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Energie & Klima

Standpunkte Die nächste Etappe der Erneuerbaren-Finanzierung

Julia Verlinden, Sprecherin für Energiepolitik von Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag
Julia Verlinden, Sprecherin für Energiepolitik von Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag

Erneuerbare Energien brauchen eine sichere und möglichst kostengünstige Finanzierung. Die grüne Bundestagsabgeordnete Julia Verlinden schlägt in ihrem Standpunkt vor, das EEG weiterzuentwickeln und Differenzverträge breit einzuführen, eine praxistaugliche Finanzierung für die Vor-Ort-Versorgung zu schaffen und PPAs zu erleichtern. So komme die Energiewende wieder in Schwung.

von Julia Verlinden

veröffentlicht am 17.09.2021

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In den ersten 100 Tagen einer neuen Bundesregierung müssen die Weichen für die Vervielfachung von Sonnen- und Windenergiekapazitäten gestellt werden. Eine Solaroffensive auf den Dächern steht ebenso an wie große Freiflächenanlagen, Agri- und Parkplatz-PV. Windenergie braucht neue, repowerte Anlagen und  zusätzliche Standorte fern der Küste sowie einen Ausbau auf dem Meer. Dazu braucht es die Bereitstellung von Flächen für die Windenergie und die Einführung einer Solarpflicht. Aber auch sichere Finanzierungswege sind entscheidend.

Zunehmend etablieren sich rein marktliche Finanzierungsmodelle für Erneuerbare. Das ist gut für die Energiewende, reicht aber allein nicht aus. Denn die Absicherung gegen Marktrisiken bei der Investition in einen Wind- oder Solarpark ist nur für große Investoren über eine breite Risikoverteilung im Portfolio möglich.

Nötig ist daher ein verlässliches Finanzierungsinstrument, das dezentrale Projekte ermöglicht und die Akteursvielfalt sichert. Dadurch erreichen wir die Klimaziele schneller und gewährleisten die breite Unterstützung der Energiewende. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz kann und sollte die Funktion der Risikoabsicherung für den Ausbau der Erneuerbaren auch in absehbarer Zukunft übernehmen.

Drei Vorschläge für die Erneuerbaren-Finanzierung

I. Aus EEG wird EEG alt und EEG neu

Der Blick auf das EEG ist oft verengt auf die Kritik an der EEG-Umlage. Dabei wird meist nicht berücksichtigt, dass in der aktuellen Umlage die Anschubfinanzierung des globalen PV-Booms steckt. Im Vergleich dazu rufen neue EEG-Anlagen infolge von Kostendegression und sich verbessernden Erlösen für Erneuerbare am Strommarkt – Stichwort Emissionshandel – nur noch geringe Centbeträge in der Umlage auf. Daher sollte die Finanzierung über das EEG in zwei Teile aufgeteilt werden: die bereits beihilferechtlich genehmigten Anlagen (EEG alt) und neue, beihilfefreie Anlagen (EEG neu).

In einem neuen, beihilfefreien EEG wäre ein Umlagesystem mit geringen Umlage-Beträgen möglich. Der Finanzierungsrucksack der ersten EEG-Generationen könnte separiert und aus der steigenden CO2-Bepreisung oder zwischenzeitlich aus Haushaltsmitteln finanziert werden, bis die Finanzierung des von uns Grünen vorgeschlagenen Energiegeldes (Pro-Kopf-Erstattung) und die gleichzeitige Absenkung der (alten) EEG-Umlage aus dem CO2-Preis gedeckt werden kann.

Dieser Trennungsschritt würde gleichzeitig mehr Gestaltungsfreiheit für die deutsche Energiepolitik ermöglichen. Aufgrund der derzeitigen Situation, in der die gesamte EEG-Finanzierung unter Beihilfevorbehalt steht, sind zum Beispiel auch neun Monate nach einer hektischen EEG-Novelle im Dezember 2020 noch immer nicht alle Genehmigungen erteilt. Sinnvolle Maßnahmen wie der erleichterte Windenergieausbau durch eine Südquote können daher weiter nicht umgesetzt werden.

