Spätestens seit Verabschiedung des Wirtschaftsplans lässt sich der Eindruck gewinnen, der Klima- und Transformationsfonds (KTF) sei der neue Geldesel der Bundesregierung, aus dem sich jedes Ressort mit seinem persönlichen Wunschprojekt bedienen kann. Immer wieder hervorgehoben werden Rekordsummen, die für die Förderprogramme im Gebäudesektor eingestellt sind.
Tatsächlich unterliegen die Mittel des KTF also einer klaren Zweckbindung und sollen entscheidend dazu beitragen, Investitionen in Klimaschutz zu lenken und sozial abzufedern. Das weiter andauernde Gezerre um die Mittel der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zeigt exemplarisch, wie schwierig es anscheinend ist, diesen Prinzipien in der Ausgestaltung von Förderprogrammen gerecht zu werden.
Rekordsummen im Klimafonds eingestellt
Die Ausgaben aus dem KTF sind sprunghaft gestiegen und werden 2024 mit einem Volumen von 57,6 Milliarden Euro die Einzeletats der meisten Bundesministerien übersteigen. Während sich der KTF eigentlich aus den Einnahmen aus dem europäischen Emissionshandel (ETS) und dem nationalen Emissionshandel für die Sektoren Gebäude und Verkehr (BEHG) speist, haben die aktuellen Rekordsummen einen anderen Ursprung.
Gleich zu Beginn ihrer Amtszeit schob die Ampel-Regierung ungenutzte Corona-Hilfen im Umfang von 60 Milliarden Euro in den Energie- und Klimafonds (EKF, der heutige KTF). Eine Amtshandlung, die umgehend mit einer Verfassungsklage der Unions-Fraktion beantwortet wurde. Mit einer Entscheidung aus Karlsruhe wird noch in diesem Jahr gerechnet.
Vom Geldsegen wird auf die BEG mit geplanten Ausgaben in Höhe von 18,9 Milliarden Euro 2024 der größte Teil niedergehen. Doch die Zusammenfassung in einem gebäudepolitischen Gesamtprogramm verschleiert die Komplexität und Vielseitigkeit der Herausforderung, einen ganzen Wirtschaftssektor zu dekarbonisieren.
Im Kern besteht die Bundesförderung aus drei zentralen Programmlinien: der Förderung des (bestenfalls klimaschonenden) Neubaus, der Unterstützung der Gebäudesanierung und den Fördermaßnahmen zum Heizungstausch. Trotz der Milliardensummen war die BEG bislang nicht eindeutig auf effektiven Klimaschutz im Gebäudesektor ausgerichtet. In den Medien machte das Programm 2022 vor allem durch kurzfristige Förderstopps von sich reden. Schuld daran war im Kern eine drastische Schieflage der Mittelvergabe, verursacht durch die Vorgänger-Regierung.
Üppige Profitmargen aus dem Klima-Fonds
Trotz ihres nachweislich mageren klimapolitischen Effekts war die Neubauförderung jahrelang das eindeutige Lieblingsinstrument der Gebäude-Förderprogramme. Obwohl der Anteil der Neubauten in den Jahren seit 2012 insgesamt weniger als fünf Prozent des Gebäudebestands ausmacht, sind fast 60 Prozent der Fördermittel dem Neubau zuzuordnen.
2020 kam es zu einer deutlichen Anhebung der Fördersätze. 2021 wurden neben der Kreditförderung direkte Zuschüsse für alle Förderprogramme möglich. Für Baustandards, die seit Jahren etabliert sind und ohnehin von den Auftraggebern realisiert worden wären, winkte der Staat mit üppigen Zuschüssen. Der Ansturm auf die Gelder war vorprogrammiert. Das Bundesfinanzministerium (damals unter der Leitung von Olaf Scholz) und der Bundesrechnungshof warnten ausdrücklich vor diesem Vorgehen.
Die Mitnahmeeffekte aus der Förderpraxis waren gemeinhin bekannt. Trotzdem – oder genau deswegen – war die öffentliche Entrüstung groß, als Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck die Förderung für den Effizienzhaus 55-Standard im Januar 2022 eine Woche früher als angekündigt einstellte. Noch immer ist die Mehrheit der Bauvorhaben nicht realisiert, für die Förderung beantragt wurde.
