Energiesystem : Smarte Regulatorik statt Stillstand: Wie der Batteriespeicher-Hochlauf gelingen kann
Batteriespeicher sind das fehlende Puzzlestück der Energiewende. Sie speichern überflüssigen Strom und geben ihn zeitversetzt dann ab, wenn er benötigt wird. Doch während der Markt boomt, droht die Regulierung zum Bremsklotz zu werden, schreibt Sascha Arnold, Partner bei der Wirtschaftskanzlei Ashurst. Damit der Ausbau von Batteriespeichern in Deutschland nachhaltig gelingt, müssen 2026 energiepolitisch die richtigen Weichen gestellt werden.
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Großbatteriespeicher weisen mittlerweile ein Vielfaches der Speicherkapazität von privat genutzten Heimspeichern auf. Auch wegen ihrer zunehmenden Leistungsfähigkeit boomen die Anlagen: Laut Bundesnetzagentur erhielten im Jahr 2024 Projekte mit einer Gesamtleistung von circa 25 Gigawatt und Speicherkapazität von rund 46 Gigawattstunden Netzanschlusszusagen. Und Branchenschätzungen gehen von weiteren aktuell anhängigen Anschlussanfragen von deutlich mehr als 500 Gigawatt aus. Zum Vergleich: In Betrieb sind aktuell etwa 2,3 Gigawatt mit einer Speicherkapazität von circa 3,2 Gigawattstunden. Und die Netzbetreiber selbst planen in ihrem aktuellen Szenariorahmen mit Kapazitäten zwischen 41 und 94 Gigawatt bis 2037.
Das Bemerkenswerte: Dieser Ausbau erfolgt fast ausschließlich privatwirtschaftlich, ohne staatliche Subventionen. Ob diese vielen Projekte tatsächlich auch erfolgreich ans Netz gehen, ist fraglich. Denn ein regulatorischer Flickenteppich aus Gesetzen, Verordnungen, Rechtsprechung und Netzbetreiber-Richtlinien droht den Ausbau von Batteriespeichern auszubremsen. Hier müssen Gesetzgeber, die Bundesnetzagentur und Netzbetreiber möglichst rasch reagieren, denn sonst drohen viele der geplanten Speicherprojekte zu scheitern, trotz ihrer Bedeutung für das Gelingen der Energiewende. Drei Baustellen sind dabei entscheidend:
Neue Regeln für den Netzanschluss
Zentrales Nadelöhr für Batteriespeicher ist der Netzanschluss. Den vielen Anfragen der Projektentwickler stehen begrenzte Netzkapazitäten gegenüber. Netzbetreiber, gebunden an die Kraftwerks-Netzanschlussverordnung (KraftNAV), die laut Bundesgerichtshof (BGH) für große Batteriespeicher ab 100 MW gilt, bearbeiten Anfragen streng nach der Reihenfolge ihres Eingangs („Windhundprinzip“) und kommunizieren inzwischen zum Teil Anschlusstermine ab 2030 oder später. So kommt es, dass auch rein spekulative Reservierungsanfragen Kapazitäten blockieren und exzellent geplante und durchfinanzierte Projekte ausbremsen können.
Die Bundesregierung hat reagiert und Ende 2025 Batteriespeicher aus dem Anwendungsbereich der KraftNAV herausgenommen. Das gibt Netzbetreibern mehr Flexibilität. Diskutiert wird nun ein Reifegrad-Verfahren, bei dem bei knappen Netzanschlusskapazitäten nicht mehr die Schnelligkeit des Antrags allein zählt, sondern vorrangig der Entwicklungsstand und wie rasch ein Projekt realisiert werden kann.
Doch diese neuen Regelungen sind noch nicht beschlossen und bis dahin bleibt es beim zunehmend ungeeigneten Windhundprinzip. Wichtig ist daher, dass sich die Netzbetreiber rasch auf ein neues Verteilungsverfahren einigen und Übergangsregelungen für die vielen Projekte finden, die derzeit noch in der Warteschlange hängen. Das neue Verteilungsverfahren würde diesen Flaschenhals effektiv beseitigen.
