Netzpaket und EEG-Novelle : Mehr Markt und 80 Milliarden Euro weniger Netzkosten: Was in der SAL-Debatte fehlt
EE-Erzeugung und Netzausbau sollen volkswirtschaftlich effizient miteinander verzahnt werden. Genau deshalb verdient die systemdienliche Anschlussleistung (SAL) besondere Aufmerksamkeit. Die SAL sollte überall dort gelten, wo neue Erzeugungskapazitäten entstehen, schreiben Martin Altrock und Klaus Schulze Langenhorst in ihrem gemeinsamen Standpunkt. Für manche Projekte kommt die neue SAL-Regelung aber zu früh.
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Mit dem Netzpaket und der EEG-Novelle verfolgt die Bundesregierung ein Ziel von großer Relevanz: Der Ausbau der Erneuerbaren Energien und der Ausbau der Stromnetze müssen besser aufeinander abgestimmt werden. Denn immer deutlicher zeigt sich: Nicht die Erzeugungskosten von Wind- und Solarenergie sind der entscheidende Kostentreiber der Energiewende, sondern die dafür notwendige Netzinfrastruktur.
Aktuelle Berechnungen von Enervis zeigen, dass bei neuen Windenergieanlagen lediglich rund 0,7 Cent je Kilowattstunde auf die eigentliche Förderung entfallen. Die eigentliche Herausforderung besteht also darin, Erzeugung und Netzausbau volkswirtschaftlich effizient miteinander zu verzahnen. Genau deshalb verdient ein bislang wenig beachteter Ansatz besondere Aufmerksamkeit: die systemdienliche Anschlussleistung (SAL). Der aktuelle Entwurf für das neue EEG enthält erfreulicherweise in Paragraf 8 eine solche Regelung, die aber noch der Verbesserung bedarf.
Die Idee hinter dem SAL-Ansatz ist ebenso einfach wie überzeugend. Neue Wind- und Solarparks sollen künftig nur noch bis zu einer definierten Anschlussleistung den gesicherten Netzzugang gemäß EEG erhalten. So wird die Infrastrukturplanung stärker an den Notwendigkeiten und Bedürfnissen des Stromsystems und weniger an selten auftretenden Leistungsspitzen ausgerichtet.
Warum die SAL eine gute Idee ist
Infrastruktur baut man für den Regelfall, nicht für wenige Ausnahmefälle. Niemand dimensioniert Autobahnen für den ersten Tag der Sommerferien. Niemand baut Flughäfen für die zwei verkehrsreichsten Stunden eines Jahrzehnts. Die Kosten wären immens, der zusätzliche Nutzen gering.
Beim Stromnetz geschieht bislang leider meist das Gegenteil. Die aktuelle Ausgestaltung des Energiewirtschaftsrechts führt im Ergebnis dazu, dass die Netzinfrastruktur auf die maximalen Einspeiseleistungen ausgelegt wird, die oftmals nur während weniger Stunden im Jahr auftreten. Die Folge sind unnötig hohe Infrastrukturkosten, die letztlich über Netzentgelte von allen Stromverbrauchern getragen werden. Mit dem sog. Solarspitzengesetz 2025 hat der Gesetzgeber bereits anerkannt, dass seltene Erzeugungsspitzen nicht zwangsläufig einen Netzausbau rechtfertigen.
Die SAL setzt hier an. Sie verschiebt den Fokus von seltenen Einspeisespitzen auf eine systemdienliche Netzanschlussdimensionierung. Dadurch entstehen Anreize, Erzeugung, Speicher und Vermarktung stärker auf die effiziente Nutzung vorhandener Netzinfrastruktur und den Verbrauch auszurichten. Gleichzeitig sinkt die Gefahr, dass heutige Investitionsentscheidungen die Netzengpassgebiete von morgen hervorbringen.
Weniger Anschlussleistung bedeutet zwar eine leicht geringere Stromerzeugung, dafür wird der Strom aber besser nutzbar, wie auch der internationale Vergleich zeigt. Hier geht der Trend schon seit Jahren in Richtung großer Rotoren mit geringeren spezifischen Leistungen. Solche Anlagenkonzepte sind längst am Markt verfügbar. Die SAL würde nun in Deutschland den systemischen Anreiz schaffen, den Fokus von der Maximierung der Generatorleistung auf die Maximierung der Stromerzeugung je Megawatt Netzanschluss zu verlagern. Vereinfacht ausgedrückt, erhöht die SAL die Zahl der Volllaststunden einer jeden Windenergieanlage, was den erzeugten Strom wertvoller macht und gleichzeitig einen deutlich geringeren Netzausbaubedarf hervorruft.
In Kombination mit Speichern und flexiblen Vermarktungsmodellen lässt sich so deutlich mehr erneuerbare Energie je Megawatt Netzanschluss erschließen. Der potenzielle Effekt ist enorm: Nach Berechnungen von BET Consulting könnten bis 2045 rund 80 Milliarden Euro an Netzausbaukosten vermieden werden.
