Energie-Klima icon

Energie & Klima

Standpunkte So scheitert die Energiewende am Schnepfenstrich

Martin Maslaton, Rechtsanwalt und Professor für das Recht der Erneuerbaren Energien an der TU Chemnitz
Martin Maslaton, Rechtsanwalt und Professor für das Recht der Erneuerbaren Energien an der TU Chemnitz

Wenn der Bundestag Klimaschutz und Energiewende nicht gesetzlich zum „öffentlichen Interesse“ macht, versandet die Energiewende im Klein-Klein der Partikularinteressen von Natur-, Luftfahrt- und „Anwohnerschützern“ und 8000 Seiten Gutachten je Genehmigungsantrag. Es ist Zeit für eine vernünftige Abwägung, schreibt Energierechtsexperte Martin Maslaton in seinem Standpunkt.

von Martin Maslaton

veröffentlicht am 24.05.2019

aktualisiert am 30.05.2019

Lernen Sie den Tagesspiegel Background kennen

Sie lesen einen kostenfreien Artikel vom Tagesspiegel Background. Testen Sie jetzt unser werktägliches Entscheider-Briefing und erhalten Sie exklusive und aktuelle Hintergrundinformationen für 30 Tage kostenfrei.

Jetzt kostenfrei testen
Sie sind bereits Background-Kunde? Hier einloggen

Dienstagmorgen vor einem deutschen Verwaltungsgericht. Ein gut geheizter Raum, der Sauerstoff ist knapp.

„Klimaschutz – jetzt kommen Sie mir doch nicht mit diesem Totschlagargument, Herr Rechtsanwalt“, bescheidet der vorsitzende Richter uns als Vertreter der Beklagten. „Sie wollen doch nicht ernsthaft behaupten, dass dieser Politikkram ein öffentliches Interesse im Sinne des Gesetzes ist.“ Und weiter: „Ausgerechnet diese neun Windenergieanlagen sollen für Ihre Energiewende oder den Klimawandel wichtig sein?“

Es geht um einen Windpark in Niedersachsen. Aber der Fall könnte überall in Deutschland spielen.

Beklagt wird eine vorhandene Genehmigung, nach der auf den weiten Äckern des Tieflandes ein Windpark mit zusammen gut 27 Megawatt Leistung gebaut werden soll. Der Windstandort ist gut, die Anlagen würden Strom für gut 32.300 durchschnittliche Haushalte produzieren und etwa 65.000 Tonnen CO2 einsparen – jährlich. Über die gesamte Lebensdauer von 25 Jahren wird sich das rechnerisch auf 1,6 Millionen Tonnen aufsummieren. Aber begründet das ein öffentliches Interesse?

Hohe Abschusszahlen bei der Waldschnepfe

Naturschützer haben diesmal den Abstand der Anlagen zu einem Waldrand beklagt, in dem Waldschnepfen leben. Die Waldschnepfe ist in Deutschland ein Vogel mit großer Verbreitung in lichten Wäldern und relativ stabilen Beständen, Jäger schießen sie gerne: In der Saison 2017/2018 wurden laut Deutschem Jagdverband DJV 8570 Abschüsse gemeldet, das sind ziemlich genau einer pro Stunde und 741 mehr als im Vorjahr. Waldschnepfen werden damit etwa so häufig erlegt wie Iltisse, doppelt so oft wie Gämsen und vier- bis fünfmal öfter als Rebhühner. Das Land Niedersachsen ist ihr Hauptverbreitungsgebiet.

Davon, dass die Windräder die Schnepfenvögel „killen“ könnten, ist vor Gericht natürlich gar keine Rede. Die Vögel gelten aber als „windkraftsensibel“, in der Fachliteratur wird diskutiert, wie die Geräusche und Lichter von Windkraftanlagen das Balzverhalten der Vögel im März und April verändern und gegebenenfalls einen lokalen, womöglich zeitweiligen Bestandsrückgang auslösen können. Denn unklar ist unter anderem, ob und wann die taubengroßen Bodenvögel nach einer Gewöhnungsphase in die Nähe der Anlagen zurückkehren. Wie dem auch sei: Verbände wie der NABU und Bürgerinitiativen haben gelernt, diesen Hebel erfolgreich zu nutzen.

Folgt die Windbranche der Solarenergie?

Fehlende Genehmigungen, zu wenige Angebote in den Ausschreibungen, Entlassungen bei Enercon, Senvion und Co.: Dass die deutsche Windbranche befürchten muss, den Weg der deutschen Solarbranche zu gehen, hat sich inzwischen sogar bis zum traditionell windkraftkritischen Magazin „Der Spiegel“ herumgesprochen.

40 Monate oder rund 3,5 Jahre habe die Planung vom Pachtvertrag bis zum Start der Stromproduktion gedauert; inzwischen liege diese Zeit bei 60 Monaten oder 5 Jahren, publiziert das Magazin – Zahlen, wie sie auch der Bundesverband Windenergie herausgibt. Als Anwälte können wir das bestätigen: Genehmigungsverfahren sprengen regelmäßig aufgrund von Detailfragen jeden Rahmen. Dabei gerät die Abwägung zwischen dem öffentlichen Interesse des Klimaschutzes und den Einwendungen in ein immer groteskeres Missverhältnis.

