Standpunkt : Bundesregierung plant Rolle rückwärts bei der Effizienz durch Gebäudeautomation
Die Bundesregierung hat den Entwurf zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz vorgelegt. Darin werden Vorgaben der Europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD) zur Gebäudeautomation unzureichend berücksichtigt. Damit verwirkt die Regierung die Chance, den Gebäudebestand klimaneutral zu machen und die Kosteneffizienz im Gebäudebetrieb auf ein neues Level zu heben.
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Im Gesetzentwurf für das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) sind Basisfunktionen der Gebäudeautomation in § 56 beschrieben. Dazu gehören etwa Heizungs-, Klima- oder Lüftungssysteme. Diese sind die effektivsten Maßnahmen mit den kürzesten Amortisationszeiten, um Nichtwohngebäude kosten- und energieeffizient zu betreiben.
Nach einer europäischen Vorstudie für die Ökodesign-Richtlinie hatte die EU-Kommission dies erkannt und Gebäudeautomationsfunktionen in die Europäische Richtlinie für die Gesamteffizienz von Gebäuden (EPBD) 2018 eingeführt. 2024 hat die Bundesregierung die Richtlinie mit dem Gebäudeenergiegesetz umgesetzt; die EU-Kommission hat im selben Jahr eine Revision der EPBD veröffentlicht, die die Vorgaben aus 2018 bestätigt und für die Folgejahre weitere Anforderungen stellt.
GModG macht die Rolle rückwärts
Mit dem GModG möchte die Bundesregierung nun schon bestehende Ausstattungsverpflichtungen für große Nichtwohngebäude vorläufig bis 2030 aussetzen. Dies kann nicht im Sinne der Investoren sein, die heute in nicht ausreichende Technologie investieren. Sie wären bei einer erzwungenen späteren Anpassung des GModG an europäisches Recht zur Nachrüstung verpflichtet.
Schon heute bleiben Investitionen in Gebäudeautomationsfunktionen trotz hoher Wirtschaftlichkeit oft aus, weil die Interessen von Investoren, Vermietern und Gebäudenutzern sich entgegenstehen. Zudem wird die hohe Effektivität in Bezug auf Energie- und Kosteneffizienz dieser geringinvestiven Maßnahmen weithin unterschätzt.
Studien, Normen und Erfahrungswerte zeigen Einsparpotentiale bei thermischer Energie von über 40 Prozent je nach Gebäudetyp. Auch elektrische Energie lässt sich durch den Einsatz von Mess-, Steuer- und Regelungstechniken der Gebäudeautomation problemlos in wirtschaftlich relevanten Mengen einsparen.
Gebäudeautomation macht technische Gewerke schlau
Entscheidend ist dabei, dass Sensoren und Zähler Energieverbräuche und Messwerte wie Temperaturen, Volumenströme oder etwa Kohlendioxid in der Atemluft dezidiert erheben. Diese Informationen müssen gezielt gespeichert und ausgewertet werden, Fehlerzustände festgestellt und Strategien entwickelt werden, wie der Gebäudebetrieb kostenreduzierend und klimafreundlich optimiert werden kann. Dies gilt insbesondere im Zusammenspiel von Heizung, Klimatisierung, Lüftung, Licht und Beschattung.
In Verbindung mit Machine-Learning-Techniken aus der Künstlichen Intelligenz entstehen derzeit Anwendungen, die aus dem immensen strukturierten Datenvolumen, das eine Gebäudeautomation erzeugt, die Themen Energieeffizienz, Komfort und Sicherheit in eine optimale Balance bringen.
Warum das für Nichtwohngebäude elementar ist, liegt auf der Hand. Während im Wohnumfeld meist die Nutzer selbst die Kosten für Energie oder Wasser tragen, übernimmt der Arbeitgeber dafür die Kosten im Büro. Im öffentlichen Gebäude übernimmt es die öffentliche Hand. Jeweils tragen also Dritte die Kosten.