Klarheit bei den Netzentgelten
Handlungsbedarf gibt es auch bei der Netzentgeltbefreiung von Batteriespeichern. Aktuell sind die Anlagen, die bis zum 4. August 2029 in Betrieb gehen, für 20 Jahre von Netzentgelten befreit – ein zentraler Investitionsanreiz. Doch diese Befreiung endet bald und wird für viele geplante Projekte nicht mehr gelten. Parallel arbeitet die Bundesnetzagentur an einer großen Reform der Netzentgelte für alle Netznutzer, die ab 2029 gelten soll. Geht es nach der Behörde, sollen künftig auch Batteriespeicher ein angemessenes Entgelt für die Nutzung der Elektrizitätsnetze zahlen.
Wie diese Entgelte gestaltet sein sollten, darüber wird aktuell diskutiert. Das Problem: Speicher haben eine Doppelnatur. Sie sind Verbraucher (beim Laden) aber auch Erzeuger von Energie (beim Entladen). Abhängig von ihrer Betriebsweise belasten sie das Stromnetz also nicht nur, sondern leisten vielmehr auch einen wertvollen Beitrag zur Stabilisierung der Netze und zu deren Entlastung. Das muss auch in der künftigen Netzentgeltsystematik berücksichtigt werden – Netzentgelte sollten einerseits unterschiedliche Betriebsweisen und Geschäftsmodelle von Batteriespeichern ermöglichen, andererseits können über Rabatte oder unterschiedliche Entgeltsätze auch Anreize für einen netzdienlichen Betrieb gesetzt werden.
Auch flexible Netzanschlussverträge, die es Netzbetreibern erlauben, das Laden und Entladen von Batteriespeichern bei hoher Netzbelastung zu steuern, können hier einen sinnvollen Beitrag leisten. Dieses Instrument existiert schon seit dem vergangenen Jahr, kommt momentan aber noch nicht besonders häufig zum Einsatz.
Augenmaß bei den Baukostenzuschüssen
Die dritte Baustelle besteht beim Thema Baukostenzuschüsse. Netzbetreiber dürfen solche einmaligen Zahlungen für den Netzanschluss verlangen. Das war bislang umstritten, die Rechtmäßigkeit hat der Bundesgerichtshof (BGH) aber im Sommer 2025 klargestellt. Baukostenzuschüsse stellen auf den Leistungsbezug der Speicherbetreiber ab. Sie sollen helfen, die Kosten des Netzanschlusses zu kompensieren, und haben gleichzeitig eine Steuerungsfunktion – je größer der Netzanschluss zur Entnahme von Strom ist, desto höher ist auch der erhobene Zuschuss.
Energieabnehmer sind also gehalten, nur so viel Anschlusskapazität zu beantragen, wie sie tatsächlich auch benötigen. Batteriespeicher entnehmen aber nicht allein Elektrizität aus dem Netz, sondern können dieses durch ihr Einspeiseverhalten auch entlasten. Dem BGH genügte dieser pauschale Verweis auf die mögliche „Netzdienlichkeit“ von Batteriespeichern allerdings nicht. Vielmehr verwies das Gericht auf Ermessensspielräume der Netzbetreiber, ob und wie sie diese Zuschüsse erheben wollen.
Für Projektentwickler ist die Entscheidung des BGH ein Dämpfer. Denn gerade bei Großspeichern können Baukostenzuschüsse schnell Millionenbeträge ausmachen – das gefährdet die Wirtschaftlichkeit und Realisierbarkeit dieser Projekte. Bundesnetzagentur und Netzbetreiber sollten rasch eine neue Berechnungsmethode finden, die bei Batteriespeichern nicht allein auf die maximale Entnahmekapazität abstellt, sondern auch berücksichtigt, ob und wie Speicher netzdienlich betrieben werden.
Das Fazit: Technologie und privates Kapital stehen bereit für die nächste Stufe der Energiewende. Doch ohne rasche Anpassungen von regulatorischen Leitplanken droht der Speicher-Boom zu scheitern.
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