Die eigentliche Stärke dieses Ansatzes liegt darin, dass er kein bestimmtes Technologiekonzept vorschreibt. Ob Speicher, Direktbelieferung von Industriekunden, intelligente Vermarktung oder neue Anlagendesigns zum Einsatz kommen, entscheidet nicht der Gesetzgeber, sondern der Markt. Die SAL gibt lediglich das Infrastrukturziel vor und erhöht damit indirekt den Wert des erzeugten Stroms. Die weitere Optimierung erfolgt dann im Wettbewerb.
Die SAL muss bundesweit gelten
Die volle Wirkung der SAL entfaltet sich nur bei einer bundesweiten Anwendung. Sie ist kein Instrument für einzelne Netzengpassregionen, sondern sollte generelle Vorgabe für die Planung der Strominfrastruktur sein.
Wer die SAL nur dort anwendet, wo Engpässe bereits sichtbar geworden sind, bekämpft Symptome statt Ursachen. Investitionen würden weiterhin in einem Regulierungsrahmen erfolgen, der hohe Anschlussleistungen begünstigt und nicht die Effizienz und Systemdienlichkeit im Blick nimmt. So würden beschleunigt neue Engpassgebiete an anderer Stelle und unnötig hohe Netzausbaukosten entstehen. Eine effiziente Infrastrukturplanung samt -ausbau benötigt bundesweit klare und einheitliche Investitionsvorgaben. Diese international gängige und verfügbare Anlagentechnik ist in der Lage, 3.000 Volllaststunden und mehr – auch im Binnenland – zu erzeugen und die Kosten der Energiewende nachhaltig zu senken.
Deshalb sollte die SAL überall dort gelten, wo neue Erzeugungskapazitäten entstehen.
Baustelle Investitionssicherheit
Ein wesentlicher Kritikpunkt am Regierungsentwurf zum EEG 2027 und seiner aktuellen SAL-Regelung betrifft den vorgesehenen Zeitplan. Nach aktuellem Stand soll die Regelung bereits für Anlagen gelten, die ab dem 1. Januar 2027 an das Netz angeschlossen werden.
Damit wären von der neuen SAL-Regelung auch bereits zahlreiche Projekte betroffen, deren Finanzierung, Ausschreibungsstrategie und Wirtschaftlichkeitsberechnungen unter anderen Rahmenbedingungen erfolgt sind. Für sie kommt die an sich sehr sinnvolle Regelung also zu früh, will man die Inbetriebnahme dieser Anlagen nicht gefährden. Wer Investitionen in Milliardenhöhe mobilisieren will, darf die Spielregeln nicht unmittelbar vor der Umsetzung verändern.
Deshalb braucht es einen wirksamen Vertrauensschutz und eine klare Übergangsregelung für bereits bezuschlagte bzw. genehmigte Projekte. Investitionssicherheit ist keine Ausnahme, sondern eine Grundvoraussetzung für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien.
Jetzt nicht auf halber Strecke stehen bleiben
Die Debatte über die SAL wirkt auf den ersten Blick technisch. Tatsächlich geht es aber um eine Grundsatzfrage der Energiewende: Sollen selten auftretende Leistungsspitzen weiterhin Maßstab für milliardenschwere Infrastrukturinvestitionen sein? Oder gelingt es, systemdienlicheren Strom mit weniger Netzinfrastruktur bereitzustellen?
Die SAL gehört zu den wenigen Reformansätzen, die mehrere Ziele gleichzeitig erreichen können: geringere Netzkosten, effizientere Erzeugung und zusätzliche Innovationsanreize für Anlagenbetreiber. Ihr Einsparpotenzial übertrifft damit viele andere derzeit diskutierte Maßnahmen deutlich, wie den zuletzt vielfach diskutierten Redispatchvorbehalt für Erneuerbare Anlagenbetreiber.
Dafür braucht es allerdings drei Nachbesserungen: erstens einen wirksamen Vertrauensschutz für laufende Projekte, zweitens eine konsequente Beschränkung der EEG-Absicherungsinstrumente (u.a. Netzausbauanspruch, Förderung) auf den definierten SAL-Bereich und drittens eine bundesweit einheitliche Anwendung. Nur dann kann die SAL ihre volle Lenkungswirkung entfalten.
Die SAL darf keine Sonderregel für einzelne Netzgebiete sein. Sie ist ein Vorschlag für ein neues Marktdesign, das Netzausbau und Erzeugungskapazitäten von Anfang an stärker an volkswirtschaftlicher Effizienz ausrichtet. Gelingt das, könnten bis 2045 bis zu 80 Milliarden Euro an Netzausbaukosten vermieden werden. Das wäre ein erheblicher volkswirtschaftlicher Beitrag zu einer kosteneffizienteren Energiewende. Wer die Energiewende bezahlbar halten will, darf nicht nur über neue Stromerzeugung sprechen. Er muss auch darüber sprechen, wie jeder zusätzliche Netzanschluss möglichst viel erneuerbaren Strom ermöglicht. Genau hier liegt die Stärke der SAL.
Dr. Martin Altrock berät als Partner von Becker Büttner Held umfassend zu Rechtsfragen rund um die Erneuerbaren Energien. Klaus Schulze Langenhorst gründete die SL Windenergie GmbH im Jahr 2000.
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