Energiebranche : Bundesnetzagentur legt neuen IT-Sicherheitskatalog vor
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Die IT-Sicherheitsanforderungen im Energiesektor sollen an die fortschreitende Digitalisierung und veränderte Bedrohungslagen angepasst werden. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) veröffentlichte am gestrigen Mittwoch Entwürfe zur Aktualisierung der IT-Sicherheitskataloge für Betreiber von Strom- und Gasnetzen sowie Energieanlagen.
Nach Angaben der BNetzA bezweckt die Überarbeitung, die bisherigen Regelwerke zusammenzuführen und stärker am prozessorientierten Ansatz der internationalen ISO-Norm IEC 27001 auszurichten. Damit solle ein einheitliches Schutzniveau für Telekommunikations- und Datenverarbeitungssysteme Kritischer Infrastrukturen gewährleistet werden.
Die neue Festlegung unterscheide künftig klarer zwischen allgemeinen Maßnahmen zur Cybersicherheit und solchen, die einer Zertifizierung unterliegen, hieß es. Zudem würden Begriffe vereinheitlicht und der Zusammenhang zwischen Informationssicherheit und der Aufrechterhaltung der Betriebsfähigkeit enger gefasst. Betreiber, die den neuen Katalog umsetzen, müssten ein IT-Sicherheitsmanagementsystem betreiben und regelmäßig Risikoanalysen, Audits und Zertifizierungen durchführen. Dies solle die Schutzmaßnahmen gegen Angriffe weiter verbessern.
Die BNetzA betonte, dass mit der Aktualisierung ein Beitrag zur sicheren Energieversorgung geleistet werde. Die Kataloge aus den Jahren 2015 und 2018 würden damit den aktuellen technischen und geopolitischen Anforderungen angepasst. Die Festlegung erfolge abgestimmt mit der Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). emu
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