Insofern fehlt ein Anreiz, abends das Heizkörperventil händisch auf eine niedrigere Temperatur zu stellen, oder das Licht in den Fluren auszuschalten. Selbst der Facility Manager ist oft gewillt, das Komfortlevel in einem Raum auf Dauerbetrieb zu stellen, wenn ihn ansonsten Beschwerden erreichen. Hier bieten intelligente Regelungsstrategien schon heute und zukünftig die Nutzung Künstlicher Intelligenz Möglichkeiten, ohne Komfortverluste die Energieverbräuche zu optimieren. Damit diese Technologien schnell an den Markt kommen, muss die Regierung das Ambitionsniveau beim GModG erhöhen.
Ein anderes Beispiel sind Besprechungsräume, deren Frischluftzufuhr über die Messung des CO2-Gehalts in der Abluft energie- und damit kosteneffizient geregelt werden kann. Dass Heizung und Kühlung nicht gleichzeitig gebraucht werden, leuchtet jedem sofort ein. Trotzdem ist das in vielen Gebäuden nicht selten zu beobachten. Dazu kommt, dass Betreiber Störungen bei den technischen Anlagen in Gebäuden oft zu spät feststellen, da ein aussagekräftiges Monitoring nicht vorhanden ist.
Moderne Gebäude sind technisch komplex
Moderne Gebäude sind technisch zu komplex, als dass man diese händisch und im Blindflug steuern könnte. Um die notwendigen Steuerungsfunktionen der Gebäudeautomation zu verwirklichen, braucht es Sensoren und Zähler, die die notwendige strukturierte Datenbasis – idealerweise Raum für Raum – liefern.
Weiterhin ist es notwendig, dass die Systeme, also Heizung, Klima, Lüftung, Licht, Beschattung, Sicherheitssysteme und idealerweise auch Aufzüge und andere technische Gewerke standardisierte Kommunikationsprotokolle nutzen, sodass die Daten einfach verknüpft und strukturiert werden können.
Da es an diesen einfachen und kostengünstig zu implementierenden Voraussetzungen aus den genannten Gründen oft fehlt, hat die Europäische Union die Mindestanforderungen an große Nichtwohngebäude formuliert, die über eine installierte Leistung der Wärme-, oder Kälteanlage von 290 kW verfügen. Dies sind in der Regel Gebäude mit mehr als 3000 qm Geschossfläche. Die Grenze für die Anwendung wird ab 2030 auf 70 kW reduziert. Neu sind weitere Anforderungen wie die Messung der Indoor Environmental Quality und neue Maßstäbe für Lichtsteuerungen.
Niedriginvestive Kostensenker
Die Kosten der Gebäudeautomation, die alle entsprechenden Anforderungen erfüllt, entsprechen dabei im Durchschnitt rund 1,5 Prozent der gesamten Baukosten. Eine Nachrüstung schlägt nach Expertenmeinung mit etwa 30 Euro je Quadratmeter zu Buche. Aufgrund der kurzen Amortisationszeiten ist oft eine Finanzierung aus den Einsparungen möglich. Teilweise werden dazu auch Energieeinsparverträge angeboten, die es ermöglichen, Gebäude ohne initiale Investitionskosten nachzurüsten.
Eine 1-zu-1-Umsetzung der EPBD 2024 würde also den Grundstein für enorme Einsparpotentiale im Bereich der Nichtwohngebäude legen. Warum durch die Rolle rückwärts im Entwurf des GModG diese energetischen und wirtschaftlichen Potentiale verschenkt werden sollen, bleibt das Geheimnis des Gesetzgebers. Zumal bei Nichtumsetzung der Anforderungen aus der Europäischen Gebäuderichtlinie auch noch Konsequenzen drohen.
Peter Hug ist ein international tätiger Experte in den Bereichen Gebäudeautomation, Facility Management und Reinigungstechnik. Seit 2009 ist er Geschäftsführer des Fachverband Automation und Management für Haus und Gebäude im VDMA.
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