II. Dezentral und gemeinschaftlich genutzte Erneuerbare finanzieren

Während große Energiekonzerne mit Offshore-Wind und großen PV-Freiflächen die Energiewende als Geschäftsfeld erschließen und erfreulich hochskalieren, ist der dezentrale Ausbau von SPD und Union zunehmend bürokratisiert und behindert worden. Kurzfristig sind Anpassungen im Atmenden Deckel nötig, als erstes die Orientierung auf einen zweistelligen Gigawatt-Ausbau zur Bemessung der Degression. Außerdem muss der finanziell abgesicherte Ausbau für Bürgerenergie-Akteure auch jenseits von bürokratischen Ausschreibungen möglich sein, alle europarechtlichen Möglichkeiten sind dafür auszuschöpfen.

Ohne sinnvolle Konzepte der Vor-Ort-Versorgung wird vor allem die Solaroffensive in städtischen Quartieren nicht gelingen. Es müssen deshalb Räume für gemeinschaftliche und Vor-Ort-Versorgung sowie weit verbreitetes Prosuming geschaffen werden. Bisher wurde der entsprechende Auftrag der EU durch die Bundesregierung bewusst verschleppt, obwohl die Erneuerbaren-Richtlinie explizit einen Rahmen für gemeinschaftliche Eigenversorgung, Energy Sharing und Prosuming vorsieht. Auftrag für die nächste Legislatur ist es deshalb, parallel zur Entwicklung eines neuen Strommarktdesigns den regulatorischen Rahmen für die ortsnahe, gemeinschaftliche Energieversorgung zu schaffen.

Zu klären ist beispielsweise die räumliche Abgrenzung zum öffentlichen Netz, das Anfallen von Abgaben, Entgelten und Umlagen sowie die bürokratische und messtechnische Komplexität. Dem gesellschaftlichen Mehrwert der dezentralen Versorgung – zusätzliche Investitionen und breite Unterstützung der Energiewende – muss die Ausgestaltung Rechnung tragen. Eine neu zu gründende Fachagentur Solar kann sich dieser Fragen fachlich annehmen.

III. Differenzverträge ausweiten, PPA erleichtern

Die Absicherung durch das EEG senkt die Finanzierungskosten und macht den Ausbau der Erneuerbaren günstiger und schneller, als dies allein marktgetrieben möglich wäre. Eine Weiterentwicklung, die im europäischen Ausland schon für Offshore-Auktionen verwendet wird, sind Differenzverträge oder Contracts for Difference (CfD). Hierbei wird nicht nur die Differenz zwischen Strompreis und zugesagter Vergütung an die Betreiber*innen ausgezahlt, sondern die Betreiber*innen zahlen umgekehrt an das EEG-Konto zurück, wenn sie ihren Strom bei hohen Marktpreisen für mehr Geld an der Börse verkaufen. Dieses Instrument sollte von der neuen Bundesregierung eingeführt und schrittweise auf alle Projekte ausgedehnt werden, die an Ausschreibungen teilnehmen.

Daneben sollten Power-Purchase-Agreements (PPA) erleichtert werden, die bereits zur Finanzierung der größten deutschen Solaranlagen genutzt werden. Derzeit unterliegen PPA mit längerer Laufzeit Risiken aus dem Wettbewerbsrecht. Außerdem ist der Strombezug über PPA für energieintensive Unternehmen problematisch, da er die Nutzung der Strompreiskompensation erschwert. Die besonderen Herausforderungen der Industrie auf dem Weg zur dekarbonisierten Wirtschaft erfordern mehr Spielraum. Wir Grüne haben dies bereits mit weiteren Vorschlägen adressiert.

Der Beitrag beruht auf einem Impulspapier von Julia Verlinden, das hier abrufbar ist.

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