Netzentgeltreform : Mehr Flexibilität durch Kapazitätspreise fraglich
Den Erfolg des geplanten Anreizes der AgNes-Reform, Unternehmen mit Kapazitätspreisen zu einem flexibleren Stromverbrauch zu bewegen, bezweifelt Sebastian Bolay. Der Bereichsleiter Energie, Umwelt, Industrie bei der DIHK warnt vor Einnahmeausfällen für Netzbetreiber, zusätzlicher Bürokratie und Risiken für die Systemstabilität. Statt das bewährte System aus Leistungs- und Arbeitspreis grundlegend umzustellen, plädiert er für den Ausbau der atypischen Netznutzung.
Lernen Sie den Tagesspiegel Background kennen
Sie lesen einen kostenfreien Artikel vom Tagesspiegel Background. Testen Sie jetzt unser werktägliches Entscheider-Briefing und erhalten Sie exklusive und aktuelle Hintergrundinformationen für 30 Tage kostenfrei.
Mit bestehendem Konto anmelden
Agnes – bei diesem Namen mag so manch einer eher an einen historischen Roman denken als an Stromnetzentgelte. Und doch steht er für die größte Reform der Netzentgeltsystematik seit Jahrzehnten. Eines der großen Ziele: Mehr Flexibilität auf der Nachfrageseite ermöglichen.
Unternehmen sollen mehr Strom verbrauchen, wenn viel davon vorhanden ist. Dabei wird unterstellt, dass das aktuelle System aus Leistungs- und Arbeitspreis den Mehrverbrauch bei sogenannten leistungsgemessenen Kunden (RLM-Kunden) verhindert. Denn aktuell erhöht die höchste Bezugsspitze eines Jahres die Kosten für das gesamte Jahr und senkt damit den Anreiz zu Mehrverbrauch bei niedrigem Strompreis und freiem Netz.
Die Bundesnetzagentur plant im Rahmen der AgNes-Reform nun offenbar, den Leistungspreis durch einen Kapazitätspreis (KP) und den bisherigen Arbeitspreis durch zwei Arbeitspreise (AP 1 und AP 2) zu ersetzen. RLM-Kunden müssten dann vorab ihre Netzkapazität bestellen, für die dann vom Netzbetreiber der KP erhoben wird.
Innerhalb dieser Kapazität fällt für den Verbrauch der AP 1 an. Käme es im Jahresverlauf zu einer höheren Stromabnahme, würde der Kapazitätspreis nicht – wie früher der Leistungspreis – steigen, sondern stattdessen der AP 2 greifen, der laut letzten Überlegungen der Behörde dreimal so hoch wie der AP 1 sein soll. Unternehmen würden nach dieser Logik dann mehr Strom als geplant beziehen, wenn der geringere Strompreis, zum Beispiel bei negativen Börsenpreisen, die Mehrkosten des AP 2 aufwiegen würde. Was sich sinnvoll zur Erhöhung der Flexibilität anhört, ist beim zweiten Blick mit Vorsicht zu genießen:
Kundenlogik: Kapazitätsbuchung niedrig
Es gibt in Deutschland zehntausende RLM-Kunden. Sie alle müssten künftig individuell berechnen, was die für sie günstigste Kombination aus KP, AP 1 und AP 2 ist. Die allermeisten würden eine Kapazität von 0 wählen, weil der AP 2 immer günstiger ist. Das belegt ein Blick auf reale Zahlen: Ein Betrieb mit einem Stromverbrauch von 20 GWh/a und 4000 Vollaststunden zahlt bei Westnetz in diesem Jahr 130,25 Euro/kW Leistungs- und 0,23 Cent/kWh Arbeitspreis. Bei einer Leistungsspitze von 8 MW kommt er auf ein Netzentgelt von 1.098.000 Euro. Dies würde er auch zahlen, wenn der Leistungspreis durch den KP und der Arbeitspreis durch den AP 1 ersetzt würde.