Eine Sonderregelung aufgrund der schwierigen Marktsituation im Bausektor macht es möglich, dass die Gelder noch für weitere fünf Jahre abgerufen werden können. Aktuell sind Rufe nach weiteren Entlastungspaketen für die Bauindustrie kaum zu überhören. Das ist etwas schwer zu ertragen, wenn gleichzeitig Milliarden von Fördergeldern auf Halde liegen, die bis vor kurzem noch üppige Profitmargen für genau die gleichen Akteure abgesichert haben. Wie wäre es damit, die Inanspruchnahme weiterer Hilfsleistungen der Bundesregierung an eine Rückabwicklung der Effizienzhaus-55-Förderung zu koppeln?
Heizungsförderung mit der Gießkanne
Ein weiterer Posten mit zweifelhaftem klimapolitischem Beitrag ist die geplante Heizungstausch-Förderung. Zwar ist es hier glücklicherweise gelungen, eine sozial ausgerichtete Förderkomponente zu integrieren. Gleichzeitig soll aber die Palette der förderfähigen Heizungen im kommenden Jahr um zahlreiche klimapolitisch zweifelhafte Varianten erweitert werden. So sind laut aktuellem Entwurf aus dem Wirtschaftsministerium die „Mehrkosten“ für eine wasserstofffähige Heizung förderfähig und zwar unabhängig davon, ob diese Heizung dann tatsächlich mit Wasserstoff betrieben wird. Was gibt es auch sinnvolleres, als die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung in eine für einen Brennstoff zertifizierte Gasheizung zu investieren, den sie aller Wahrscheinlichkeit nach niemals verbrennen wird?
Spätestens mit dieser Neu-Neuausrichtung der Heizungsförderung wird der zaghafte Versuch endgültig über Bord geworfen, Klimaschutz im Gebäudesektor auch ordnungspolitisch auf die Spur zu setzen. Fiskalische Anreize und Beratung sollen es richten. Auch in der BEG hält eine Förderpolitik Einzug, die keine Technologie vor den Kopf stoßen mag, egal wie ungeeignet sie für die Erreichung der Klimaziele sein mag. Schnell macht sich auch diese Bundesregierung das Mantra der großen Koalition zu eigen, alle (klima-)politischen Probleme mit Geld zu bewerfen und zu sehen, was dabei herauskommt.
Energetische Sanierungen ins Förder-Aus geschossen
Wieviel am Ende unter diesen Voraussetzungen für energetische Gebäudesanierungen übrig bleibt, ist fraglich. Nicht viel, davon ist auszugehen. Nicht ohne Grund wurden Förderkonditionen im letzten Jahr deutlich weniger attraktiv ausgestaltet und die Förderraten drastisch gekürzt. Trotz aller Rekordsummen ist das Geld am Ende knapp. Während von wissenschaftlicher Seite unmissverständlich klargemacht wird, dass ein klimaneutraler Gebäudebestand nur über die erhebliche Reduktion der Energieverbräuche im Gebäudebestand – sprich Sanierung – zu erreichen ist, ziehen die entsprechenden Programme im Tauziehen um Fördergelder eindeutig den Kürzeren.
Verbunden mit der öffentlich unüberhörbaren Absage an die Einführung von verbindlichen Mindeststandards für Bestandsgebäude scheint die Bundesregierung damit einer tragenden Säule der Energiewende komplett den Boden unter den Füßen wegzuziehen. Eine Absage an Energieeffizienz ist gleichzeitig eine Absage an den klimaneutralen Gebäudebestand 2045.
Hoffnungsfunken Wirtschaftsstabilisierungsfonds
Ein etwas versöhnlicher Ausblick bringt uns zurück an den Anfang und die anstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Umwidmung der Corona-Hilfen für den KTF. Würde diese Praxis gebilligt, könnte ein weiteres Sondervermögen für den Umbau des Gebäudesektors genutzt werden: der Wirtschaftsstabilisierungsfonds mit seinem. „Abwehrschirm“ in Höhe von 200 Milliarden Euro, mit dem den Folgen der 2022 gestiegenen Gas- und Strompreise begegnet werden soll. Bereits im Abschlussbericht der ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme haben Gebäudesanierungsmaßnahmen und entsprechende Förderprogramme eine prominente Rolle eingenommen.
Tatsächlich gäbe es kaum eine sinnvollere Verwendung
für öffentliches Geld: Statt kurzfristigem Abfedern wird dauerhaft gegen
hohe Energiepreise vorgebaut. Nach dem Debakel mit dem Heizungsgesetz
verstärkt sich jedoch der Eindruck, dass diese Bundesregierung solche Win-Win-Maßnahmen
für Klimaschutz und Bezahlbarkeit der Energieversorgung nicht einmal mehr mit
der Kneifzange anfassen würde.