Ladeinfrastruktur Weniger Strom am Marktplatz
Die EU will den Einfluss von Stadtwerken auf die Ladeinfrastruktur einschränken. Hierzulande soll Paragraf 7c des Energiewirtschaftsgesetzes verhindern, dass Stromnetzbetreiber auch Ladesäulen betreiben. Eine Übergangsfrist für kleine Stadtwerke läuft zum Jahresende aus. Einige wussten sich nur mit einem Notverkauf zu helfen.
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