Stromerzeugung : Zwischen Realität und EU-Recht: Die Kraftwerksstrategie markiert das Ende alter Energiedogmen
Die Kraftwerksstrategie ist mehr als eine Kurskorrektur beim Neubau von Gaskraftwerken. Sie stellt wichtige Teile der Energiepolitik der Bundesregierung zurück auf das Fundament der Vernunft, schreibt Constantin Zerger von der Deutschen Umwelthilfe.
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Die Bundesregierung hat sich in der vergangenen Woche auf eine neue Kraftwerksstrategie geeinigt. Das Wichtigste ist in den meisten Kommentierungen glatt untergegangen, obwohl es gleich im ersten Absatz des Regierungsdokuments steht: „Wir werden die Ausschreibungsmengen im EEG auf unverändert ambitioniertem Niveau fortschreiben.“ Dies zieht einen dicken Schlussstrich unter die Fantasie von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche und Teilen der Union, den Ausbau erneuerbarer Energien zu bremsen.
Ebenso bemerkenswert wie richtig ist die Begründung, die die Koalitionsspitzen für das Festhalten an den Erneuerbaren liefern: „Eine sichere Energieversorgung ist für den Standort Deutschland von elementarer Bedeutung.“ Der Strombedarf werde „erheblich steigen“, es brauche einen „deutlichen Zubau“ an Erzeugungskapazitäten. Auch der Netzausbau wolle man „weiter priorisieren“.
Die erneuerbaren Energien bekommen damit auch von dieser Bundesregierung verbal den Stellenwert zu gesprochen, den sie de facto längst haben: Sie sind die tragende Säule einer sicheren Energieversorgung.
Mehr noch als das Zurechtstutzen der Pläne für den Neubau von Gaskraftwerken markiert dies einen Wendepunkt. Die Regierung beugt sich der Realität und dem Markt, in dem die Erneuerbaren längst der Garant für wettbewerbsfähige Energiepreise sind. Der ideologiegetriebene Versuch, einen „Neustart der Energiewende“ auf den Weg zu bringen, vergangene Investitionen in Erneuerbare und Netze durch einen Kurswechsel zu entwerten sowie in gewohnte Muster zurückzufallen, in denen RWE, Uniper, Leag & Co. das Sagen haben, ist gescheitert. Die neue Strategie ist ein Sieg der Vernunft gegen die Ideologie.
Auf die harte Realität gestoßen
Dies spiegelt sich auch in den Entscheidungen zum Neubau von Gaskraftwerken wider. Statt wie von Reiche gewünscht „mindestens 20 Gigawatt“ sollen 2026 nur noch acht Gigawatt ausgeschrieben werden. Später sollen weitere zwei Gigawatt hinzukommen, auf die aber auch Batteriespeicher mitbieten können. Weitere zwei Gigawatt möchte die Bundesregierung schließlich „wasserstofffähig“ ausschreiben, diese Anlagen sollen dann „frühzeitig“ auf Wasserstoff umgestellt werden.
In Summe sind dies zwölf Gigawatt, die bis 2032 in Betrieb gehen sollen. Dies ist sogar etwas weniger als die 12,5 Gigawatt, die Robert Habeck mit seiner Kraftwerksstrategie geplant hatte. Neu ist außerdem der Zusatz, dass alle Kraftwerke „wasserstofffähig“ gebaut werden müssen.
Damit kann Frau Reiche nicht liefern, was sie selbst vollmundig versprochen hatte. Auch hier ist sie offenbar auf die harte Realität gestoßen. Kritiker wie auch wir von der Deutschen Umwelthilfe hatten schon früh darauf hingewiesen, dass ihre die Pläne nicht mit den Vorgaben des europäischen Beihilferechts vereinbar sind. Wir hatten dies sogar in einem Rechtsgutachten durch die Kanzlei K&L Gates darstellen lassen, das wir selbstverständlich Ministerin Reiche zur Verfügung gestellt haben. All diese Argumente bestätigen sich nun.
Frau Reiche muss sich fragen lassen, ob sie mit EU-Recht sowie den Vorgaben des Klimaschutzes ausreichend vertraut ist. Unterm Strich hat sie mit ihren erneuten Verhandlungen mit der EU-Kommission ein Jahr vertrödelt. Den potenziellen Betreibern von Gaskraftwerken dürfte dies nicht gefallen.
