In der deutschen Öffentlichkeit wird von einer Reihe von Akteuren behauptet, dass das deutsche nationale Klimaschutzziel für 2030 nur durch eine signifikante Reduzierung der Kohleverstromung erreichbar sei. Auch das Umweltbundesamt und das Bundesumweltministerium (BMU) behaupten dies seit einigen Jahren. Diese Behauptung ist auch die Arbeitsgrundlage für die von der Bundesregierung eingesetzte sogenannte Kohlekommission. Diese Behauptungen sind aber schlicht falsch.
Die deutschen Klimaschutzziele, nicht nur das für 2030 sondern auch noch das für 2020, lassen sich erreichen, ohne dass auch nur ein einziges Kohlekraftwerk in Deutschland staatlich erzwungen stillgelegt wird. Im Gegenteil, mit einer staatlich erzwungenen Stilllegung eines Kohlekraftwerkes alleine kommt man den Klimaschutzzielen keinen Millimeter näher.
Durch die alleinige Stilllegung von deutschen Kohlekraftwerken werden deren CO2-Emissionen lediglich verlagert zu anderen Anlagen, die dem europäischen Emissionshandel (EU-ETS) unterliegen, sowohl in Deutschland als auch in anderen EU-Staaten. Dieser lange Zeit vom BMU und mehr oder weniger wissenschaftlichen Hilfsinstituten ignorierte sogenannte Wasserbetteffekt wurde erst offen eingeräumt, als man glaubte, ihn im Rahmen der letzten Änderung der EU-ETS-Richtlinie im Frühsommer 2018 beseitigt zu haben. In Artikel 12 Abs. 4 dieser Richtlinie wurde nämlich eingefügt:
„Im Falle der Stilllegung von Stromerzeugungskapazitäten in ihrem Hoheitsgebiet aufgrund zusätzlicher nationaler Maßnahmen können die Mitgliedsstaaten Zertifikate aus der Gesamtmenge der Zertifikate, die von ihnen gemäß Artikel 10 Absatz 2 zu versteigern sind, maximal in Höhe der Durchschnittsmenge der geprüften Emissionen der betreffenden Anlage während eines Zeitraumes von fünf Jahren vor der Stilllegung löschen.“
Das BMU, Umweltbundesamt und vor allem Agora Energiewende frohlockten, dass nun das schon seit langem propagierte Kohleausstiegsgesetz nicht mehr mit dem Hinweis auf den Wasserbetteffekt abgelehnt, sondern endlich umgesetzt werden könne. Schließlich würde nun nicht nur die Nachfrage der stillzulegenden Kohlekraftwerke nach Emissionsrechten wegfallen, sondern auch das Angebot an Emissionsrechten entsprechend reduziert. Eine Verlagerung der CO2-Emissionen könne nun nicht mehr stattfinden.
Zunächst einmal bestätigen diese Akteure damit aber den vom BVEK seit langem dargestellten Sachverhalt, dass der Stilllegung eines Kohlekraftwerkes als solches gar keine Klimaschutzwirkung zukommt. Diese tritt erst durch die Löschung der nicht versteigerten Emissionsrechte ein. Um Emissionsrechte löschen zu können, muss die Bundesregierung aber vorher überhaupt kein einziges Kohlekraftwerk stilllegen. Statt auf die Erlöse aus der Versteigerung der betreffenden Menge an Rechten zu verzichten, könnte sie mit den Erlösen aus der Versteigerung einfach am Markt dieselbe Menge aufkaufen. Für den Bundeshaushalt macht dies keinen Unterschied. Außerdem könnte sie dann das Risiko vermeiden, dass ein erheblicher Teil der Klimaschutzwirkung der gelöschten Emissionsrechte wieder aufgehoben wird.
Der Wasserbetteffekt ist nur abgeschwächt
Denn die frohlockenden genannten Akteure haben übersehen, dass mit der Änderung der EU-ETS-Richtlinie zugleich auch das Regelwerk zur Marktstabilitätsreserve (MSR) geändert wurde. Es wurde neu eingeführt, dass die in der MSR befindlichen Emissionsrechte nicht mehr vollständig später über Versteigerungen dem Markt wieder zugeführt werden.
