Energie-Klima icon

Energie & Klima

Analyse Verbände nehmen Stellung zum Mieterstromgesetz

veröffentlicht am 01.04.2017

Lernen Sie den Tagesspiegel Background kennen

Sie lesen einen kostenfreien Artikel vom Tagesspiegel Background. Testen Sie jetzt unser werktägliches Entscheider-Briefing und erhalten Sie exklusive und aktuelle Hintergrundinformationen für 30 Tage kostenfrei.

Jetzt kostenfrei testen
Sie sind bereits Background-Kunde? Hier einloggen

Mieterstromförderung

Der Bundesverbande Erneuerbare Energie (BEE) begrüßt die Initiative zur Mieterstromförderung, merkt in seiner Stellungnahme aber kritisch an, dass die geplante Regelung keine Gleichstellung des Mieterstroms mit dem Eigenverbrauch darstelle, wie sie der Gesetzgeber im EEG 2017 vorgesehen habe. Mit einigen Änderungen könne das geplante Gesetz aber trotzdem Anreize für die Einrichtung von PV-Mieterstrommodellen setzen. So spricht sich der BEE dafür aus, die Deckelung der Förderung bei einer Anlagengröße von 100 kW zu streichen. Außerdem sollte die Belieferung mit Mieterstrom auch aus benachbarten Gebäuden desselben Eigentümers erfolgen dürfen, solange dafür keine Einspeisung in ein öffentliches Stromnetz notwendig sei. Der Verband schlägt in diesem Zusammenhang vor, auf den Begriff des „räumlichen Zusammenhangs“ zurückzugreifen, dieser würde auch Quartierlösungen nicht ausschließen. Der BEE kritisiert außerdem, dass die Regelungen des vorgelegten Referentenentwurfs zu einem Erlöschen des Mieterstromzuschlags führen würden, sobald Mieterstrom eingespeichert und mit Graustrom aus dem Stromnetz vermischt würde. Dies verhindere eine systemdienliche Teilnahme von Mieterstromspeichern an den Märkten für Regelenergie.

Der Verbande kommunaler Unternehmen (VKU) spricht sich in einer gemeinsamen Stellungnahme mit den kommunalen Spitzenverbänden für eine regelmäßige Überprüfung der Förderhöhe von Mieterstrom aus. Mieterstrommodelle würden für all jene, die nicht an ihnen teilnehmen, sowohl über die EEG-Umlage als auch über die Netzentgelte höhere Kosten zur Folge haben. Dies führe zu einer beständigen Steigerung des Wettbewerbsvorteils solcher Modelle. Darüber hinaus, würden die Kosten für Investitionen in Solarmodule weiter sinken. Vor diesem Hintergrund sei es angemessen, alle zwei Jahre zu prüfen, ob Mieterstrommodelle weiterhin einer Förderung bedürfen. VKU und BEE setzen sich dafür ein, für Mieterstromverträge parallel zum Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) eine maximale Vertragslaufzeit von zwei Jahren bei einer maximalen Vertragsverlängerung bei Stillschweigen von einem Jahr in das Gesetz aufzunehmen. Der Referentenentwurf sieht bisher eine Vertragslaufzeit von maximal einem Jahr vor und begründet dies mit dem Erhalt der Flexibilität von Mietern bei der Wahl ihres Stromerzeugers.

Gewerbe- und Körperschaftssteuer

Der Entwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) sieht Änderungen am Gewerbesteuer- und Körperschaftssteuergesetz vor, damit Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften weiterhin von bestehenden steuerrechtlichen Begünstigungen profitieren können. Dies sei notwendig, heißt es im Entwurf, damit diese nicht aus steuerlichen Gründen davon Abstand nehmen, Mieterstrom anzubieten. Die Privilegien sollen dementsprechend erhalten bleiben, solange die Erlöse aus dem Geschäft mit dem Mieterstrom nicht mehr als 20 Prozent der Gesamteinnahmen eines Wohnungsunternehmens oder einer Wohnungsgenossenschaft ausmachen. Dem Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) reicht das nicht. In seiner Stellungnahme fordert der GdW, dass die Steuervorteile unabhängig von der Höhe der Einnahmen aus dem Mieterstromgeschäft erhalten bleiben.

Dagegen bezieht der VKU Stellung. Aus seiner Sicht sind die erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung und die Vorteile, die Genossenschaften durch das Körpersteuerrecht genießen „zu Recht an enge Voraussetzungen geknüpft“. Es wäre daher aus wettbewerblicher Sicht bedenklich, so der VKU, „wenn Unternehmen, die einen derart umfänglichen Steuervorteil nutzen können, durch ihre Nebentätigkeiten mit anderen Branchen in Wettbewerb treten – wie etwa Energieversorgern. Es sollte daher bei der bestehenden Rechtslage bleiben, andernfalls könnten Wohnungsunternehmen sich durch Quersubventionierung „nicht sachgerechte Vorteile“ verschaffen. Der VKU verweist darauf, dass Unternehmen der Wohnungswirtschaft bereits jetzt über Tochtergesellschaften Mieterstrommodelle aufsetzen können, ohne ihren Steuervorteil zu verlieren. Der GdW erachtet diesen Weg wiederum als unpraktikabel und „nicht zielführend“.

Lernen Sie den Tagesspiegel Background kennen

Sie lesen einen kostenfreien Artikel vom Tagesspiegel Background. Testen Sie jetzt unser werktägliches Entscheider-Briefing und erhalten Sie exklusive und aktuelle Hintergrundinformationen für 30 Tage kostenfrei.

Jetzt kostenfrei testen
Sie sind bereits Background-Kunde? Hier einloggen