Standpunkt : Mehr Mut zur Reform der Gebäudeförderung
Das „Heizungsgesetz“ ist bald Geschichte. Zum komplementären Förderinstrument schweigt die Bundesregierung hingegen ausgiebig. Dabei passt das Instrument nicht zum neuen Ordnungsrecht und hat ohnehin grundlegende Probleme, schreibt Levi Henze vom Dezernat Zukunft. Er wirbt für eine zügige und grundlegende Reform. Zurückhaltung sei dem mäßigen Erfolg des Programms nicht angemessen.
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Eines sei direkt vorweg gesagt: Die schlechteste Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wäre ein ersatzloses Streichen von Programmbestandteilen. Insofern macht der gegenwärtige Konsens der Koalitionsparteien Mut. Das Programm wird bis 2029 ausfinanziert und für Haushalte mit wenig Einkommen soll aufgestockt werden.
Doch die BEG hat grundsätzliche Probleme, die sich so nicht beheben lassen: starke Mitnahmeeffekte, soziale Unwucht und falsche Förderziele. Das zeigen eine Reihe von unabhängigen Analysen – allen voran die offizielle Evaluation des Programms.
Zu viel für das Falsche: Jeder zweite Euro verfehlt sein Ziel
Dass die BEG-Förderung von erheblichen Mitnahmeeffekten geprägt ist, ist seit Langem bekannt. Die offizielle Evaluation belegt das nunmehr seit vier Jahren: Je nach Förderjahr und -tranche geben 30 bis 50 Prozent der Geförderten an, dass sie die Maßnahmen ohnehin durchgeführt hätten. Unsere eigenen Analysen kommen zu einem ähnlichen Ergebnis. Trotz vorsichtiger Kosten- und Effizienzannahmen ergibt sich, dass die Wärmewende für knapp die Hälfte aller Haushalte ohne Förderung wirtschaftlich ist. Hier wird überfördert: Es fließt Geld, das kein Verhalten ändert, sondern nur umverteilt.
Wäre die BEG ein effektiveres Instrument, wäre das nicht weiter schlimm. Doch die Sanierungsrate stagniert seit der Einführung bei rund 0,7 Prozent und hat sich seit der Einführung des Programms nicht maßgeblich in Richtung Zielmarke bewegt. Der Bund gibt aktuell etwa sieben bis acht Milliarden Euro für das Programm aus. Würde man die Förderstruktur unangetastet lassen, müsste sich das Volumen etwa verdoppeln, um auf Zielkurs zu kommen.
Staffelung nach Einkommen: Gut gemeint, wenig zielgenau
Die Kehrseite der Mitnahmeeffekte ist eine starke Unterförderung: Für eine große Gruppe von Haushalten ist die Wärmewende unwirtschaftlich. Das ist ein grundsätzliches Strukturproblem: Die BEG ist eine Investitionskostenförderung, und ist blind gegenüber der Wirtschaftlichkeit einer klimaneutralen Beheizung.
Deshalb greifen Einkommensboni zu kurz: Der Gebäudebestand ist schlicht zu vielfältig, um über das Einkommen Härtefälle – und damit Investitionshürden – gezielt abzubauen. Übrigens war der Einkommensbonus bisher auch wirkungslos: Die sozioökonomische Verteilung der Förderfälle ist 2024 im Vergleich zu den Vorjahren unverändert.
Der Sanierungskostendeckel – ein Reformvorschlag des Dezernat Zukunft – setzt hier an. Der Kern: Die Förderhöhe richtet sich nach der individuellen Wirtschaftlichkeitslücke, also den tatsächlichen Mehrkosten nach Abzug erwarteter Heizkostenersparnisse. Wer ohnehin profitiert, erhält weniger; wer eine echte Finanzierungslücke hat, erhält mehr. Das Ergebnis ist eine Förderreform mit zielkonformer Sanierungsrate ohne Mehrkosten für den Bundeshaushalt.
Sanierungen in der Breite, nicht in der Tiefe
Die Programmevaluation zeigt auch, dass es Ausweitungseffekte gibt. Haushalte setzen durch die Förderung stärkere energetische Maßnahmen um. Das ist jedoch nicht unbedingt positiv zu bewerten. Überspitzt gesagt: Der Bund kauft Gutverdienern das Energiesparen ab.
Die Förderlogik der BEG begünstigt damit Rebound-Effekte, die die Klimawirkung abschwächen. Es wäre sinnvoller, die Effizienzvorgaben abzuschwächen, dafür aber die klimaneutrale Beheizung zur Fördervoraussetzung zu machen. Das Motto muss lauten: In der Breite sanieren.
Ein weiterer Befund verdient in diesem Zusammenhang mehr Aufmerksamkeit – auch weil er die Reformdebatte strategisch entlastet. Eine kürzlich veröffentlichte Analyse der Stiftung Klimaneutralität zeigt: Eine niedrigere Sanierungsrate führt nicht zu höheren Gesamtsystemkosten auf dem Weg zur Klimaneutralität.
Zwingend ist nur die konsequente Elektrifizierung der Wärmeversorgung durch Wärmepumpen, sowie durch Nah- und Fernwärme. Das sich nicht nur mit unseren Ergebnissen und früheren Gesamtsystemstudien. Es erklärt auch, warum wir uns mit dem Erreichen der Sanierungsziele so schwertun.
Das heißt: Der Heizungstausch muss Vorrang haben, und Sanierungsförderung sollte sich auf die Gebäude konzentrieren, für die sie systemisch notwendig ist. Eine Gießkannenförderung, die jeden Dämmstein bezuschusst, verfehlt diese Logik vollständig.
Stillstand wäre der falsche Schluss
Aus der hitzigen Geschichte des Heizungsgesetzes zieht die Koalition offenbar einen Schluss für die Förderung: lieber nichts tun, was allzu sehr nach Veränderung riecht. Dieser Schluss ist fatal. Denn wenn der regulatorische Druck – die 65-Prozent-EE-Pflicht fällt, die Bio-Treppe beginnt erst 2029 bei bescheidenen zehn Prozent – abnimmt, muss der Förderanreiz umso treffsicherer wirken. Die Emissionen im Gebäudesektor werden nicht von allein auf Zielkurs kommen, Mut zur Reform ist jetzt angebracht.
Levi Henze ist Ökonom beim Dezernat Zukunft und beschäftigt sich mit der Dekarbonisierung des Gebäudesektors, dem Emissionshandel und den makroökonomischen Auswirkungen der Klimapolitik.
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