Der American Way of Life gilt allgemein weder als nachhaltig noch ist er bekannt dafür, Ressourcen zu schonen. Das zeigt sich beispielsweise an den CO2-Emissionen, die in den USA mit 14,4 Tonnen pro Kopf fast doppelt so hoch sind wie in Deutschland. Doch eines machen die Amerikaner um vieles besser als wir hier in Deutschland: Ihre Gesetzgebung bietet Anreize für eine energieeffiziente technische Ausstattung von Gebäuden.
Die deutsche Gesetzgebung hat hier großen Nachholbedarf. Denn im Gebäudeenergiegesetz (GEG) von November 2020 wird bisher ausschließlich auf den energieeffizienten Einsatz von Wärme bei Erweiterung und Umbau bestehender Gebäude Bezug genommen. Anforderungen an Lichtsysteme sind hier nicht adressiert. Auch darüber hinaus enthält das GEG keine allgemeinen Vorgaben zu intelligenten Lichtsystemen.
Bis zu 90 Prozent Energieeinsparungen
Es läge auf der Hand, diese Anforderungen gleich mit der Umrüstung auf sensorbetriebene Lichtsysteme zu kombinieren – zumindest für öffentliche Gebäude.
Denn eine Vorgabe zur Umstellung auf Sensorik, die gesetzlich verankert ist, könnte hierzulande massiv CO2-Emissionen reduzieren. Bei Licht könnten bis zu 90 Prozent Energie eingespart werden. Das wäre ein wichtiger Baustein beim Vorhaben, durch klare gesetzliche Vorgaben intelligente Technologien voranzutreiben.
Ein gutes Beispiel lässt sich dazu ebenfalls in den USA finden: So schreiben zum Beispiel in jedem Bundesstaat Building Energy Efficiency Standards für gewerbliche genutzte Gebäude und Schulen im Fall von Neubau oder Renovierung vor, wie der Energieverbrauch reduziert werden muss und die Energieeffizienz durch den Einsatz geeigneter Technik zu verbessern ist.
Ein großes Kapitel in den zum Teil über 500 Seiten umfangreichen Vorschriften betrifft das Thema Licht. So ist mittlerweile der Einsatz intelligenter Technik in fast allen Raumtypen vorgeschrieben. Schon für die Erteilung einer Baugenehmigung sind die entsprechenden Unterlagen gemäß den aufwändigen Anforderungen einzureichen. Bevor das Gebäude eröffnet wird, ist es durch die lokale Bauaufsicht abzunehmen.
Damit gibt es in den USA eine klare gesetzliche Vorgabe. Der strengste Standard in den USA kommt aus dem Staat Kalifornien und heißt Title 24. In seiner jüngsten Fassung aus dem Jahr 2022 schreibt der Title 24 unter der Section 130.1 „Mandatory indoor lighting controls“ vor, dass Bewegungs- und Präsenzmelder zur Lichtsteuerung in nahezu allen Räumen eingesetzt werden müssen.
Das Investor-Betreiber-Dilemma auflösen
Was ist der Vorteil dieser gesetzlichen Regelung? Der Einsatz von CO2-reduzierener Technologie ist nicht mehr freiwillig, sondern verpflichtend. Dadurch ist der grundlegende Interessenkonflikt zwischen Investor und Betreiber überwunden. Der Investor strebt nach einer Minimierung der Baukosten und interessiert sich nicht für die nachgelagerten Stromkosten. Bei den Betreibern und Nutzern ist es genau umgekehrt. An diesem Punkt setzt die Gesetzgebung der US-Bundesstaaten sinnvoll an und macht diesem Dilemma ein Ende. Im Interesse des Klimas muss in den USA intelligente und klimaschonende Technologie verbaut werden.
Wenn wir es in Europa mit der Einhaltung des 1,5 Grad Ziels ernst meinen, kann das Thema Beleuchtung nicht bei dem Einsatz von statischer LED-Beleuchtung aufhören. Eingeschaltetes LED-Licht in Abwesenheit von Menschen ist reine Verschwendung. Das meint auch die Mehrheit der Deutschen, von denen sich laut einer aktuellen YouGov-Umfrage zum Beispiel 81 Prozent eine nachhaltigere Technologie für Parkhäuser wünschen, die dafür sorgt, dass das Licht nur dann angeht, wenn es gebraucht wird.
Die Lösung liegt dabei im Einsatz von Sensoren, denn damit kann Licht bedarfsgerecht ein- und ausgeschaltet werden. Nur wenn Menschen anwesend sind, ist es sinnvoll, Licht einzuschalten. Deutschland ist bereit für eine Umstellung auf intelligente Lichtsysteme. 91 Prozent der Befragten der YouGov-Umfrage befürworten, dass mehr Parkhäuser auf ein intelligentes LED-System umrüsten.
Der Einsatz von intelligenten Lichtsensoren sollte daher im Rahmen des Klimaschutzprogramms spätenstens ab 2030 verpflichtend sein und auch ins Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden aufgenommen werden, sodass kein Interpretationsspielraum bleibt.
Martin Frechen ist seit 2010 Geschäftsführer der Steinel
Gruppe. Der Konzern mit Sitz in Nordrhein-Westfalen ist insbesondere auf
Leuchten und Sensoren spezialisiert.