Bei einer gebuchten Kapazität von 0 MW würde allein der dreifach höhere AP 2 zu Buche schlagen, der sich dann auf 138.000 Euro belaufen würde. Bei 4 MW Kapazitätsbestellung wären es 521.000 Euro KP und rund 70.000 Euro AP, weil der Teil des Netzbezugs über 4 MW mit dem höheren AP 2 belegt würde. Beides ist für den Betrieb also deutlich günstiger als eine Bestellung von 8 MW. Das Problem: Damit steht eine gesicherte Finanzierung der Netze in Frage. Schließlich können die fehlenden Einnahmen nicht einfach den Kunden mit Standardlastprofil in Rechnung gestellt werden.
Netzbetreiberlogik: Möglichst teure Arbeitspreise
Sollten künftig alle RLM-Kunden nur noch über den AP 2 ihre Netznutzung bezahlen, führt das zu Unsicherheiten bei den Netzbetreibern, die auf planbare Einnahmen angewiesen sind. Um ihre Kosten dennoch sicher decken zu können, müsste neben einem deutlich höheren KP im Vergleich zum heutigen Leistungspreis der AP 1 möglichst hoch angesetzt werden. Da der AP 2 an diesen gekoppelt ist, wäre er automatisch ebenfalls hoch.
Dadurch sinkt aber wiederum der Anreiz für die Kunden, bei günstigen Marktpreisen mehr Strom zu verbrauchen. Der Flexibilitätsvorteil eines Kapazitäts- gegenüber dem Leistungspreis dürfte daher bestenfalls überschaubar, vermutlich aber gar nicht vorhanden sein. Dafür das gesamte System umzustellen und zehntausende Unternehmen in große Unsicherheit zu stürzen und erheblichen Bürokratieaufwand zu verursachen, ist fragwürdig.
Vorsicht mit der Systemstabilität
Für die Systemstabilität ist es ohnehin gut, einem simplen Mehrbezug enge Grenzen zu setzen. Schließlich würde der Anreiz, aufgrund niedriger oder gar negativer Börsenpreise mehr Strom aus dem Netz zu ziehen, gleichzeitig in ganz Deutschland auftreten. Ein niedriger AP 1 und damit AP 2 würde ein solches Verhalten beflügeln, auch wenn das Netz vor Ort dies gar nicht erlaubt. Die Netzbetreiber müssten bei zu hoher gleichzeitiger Nachfrage im schlimmsten Fall mit Abschaltungen von Betrieben reagieren, was dem Wirtschaftsstandort schaden würde. Im heutigen Netzentgeltsystem ist das unwahrscheinlich.
Netzentgeltsystematik behalten, Atypik ausbauen
Die Risiken für Unternehmen und Systemstabilität bei einer Umstellung der Netzentgelte sind erheblich. Solange die positive Wirkung der Reform nicht eindeutig ist, sollte die Bundesnetzagentur das bisherige System aus Leistungs- und Arbeitspreis beibehalten. Für mehr netzdienliche Flexibilität gibt es bereits ein bewährtes Instrument: die atypische Netznutzung.
Vereinfacht gesagt: Abrechnungsrelevant für die Bezugsspitze sind nur Zeiten innerhalb von Hochlastzeitfenstern, wenn das Netz also durch die Nachfrage „belastet“ ist. Heute legen die Netzbetreiber diese Fenster mit langem Vorlauf und in Abhängigkeit von der regionalen Netzbelastung fest, dies kann und sollte die Bundesnetzagentur auf wesentlich kürzere Fristen umstellen. Dadurch würde die Systemstabilität gewahrt und ein volkswirtschaftlich sinnvoller Mehrbezug durch betrieblich sinnvolle Flexibilisierung in Zeiten niedriger Marktpreise bei freiem Netz ermöglicht.
Sebastian Bolay ist seit 2022 Bereichsleiter Energie, Umwelt, Industrie bei der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK).
Lernen Sie den Tagesspiegel Background kennen
Sie lesen einen kostenfreien Artikel vom Tagesspiegel Background. Testen Sie jetzt unser werktägliches Entscheider-Briefing und erhalten Sie exklusive und aktuelle Hintergrundinformationen für 30 Tage kostenfrei.
Mit bestehendem Konto anmelden