Die Herausforderungen im Klimaschutz liegen im Energiebereich weniger im viel diskutierten Nicht-Handeln, sondern im Handeln durch gesetzlich gesetzte Hemmnisse. Der im Stromsektor alle Erwartungen stets übertreffende Ausbau erneuerbarer Energien durch Bürgerinnen und Bürger, Kommunen, Stadtwerke, Landwirte und Unternehmen auf heute nahezu 50 Prozent des Stromsektors erfolgte auf Basis des Erneuerbare-Energien-Gesetzes anreizbasiert und ohne Pflichten.
Der fortschreitende Umstieg auf erneuerbare Energien war und ist damit aber zugleich eine Existenzvernichtung für die fossil-atomare Energiewirtschaft und ruft bis heute entsprechende Reaktionen hervor. Letztere sind nach wie vor nicht zu unterschätzen, da sie den Energiemarkt inklusive dessen lobbyistische Einflussnahmen gesamtenergiewirtschaftlich noch zu ca. 85 Prozent repräsentieren. Mit eben dieser Marktmacht werden Klimaschutz und Energiewende bekämpft und gebremst: über ganzseitige Anzeigen, Angstmacherei (die Lichter würden ausgehen, wenn der Wind nicht weht...) und anzunehmenderweise auch über anderweitige Einflussnahmen. So übernahm etwa die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft einen Teil der medialen Antiaufklärungskampagne.
Leider nahm etwa auch die Spartengewerkschaft IG BCE eben diese politische Rolle ein: Der systemische Umstieg auf erneuerbare Energien solle zwar stattfinden – aber nicht jetzt. So erklärte deren Vorsitzender Michael Vassiliadis in einem Doppelinterview mit Annalena Baerbock der Süddeutschen Zeitung vom 2. Juli 2018, kurz nach seiner Berufung in die Kohlekommission, man könne die Klimaziele 2030 und 2050 im Bereich der Energieerzeugung ohne weitere politische Ausstiegsdaten setzen, denn es gebe bereits den europäischen Emissionshandel.
Beschäftigten wird Chance auf Wechsel zu zukunftssicherer Arbeit genommen
Fortan wurde das Ausstiegsdatum 2038 genannt, obwohl in Orientierung an der Wissenschaft ein wesentlich früheres Ausstiegsdatum hätte gewählt werden müssen, wie es etwa auch von Seiten der beteiligten Umweltverbände gefordert wurde.
Umso wichtiger ist es, einen früheren Ausstieg nach Möglichkeit zu wählen – auf Basis eines ab sofort zu forcierenden Ausbaus erneuerbarer Energien. Schließlich ist es das Gegenteil von sicherer Arbeit, wenn Beschäftigten die Chance auf einen marktwirtschaftlich und wettbewerblich betrachtet rechtzeitigen Wechsel hin zu zukunftssicherer Arbeit genommen wird – ganz zu schweigen von den Folgen für den Klimaschutz.
Wirtschaftsministerium stellt Weichen falsch
Es war zudem ein Fehler, nach der Bundestagswahl 2013 dem Umweltministerium die Zuständigkeit für Energie zu nehmen und dem Wirtschaftsministerium zuzuschlagen. So begann eine kontraproduktive Zweiteilung zwischen Klimaschutzgesetzgebung einerseits und Energiewirtschaftsgesetzgebung andererseits – mit dem Effekt, dass Energiewirtschaftsgesetzgebung die Umsetzung der Klimaschutzgesetzgebung seither zunehmend verhindert – maßgeblich verursacht durch CDU/CSU.
Irrwitzigerweise kommt dann aber die Klimaschutzpolitik in die Kritik – weil sie nicht zu erfüllen vermag, was sie vorgibt. Dieser gerechtfertigte Vorwurf ist an das Wirtschaftsressort zu richten; hier werden im Übrigen auch die Weichen zur Sektorkopplung mit Blick auf den Mobilitäts- und Wärmebereich (nicht) gestellt: durch Hemmnisse und Blockaden.
So hinkt Deutschland beim Klimaschutz schon allein deswegen hinterher, weil ein vor über 20 Jahren in Gang gesetzter beschleunigter Umstieg auf erneuerbare Energien über die letzten Jahre gesetzlich aktiv und bewusst abgebremst wurde: nicht durch Nichts-Tun, sondern durch Tun – verschleiert durch vernebelnde Zielvorgaben wie „Versorgungssicherheit“, „Planbarkeit“, „Marktwirtschaftlichkeit“ und „Bezahlbarkeit“ der Energiewende.
Klimaschutzcharta ist ein reines Ablenkungsmanöver
Fakt ist, dass eben solche Zielvorgaben zum Verlust von zehnttausenden Industriearbeitsplätzen in den Erneuerbare-Energien-Branchen führten, der Vernichtung von Firmenexistenzen, von Knowhow und der Pionierrolle, die Deutschland als Energiewende- und Klimaschutzmotor noch vor wenigen Jahren mit weltweiter Ausstrahlungswirkung hatte.