Acht Gigawatt Kapazität für andere Technologien öffnen
Auch wenn die Pläne deutlich zurechtgestutzt sind, sind sie dennoch kein Grund zum Jubeln. Kritisch ist vor allem, dass die ersten acht Gigawatt, die 2026 ausgeschrieben werden sollen, ausschließlich für Gaskraftwerke gedacht sind. Alternativen wie etwa Batteriespeicher sollen nicht zum Zuge kommen. Die geradezu planwirtschaftliche Festlegung auf Gaskraftwerke ist dann doch ein Ausdruck der alten ideologiegetriebenen Denkweise, dass nur mit Großkraftwerken Energiesicherheit geboten werden könne. Dahinter dürfte auch der Wunsch von RWE, Uniper, Leag & Co. stehen, größere Standorte und damit Marktanteile im Strommarkt zu retten.
An dieser Stelle muss die Bundesregierung dringend nachbessern: Auch die Ausschreibung der acht Gigawatt sollte sie öffnen, so dass hier technologieoffen mitgeboten werden kann. Die beste und günstigste Lösung muss sich durchsetzen können.
Widersprüchlich sind in der Kraftwerksstrategie die Aussagen zur Dekarbonisierung. Einerseits sollen alle Kraftwerke „wasserstofffähig“ sein. Andererseits soll eine Dekarbonisierung bis 2045 „technologieoffen“ erfolgen. Damit kann eigentlich nur die CCS-Technologie, die Abscheidung und Speicherung von CO2 gemeint sein.
Auch dies ist die Handschrift der alten Ideologen. Der wichtigste Lieferant von Gasturbinen in Deutschland, Siemens Energy, hatte in der ursprünglichen Konsultation zur Kraftwerksstrategie zu Protokoll gegeben, dass eine nachträgliche Umrüstung auf CCS „wirtschaftlich nicht darstellbar“ und „technisch nicht immer machbar“ sei. Wenn es keine sachliche Begründung gibt, wie kann dies anders als Ideologie bezeichnet werden?
Zudem erzeugt das Doppel von „wasserstofffähig“ und „technologieoffen“ eine gefährliche Unsicherheit. Auf Wasserstoff umgerüstete Gaskraftwerke wären Ankerkunden für das Wasserstoffkernnetz. Wenn hier keine Klarheit und Investitionssicherheit herrscht, droht dies dem Aufbau einer grünen Wasserstoffwirtschaft die Grundlage zu entziehen.
Zustimmung der EU-Kommission steht aus
Richten wir den Blick weiter nach vorn, ist der weitere Weg nach den ersten in 2026/27 geplanten Ausschreibungen weitestgehend offen. Sollten weitere Bedarfe entstehen, soll dies durch eine kurzfristige Ausschreibung 2029 adressiert werden. Dass innerhalb des EU-Beihilferahmens irgendwas „kurzfristig“ möglich sei, darf angesichts der aktuellen Erfahrungen jedoch bezweifelt werden.
Darüber hinaus stellt die Bundesregierung klar, dass spätestens 2027 ein „umfassender und technologieoffener“ Kapazitätsmarkt verabschiedet werden soll. Dann sollen noch weitere Ausschreibungen folgen. Bei der Ausgestaltung dieses Mechanismus scheint jedoch weiterhin alles offen zu sein.
Zum Schluss ist anzumerken, dass die Zustimmung der EU-Kommission zu den Plänen noch aussteht, auch wenn sie laut Bundeskanzler Friedrich Merz bereits Zustimmung signalisiert hat. Gut möglich, dass die Bundesregierung aus innenpolitischer Not öffentlich vorgeprescht ist, die Kommission aber eine andere Sicht auf die Dinge hat. Die bisherigen Statements aus Brüssel waren zumindest auffallend schmallippig.
Rechtlich erforderlich ist bei wesentlichen Änderungen zudem eine erneute Konsultation, bevor eine Beihilfe angemeldet wird. Damit kann bezweifelt werden, dass das Verfahren überhaupt in diesem Jahr noch abgeschlossen werden kann.
Wünschenswert wäre es nun, dass Ministerin Reiche die richtigen Schlussfolgerungen zieht und ihre Agenda an die Realität anpasst. Dies heißt zuerst die Fantasie eines „Neustarts“ aufzugeben. Die Ministerin sollte sich stattdessen einer Vollendung der Energiewende widmen. Wenn es ihr gelänge, beim Ausbau von Erneuerbaren und Netzen Kurs zu halten, den Rückstau bei Netzanschlüssen zu beseitigen und die Bürgerenergie zu entfesseln, wäre dies von unschätzbarem Wert für Versorgungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit. Und nebenbei könnte sie sogar die Klimaziele einhalten.
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