellt werden, dass diese Technologien von Anfang an mit Blick auch auf körper- und sinnesbeeinträchtigte Menschen entwickelt werden.
Letztlich ist die digitale Zugänglichkeit nicht nur eine technische Frage, sondern auch eine Frage der sozialen Gerechtigkeit und der Menschenrechte. Indem wir uns die Grundsätze des inklusiven Designs zu eigen machen und der Barrierefreiheit bei der digitalen Entwicklung Vorrang einräumen, können wir eine gerechtere und integrative digitale Welt für alle schaffen.
Michael Düren ist seit 2016 Leiter des Geschäftsfelds IT und verantwortet zudem den Bereich „Digitale Barrierefreiheit“ bei der in München ansässigen Pfennigparade Business Inklusiv. Er beschreibt sich als Accessibility Advocate - jemand, der Zugänglichkeit und Barrierefreiheit sowie den gesellschaftlichen Diskurs darüber aktiv fördert. Er verantwortet das Kompetenzzentrum „Digitale Teilhabe für Alle“.