Sofern die in der MSR bis 2023 angesammelten Emissionsrechte die Summe der im Vorjahr versteigerten Rechte übersteigt, werden die diese Menge übersteigende Anzahl von Rechten dann ungültig gemacht. Entsprechendes gilt für die Folgejahre bis 2030. Die Umlaufmenge ist dabei definiert als Summe aller seit 2008 ausgegebenen Emissionsrechte verringert um die seitdem zur Pflichterfüllung abgegebenen sowie verringert um (freiwillig) gelöschte Rechte.
Wenn die Bundesregierung nun im Anschluss an die Stilllegung eines Kohlekraftwerkes Emissionsrechte löscht, reduziert sie die Umlaufmenge und damit die Zuführungen in die MSR und folglich auch die Menge an Rechten, die ab 2023 von Amts wegen ungültig gemacht werden. Je nach Entwicklung der Emissionen in der EU in den kommenden Jahren könnten dadurch bis zu 48 Prozent der Klimaschutzwirkung der Löschungen durch die Bundesregierung aufgehoben werden. Der Wasserbetteffekt existiert also grundsätzlich auch weiterhin, wenn auch abgeschwächt.
Wenn die Bundesregierung dagegen die Stilllegung von Kohlekraftwerken gar nicht gesetzlich erzwingt und in Folge auch keine Rechte löscht, sondern stattdessen mit den Versteigerungserlösen eine entsprechende Menge am Markt aufkaufen würde, bestünde das Risiko einer teilweisen Aufhebung der Klimaschutzwirkung nicht. Denn die Bundesregierung wäre dann nicht verpflichtet, die aufgekaufte Menge zu löschen. Sie könnte die Emissionsrechte auf ihrem Nationalkonto einfach dauerhaft „stilllegen“.
Dann wären sie der Verfügbarkeit der Marktteilnehmer entzogen, ohne dass die Umlaufmenge formal reduziert würde. Ohne Stilllegung auch nur eines einzigen deutschen Kohlekraftwerkes könnte so jeder gewünschte Klimaschutzeffekt erzielt werden und zudem noch wesentlich kostengünstiger als im Zusammenhang mit der Stilllegung von Kohlekraftwerken. Denn dann entstünden weder Kosten für einen Strukturwandel noch Entschädigungszahlungen an die Betreiber der stillzulegenden Anlagen, wie es in der Kohleausstiegskommission vorbereitet wird.
Effizienter Klimaschutz – oder gelbe Westen
All diese Ausgaben können eingespart und dennoch derselbe Klimaschutzeffekt erzielt werden, zudem ohne Risiko einer teilweisen Aufhebung des Klimaschutzeffektes. Dies müsste eigentlich den Bundesfinanzminister auf den Plan rufen, spätestens aber den Bundesrechnungshof. Denn mit den Grundsätzen sparsamer Haushaltsführung gemäß der Bundeshaushaltsordnung dürfte das derzeit im Auftrag der Bundesregierung von der Kohleausstiegskommission vorbereitete Vorgehen kaum vereinbar sein.
Eine effiziente Klimaschutzpolitik hat aber viele einflussreiche Gegner. Wenn Deutschland für den Klimaschutz einen zwei- bis dreistelligen Milliardenbetrag mehr ausgibt, als eigentlich notwendig ist, dann verschwindet das Geld ja nicht irgendwo. Die Profiteure sitzen dabei auf fast allen Seiten. Mit den bisherigen, ineffizienten Maßnahmen der Energiewende wurden bereits Milliarden verschwendet, die nicht mehr für Kitas, Schulen oder soziale Hilfen zur Verfügung stehen.
Mit der mit dieser Mittelverschwendung im Klimaschutz verbundenen sozialen Problematik hat sich die deutsche Öffentlichkeit leider noch nicht beschäftigt. Aber nur wenn die Politik glaubhaft machen kann, dass die Kosten für den notwendigen Klimaschutz und damit die Wohlstandsverluste so gering wie möglich gehalten werden, kann verhindert werden, dass sich auch in Deutschland viele Bürger gelbe Westen anziehen.