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Energie & Klima

Governance-Verordnung Zähes Ringen um die Klimaziele der EU bis 2030

Die Governance-Verordnung wird bis 2030 bestimmen, welche Energie- und Klimaziele die EU-Mitgliedsstaaten erreichen müssen und wie sie dorthin kommen. Wie ehrgeizig diese Ziele sein werden, steht in den kommenden Tagen zur Diskussion.

veröffentlicht am 06.06.2018

aktualisiert am 14.03.2025

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Die Governance-Verordnung ist deshalb so wichtig, weil sie das Ausbauziel für die erneuerbaren Energien festgelegt – nicht die ebenfalls zum Clean-Energy-Package gehörende Erneuerbaren-Energien-Richtlinie. Und auch das Energieeffizienzziel wird in der Governance-Verordnung bestimmt – nicht in der Energieeffizienzrichtlinie. Die Verordnung schwebt also über den einzelnen Richtlinien und bestimmt ihre Ausführung.

Die bulgarische Ratspräsidentschaft wollte die Governance-Verordnung eigentlich bis zum Ende ihrer Amtszeit im Juni über die Bühne bringen. Schon drei Mal haben sich EU-Kommission, Ministerrat und Parlament im Trilog getroffen, um ihre gegensätzlichen Positionen abzustimmen. Die Ergebnisse sind in einem 300 Seiten umfassenden Vier-Spalten-Dokument zusammengefasst, das die Positionen der drei verhandelnden Organe und den Kompromissvorschlag der Ratspräsidentschaft enthält. Wahrscheinlich wird nun erst die Präsidentschaft von Österreich die Verhandlungen abschließen.

Was jetzt schon klar ist: Im Gegensatz zu den auf die Nationalstaaten heruntergebrochenen, verbindlichen EU-Zielen für 2020 werden die Ziele für 2030 nur für die EU insgesamt verpflichtend sein. Einen entsprechenden Beschluss hatte der Europäische Rat schon 2014 gefasst. Damit es trotzdem eine Chance auf Erfüllung der Ziele gibt, muss jedes Land Nationale Energie- und Klimapläne aufstellen. Wenn Staaten ihre Ziele nicht erreichen, ist ein Lückenfüllermechanismus vorgesehen. Die vom Parlament geforderte frühzeitige und umfassende Bürgerbeteiligung bei der Aufstellung von Klimaschutzplänen ist aber nicht Teil des Kompromisses, den die Ratspräsidentschaft vorgeschlagen hat.

Eine wichtige Formulierung zur Umsetzung der Klimaziele von Paris wurde im Lauf der Verhandlungen verwässert, sagte Nils Meyer-Ohlendorf vom Ecologic Institute in Berlin: Der Kompromissvorschlag der Ratspräsidentschaft will das Ziel der Treibhausneutralität in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts nur „im Blick behalten“, während das Abkommen dies deutlich als Ziel festlegt. Das sei ein feiner, aber wichtiger Unterschied, sagte Meyer-Ohlendorf.

Das Parlament forderte darüber hinaus die Einhaltung eines CO2-Budgets, das einem „fairen Anteil“ der EU am noch verbleibenden globalen CO2-Budget entspricht. Im Klartext hieße das, dass die EU nicht nur ein bestimmtes Reduktionsziel erreichen muss, das in Prozent zur Basislinie von 1990 ausgedrückt wird. Sondern eine bestimmte Emissionsmenge dürfte nicht überschreiten werden. Dies macht deshalb einen Unterschied, weil bei schnell sinkenden Emissionen insgesamt weniger CO2 in die Atmosphäre gelangt, als wenn sie langsam sinken.

Nicht übernommen in den Kompromissvorschlag der Ratspräsidentschaft wurde auch der wichtige Parlamentsvorschlag, dass die Energie- und Klimaschutzpläne Ziele für Senken enthalten müssen. Dies ist wichtig, weil kein Szenario für 2 Grad oder gar 1,5 Grad maximaler Erderwärmung ohne Senken auskommt. Senken müssen große Mengen CO2 aus der Atmosphäre entziehen. Ohne sie können die Klimaschutzziele wahrscheinlich nicht erreicht werden.

Neu hinzugefügt hat die Präsidentschaft aber, dass die Pläne auch die besonders klimaschädlichen Methanemissionen aufnehmen und Maßnahmen zu ihrer Minderung nennen müssen.

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