Der Umweltausschuss des EU-Parlaments (ENVI) will einen Anreiz setzen, damit die EU-Mitgliedstaaten schon vor 2021 verstärkt CO2-Emissionen in den nicht vom Emissionshandelssystem (ETS) erfassten Sektoren – Gebäude, Landwirtschaft und Verkehr – reduzieren. Das geht aus dem Entwurf für die Entschließung des Parlaments zur Verordnung über die Lastenverteilung (Effort Sharing) bei der Treibhausgasminderung hervor. Die Verordnung soll die nationalen Beiträge zur Emissionsreduktion außerhalb des ETS in den Jahren 2021 bis 2030 regeln. Bis dahin will die EU die Emissionen um 30 Prozent gegenüber 2005 senken.
Der ENVI-Beschluss sieht vor, die Treibhausgasminderungskurve, die dieser Zielsetzung zu Grunde liegen soll, schon 2018 statt wie von der Kommission vorgesehen erst 2020 beginnen zu lassen. Die Kurve verläuft dadurch flacher. Der Anteil der Emissionen, den die Mitgliedstaaten vor 2021 einsparen müssten, wäre entsprechend größer. Deutschland muss seine Treibhausgasemissionen gemäß Verordnungsentwurf um 38 Prozent gegenüber 2005 senken, um seinen Beitrag zum EU-Ziel für 2030 zu erfüllen. Im Rahmen der „Effort Sharing Decision“ für den Zeitraum 2013 bis 2020 liegt der deutsche Beitrag zur Treibhausgasminderung bei 14 Prozent gegenüber 2005.
Bei der Erfüllung der nationalen Beiträge bieten Emissionsgutschriften aus dem Abbau von Treibhausgasen durch Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (LULUCF) den Nationalstaaten eine gewisse Flexibilität. Im Gegensatz zum Kommissionsvorschlag will der ENVI die Menge der Gutschriften aber bei 190 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent anstatt 280 Millionen deckeln. Der deutsche Anteil würde dann von 22,3 Millionen Tonnen auf 15,2 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente sinken.