Erneuerbare Energien
Aus Sicht von Eurelectric fehlen im Kommissionsvorschlag für die Neufassung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie grundsätzliche Kriterien zur Ausgestaltung von Fördersystemen für erneuerbare Energien. Der Verband plädiert dafür, die Technologieneutralität von Fördermaßnahmen als Standard festzuschreiben, dabei aber Ausnahmen von der Regel zu definieren. So könnten Mitgliedstaaten bei Bedarf auch technologiespezifisch fördern. Dies könne bspw. notwendig sein, um eine bestimmte Technologie an die Marktreife heranzuführen. Ausschreibungssysteme sollten dem Verband zufolge außerdem so ausgestaltet werden, dass die Wahrscheinlichkeit der Realisierung eines Projektes möglichst hoch ist. Dies könne unter anderem über Strafen und die Teilnahmebedingungen für Ausschreibungen erreicht werden. Klare Prinzipien für das Design von Fördersystemen aufzustellen, verbessere die Planungssicherheit für Investoren, so Eurelectric. Vor diesem Hintergrund sollten nach der Verabschiedung der Erneuerbaren-Richtlinie auch schnellstmöglich die Energiebeihilfeleitlinien für die Zeit nach 2020 novelliert werden.
Kritisch betrachtet Eurelectric auch die Pläne der Kommission zur grenzüberschreitenden Öffnung der Fördersysteme für erneuerbare Energien. So sieht der Richtlinienentwurf derzeit vor, dass ab 2021 mindestens 10 Prozent und ab 2026 mindestens 15 Prozent der nationalen Fördermengen für Bieter aus dem EU-Ausland geöffnet werden. Grundsätzlich könnte die grenzüberschreitende Öffnung der Förderung zu mehr Kosteneffizienz beim Ausbau erneuerbarer Energien und zu einer stärkeren Harmonisierung der unterschiedlichen Fördersysteme führen, so Eurelectric. Die pauschal auf installierte Leistung ausgerichtete Öffnung berge jedoch die Gefahr von Wettbewerbsverzerrungen aufgrund der aktuell großen Unterschiede zwischen den Fördermodellen der Mitgliedsstaaten. Der Verband spricht sich daher für eine regelmäßige Evaluation der Umsetzung der Öffnung durch die EU-Kommission aus. Darüber hinaus sollten Staaten von der Verpflichtung ausgenommen werden, zwischen denen keine ausreichende Interconnektorenkapazität zur Verfügung steht.
Kritik übt Eurelectric zudem an den Plänen zur Stromkennzeichnung. So würde der derzeitige Vorschlag dazu führen, dass Betreiber von erneuerbaren Energieanlagen, die auf eine Förderung zurückgreifen, keine Herkunftsnachweise für den Vertrieb ihres Stroms erhalten dürften. Dies birgt aus Sicht der Kommission die Gefahr einer Überförderung. Sie plädiert daher dafür, dass eine staatliche Stelle die Herkunftsnachweise für Strom aus geförderten Anlagen auktionieren soll und über den Gewinn die Förderkosten kompensiert werden. Eurelectric lehnt dies mit dem Verweis auf eine Vermischung von Förder- und Kennzeichnungssystemen ab. Die Vorgaben zur Auktionierung im Richtlinienentwurf seien zudem äußert unklar und kompliziert in der Anwendung, so der Verband. Es sei nicht einmal geregelt, ob die Verantwortung dafür auf Ebene der EU oder der Mitgliedsstaaten liegen soll.
Energieeffizienz
Bestehende Energieeffizienzpotenziale zu heben, sei von immenser Bedeutung für eine nachhaltige und wettbewerbsfähige europäische Wirtschaft, heißt es in der Stellungnahme von Eurelectric zur Neufassung der Energieeffizienz-Richtlinie. Der Schwerpunkt von Energieeffizienzmaßnahmen sollte dabei auf den nicht durch den Emissionshandel erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr liegen. Dort fänden sich die größten Energiesparpotenziale. Bei allen Effizienzmaßnahmen gelte es, so der Verband, die Auswirkungen auf das europäische Emissionshandelssystem (EHS) im Auge zu behalten. Vor diesem Hintergrund kritisiert Eurelectric die geplante Anhebung des Energieeffizienzziels für 2030 von 27 auf 30 Prozent. Dies würde die aktuellen Bestrebungen, die Preissignale durch den Emissionshandel zu stärken, unterminieren und Investitionen in emissionsarme Technologien im Rahmen des EHS unsicherer machen. Darüber hinaus sei eine Anhebung des Effizienzziels mit Blick auf die ökonomischen Vorteile, die sich daraus, laut Impact Assessment der Kommission ergäben, nicht zu rechtfertigen.
Was die geltende Vorgabe anbelangt, den Energieabsatz an Endkunden in den Mitgliedstaaten jährlich um 1,5 Prozent zu senken, begrüßt Eurelectric, dass diese zukünftig gleichrangig mit Energieeffizienzverpflichtungen oder „alternativen strategischen Maßnahmen“, wie bspw. dem Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) in Deutschland, umgesetzt werden können. Eine automatische Verlängerung der Einsparvorgabe über 2030 hinaus lehnt der Verband allerdings ab. Begründet wird dies mit den auf der Zeitachse steigenden Kosten für Effizienzmaßnahmen. Die „low hanging fruits“ wären dann schon geerntet und langfristig wirkende Effizienzmaßnahmen sehr kostspielig. Es bedürfe daher mehr Flexibilität.
Energiepreise
Was Eurelectric im gesamten Clean Energy Package der Kommission vermisst, ist die Beschäftigung mit den Verbraucherpreisen. Diese sollten aber eine Priorität der EU-Energiepolitik werden, so der Verband. Hauptkritikpunkt ist die Höhe der Abgaben und Umlagen mit denen die Verbraucherpreise belastet sind. Diese seien zwischen 2008 und 2015 im EU-Durchschnitt um 71 Prozent angestiegen, während der eigentliche Energiepreisanteil gesunken ist. Verschärft worden sei der Anstieg außerdem durch die Art und Weise, wie diese vom Verbraucher erhoben werden – auf Basis des Stromverbrauchs pro Kilowattstunde. Dabei seien die Kosten, die gedeckt werden sollen, bspw. das Stromnetz betreffend, fix. Wolle man einem weiteren Anstieg der Preise entgegenwirken und das Flexibilitätspotenzial für die Netzsteuerung auf der Verbraucherseite von 160 GW heben, gelte es an dieser Stelle anzusetzen, so Eurelectric.