Die Planungen für den hier umstrittenen Windpark etwa haben schon im Jahr 2014 begonnen. Die Planer haben Sachverständigenbüros mit Gutachten zu Greifvögeln, Fledermäusen, Eidechsen, verschiedenen jagdbaren Säugern und schutzwürdigen archäologischen Funden – um nur einige zu nennen – beauftragt und sie den Genehmigungsbehörden vorgelegt. Der Umfang der Schriften liegt bei gut 8000 Seiten.

Volatile Genehmigungsdauer ist tödlich

Die Windfirmen wissen natürlich, was bei einer Genehmigung auf sie zukommt. Und sie könnten zur Not damit leben (sie müssen aber den Mehraufwand letztlich als Projektkosten auf die Stromkunden abwälzen). Was aber gerade die kleineren Firmen belastet, das ist – in der Börsensprache – die Volatilität der Genehmigungsdauer. Es kann passieren, dass Verfahren in „nur“ 60 Monaten durchgehen. Es kann aber auch 120 Monate dauern. Und wie das Beispiel zeigt, kann auch dann der Windpark noch durch die Rechtsprechung weiter und immer weiter überprüft werden.

Solche Verfahren sind für mittelständische und stark regional verankerte Firmen planerisch nicht mehr kalkulierbar. Darum stehen die großen Stromkonzerne Vattenfall, RWE und EnBW bei praktisch jedem Planer vor der Tür und bieten den gebeutelten klein- und mittelständischen Firmen die freundliche Übernahme an. Zufall? Oder ein Erfolg der Lobby dieser Großunternehmen?

„Dynamischer Strich“

Zurück zur Schnepfe. Der Schnepfenstrich ist ein Terminus technicus, wenn es um die Frage geht, ob der Abstand von Windenergieanlagen zur Waldschnepfe von der Genehmigungsbehörde „richtig“ berechnet wurde. Da der Vogel oft an Waldrändern entlangstreicht (darum der „Strich“), müssen Abstandsvorgaben zum Schutz der Vögel von den Behörden erarbeitet werden. Dabei kommt es regelmäßig zu pseudowissenschaftlichen Ad-hoc-Abschätzungen, die schon von Landkreis zu Landkreis stark variieren können.

In unserem Prozess ist das Gericht dabei zu dem Ergebnis gekommen, dass von einem festen „Strich“ ja nun keine Rede sein könne – schließlich bewege sich das Tier und der Strich müsse darum als ein „dynamischer Strich“ angesehen werden. In einer ungünstigsten Strichsituation könnten die einzuhaltenden 300 Meter Abstand nicht gewährleistet werden – sondern nur 275 Meter. Die Genehmigungsbehörde habe sich um diese 15 Meter verrechnet, die erteilte Genehmigung sei rechtswidrig. Ende offen.

Der Fehler in der juristischen Struktur liegt darin, dass es immer weniger um die Bedrohungslage von Tier- und Pflanzenarten geht. Sondern dass sich die Gefährdung des einzelnen Tieres zum juristischen Tabu entwickelt hat, das nicht „abgewogen“ werden darf. Dabei gibt es im deutschen Recht notwendigerweise und ganz selbstverständlich eine Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen, die klar sagen, dass eine Gefährdung für Menschen oder Sachen (im Sinne des Gesetzes: auch Tiere) hinzunehmen ist, wenn „ein öffentliches Interesse“ oder „zwingende Gründe des Allgemeinwohls“ diese Gefährdung gebieten. Das geht auch gar nicht anders, denn ohne diese Abwägung würde jedes Einzelinteresse zum Veto-Recht gegenüber der Gesellschaft.

Energiewende und der Klimaschutz sind öffentliches Interesse

Die Lösung liegt darum nicht so sehr vor Gericht, sondern im Bundestag. Wenn der Gesetzgeber die Energiewende retten will, dann muss er in die Bundes- und Landesgesetze und bis hinein in die „Erlasswelten“ des deutschen Verwaltungsrechts die Definition aufnehmen, dass „die Energiewende und der Klimaschutz öffentliche Interesse darstellen und bereits einzelne Vorhaben diesem Interesse dienen“. Auch andere Dauerverhinderer mit partikularen Ressortinteressen wie Luftverkehr, Denkmalschutz oder Gewässerwirtschaft wären so in die Pflicht genommen. Und die Energiewende müsste nicht enden, wie „Der Spiegel“ den Teufel an die Wand malt: als große Idee, die am deutschen Kleingeist scheitert.

Prof. Dr. Martin Maslaton ist Rechtsanwalt, Professor für das Recht der Erneuerbaren Energien an der TU Chemnitz und stellvertretender Vorsitzender des Fachausschusses erneuerbare Energien im VDI.

Lernen Sie den Tagesspiegel Background kennen

Sie lesen einen kostenfreien Artikel vom Tagesspiegel Background. Testen Sie jetzt unser werktägliches Entscheider-Briefing und erhalten Sie exklusive und aktuelle Hintergrundinformationen für 30 Tage kostenfrei.

Jetzt kostenfrei testen
Sie sind bereits Background-Kunde? Hier einloggen