Die Folgewirkungen dieses Technologie-Entwicklungs-Verlustes werden unweigerlich auf die Automobilbranche und zehntausende Arbeitsplätze überschwappen, wenn entsprechende Fehlentwicklungen beim Ausbau von Energiegewinnungs- und Umwandlungstechnologien nicht umgehend korrigiert werden: Der nach wie vor in Form verschiedenster Hemmnisse zulasten von erneuerbaren Energien gesetzlich eingebaute Marktzugangsschutz zugunsten von Kohle-, Öl-, aber auch Atomenergie muss beendet werden – im Interesse des Wirtschaftsstandorts Deutschland und Europa.
Es ist zudem das reinste Ablenkungsmanöver, wenn zeitgleich mit einem Kabinettsbeschluss zur EEG-Novelle, die weitere Blockaden für die Energiewende und damit auch den Klimaschutz enthält, von dem verantwortlichen Minister eine abstrakt gehaltene Klimaschutzcharta mit 20 Punkten zum Klimaschutz vorgelegt wird.
Der Gesetzentwurf ist damit nicht zuletzt Wissenschaftsleugnung. So fordern auch die jüngsten Studienergebnisse des Wuppertal Instituts einen deutlich aufzustockenden Ausbau erneuerbarer Energien. Dies lässt der Gesetzentwurf von Peter Altmaier nicht zu.
Eigenverbrauchsumlage brachte fatalen Fehlanreiz
Die ambitioniertesten Klimaschutzziele sind nicht erreichbar, wenn die rechtlichen und sonstigen Rahmenbedingungen den Umstieg auf regenerative Alternativen blockieren. Die anstehende Reform des EEG muss den Abbau der Hemmnisse erfüllen. Andernfalls wird die Reform – wie auch schon die EEG-Novelle 2016 zur Einführung von Ausschreibungspflichten – ein weiteres Klimaschutzverhinderungsgesetz und ist als solches nicht verabschiedungsfähig.
Mit der EEG-Reform müssen gesetzliche Mindestpreisgarantien für erneuerbare Energien jenseits von Ausschreibungen und Beteiligungsmöglichkeiten für Kommunen geschaffen sowie die sofortige Aufhebung von Genehmigungs- und Ausbauhemmnissen realisiert werden, auch den Eigenverbrauch betreffend. So brachte die Eigenverbrauchsumlage über die letzten Jahre den fatalen Fehlanreiz, die Dachflächen nicht auszunutzen, um unterhalb der Eigenverbrauchsschwelle zu bleiben. Solche versteckten und marktverzerrenden faktischen Schutznormen für fossile Energien müssen umgehend abgeschafft werden. Dies gilt auch für die Flankierung negativer Strompreise – auch hier sieht der Gesetzentwurf eine Verschlechterung in Bezug auf den Ausbau erneuerbarer Energien vor.
Ausschreibung für Wind an Land stark unterzeichnet
Gleiches in Bezug auf Ausschreibungen: Wenn Ausschreibungen, vor denen zahlreiche Wissenschaftler und Sachverständige wie auch ich gewarnt hatten, die Akteursvielfalt zerstören und Einbrüche beim Ausbau verursachen, sodass beim Wind an Land zuletzt weniger als die Hälfte der Ausschreibungsmengen vergeben wurden, muss umgehend ein Ausbau jenseits von Ausschreibungen angereizt werden, statt Ausschreibungen nun auch noch gesetzlich weiter auszudehnen. Der Gesetzentwurf verleugnet auch hier Wissenschaft und Realitäten und beschädigt einmal mehr die Rolle Deutschlands als einstiger Energiewendepionier. So werden weitere zehntausende Arbeitsplätze mit Zukunft vernichtet, auf die Deutschland und Europa sowohl als Technologiestandorte als auch für den Exportsektor dringend angewiesen sind.
Nach wie vor werden erneuerbare Energien gegenüber konventionellen auf verschiedenen Wegen diskriminiert. Sei es durch Abregelungen von Windenergie bei Netzüberlastung, da die Netzstabilität sich nach wie vor an konventionellen Großkraftwerken ausrichtet, statt – und dies ist ohnehin unausweichlich – auf fluktuierende Mengen und Speicher umzustellen, sei es, weil im Windenergiebereich Genehmigungshemmnisse entgegenstehen. Auch hier muss ein Perspektivwechsel her.
In Schleswig-Holstein beginnt – auch mit Bundesmittelförderung – richtigerweise eine Nutzung von Wasserstoff. Für die sektorübergreifende Energiewende ist Technologievielfalt gefragt – auch mit Blick auf Flugzeuge und Schwerlast. Bei der Verwendung von Strom zur Wasserstoffumwandlung für den Verkehrssektor stehen dann aber umlage- und abgabeseitig gesetzliche Rahmenbedingungen im Weg. Wenn Steuergeld gesetzlich veranlasst in stillen Laboren landet oder zur wirtschaftlichen Nicht-Verwertung verdammt wird, ist dies weder mit unseren Klimaschutzverpflichtungen noch mit Leitlinien nachhaltiger Wertschöpfung vereinbar. Diese Hemmnisse müssen umgehend beseitigt werden.
Die SPD-Bundestagsabgeordnete Nina Scheer ist Mitglied im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit und im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz sowie stellvertretende Vorsitzende des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung. Als Initiatorin des Sozialdemokratischen Energiewende-Appells plädiert sie mit inzwischen 1600 MitunterzeichnerInnen für einen Kohleausstieg bis 2030 und einen beschleunigten Ausbau und Umstieg auf erneuerbare Energien.