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Standpunkte Die Zukunft der Videosprechstunde

Ilias Tsimpoulis ist Geschäftsführer von Doctolib
Ilias Tsimpoulis ist Geschäftsführer von Doctolib Foto: Doctolib GmbH

Die Corona-Pandemie hat der Videosprechstunde über Nacht zum Erfolg verholfen. Jetzt müssen Regularien für die Zukunft folgen, meint Ilias Tsimpoulis, Geschäftsführer von Doctolib.

von Ilias Tsimpoulis

veröffentlicht am 07.08.2020

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Seit Ausbruch der Corona-Pandemie hat die Videosprechstunde über Nacht in deutschen Arztpraxen Fuß gefasst. Tausende Praxen boten innerhalb weniger Wochen Videosprechstunden an und es wurde deutlich, welche Vorteile die Online-Konsultation mit sich bringt: Ein geringes Ansteckungsrisiko, der Schutz chronisch erkrankter Patienten oder der einfache Zugang zur Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum sind nur einige Beispiele. Trotz all dieser Vorteile für Ärzte, Patienten und das Gesundheitssystem existieren in Deutschland aber weiterhin wesentliche Blockaden, die eine Integration der Videosprechstunde als einen festen Bestandteil in den Praxisalltag verhindern.

Zwar wurden seit dem durch die Corona-Pandemie ausgelösten Erfolg der Videosprechstunde einige Schritte in die richtige Richtung gemacht. Zum Beispiel die vorübergehende Aufhebung der 20-Prozent-Grenze für abrechenbare Videosprechstunden oder der G-BA-Beschluss zur Ausstellung einer Krankschreibung in einer Videosprechstunde. Doch hier können wir noch deutlich mehr erreichen.

Die Weichen müssen nun gestellt werden, um eine umfassende und langfristige Integration der Videosprechstunde als festen Bestandteil in deutschen Arztpraxen zu ermöglichen. 

Allen voran sind jetzt diese sechs Hürden zu überwinden:

  1. Flächendeckende Information und Aufklärung: Große Veränderungen verursachen oftmals Unbehagen. So auch der enorme Wandel, den die Corona-Pandemie ausgelöst hast. Doch die Videosprechstunde ist mehr als eine Lösung für diese Ausnahmesituation. Sie bietet langfristig viel Potenzial. Hier müssen alle Beteiligten zusammenarbeiten – Anbieter, Selbstverwaltung, öffentliche Einrichtungen – um Ärzten und Patienten den Zugang zu Informationen und dem Wissen zu ermöglichen, das sie benötigen.

  2. Gleichstellung der Vergütung und Abrechnung der Videosprechstunde mit Vor-Ort-Beratung: Aktuell werden für eine Konsultation per Video je nach Fachgruppe Abschläge von bis zu 30 Prozent auf die Vergütungspauschalen angewendet. Doch dies macht die Nutzung der Videosprechstunde für viele Ärztinnen und Ärzte bewusst unattraktiver. Die Vergütung und Abrechnung für Videosprechstunden und Vor-Ort-Beratung muss gleichberechtigt erfolgen.

  3. Deutliche Differenzierung zwischen Videosprechstunde und telefonischer Beratung: Die Vergütung der telefonischen Beratung darf nicht mit jener der Online-Sprechstunde gleichgestellt werden. Denn der Kontakt per Video verfügt über deutliche Vorteile gegenüber dem reinen Telefongespräch, zum Beispiel, wenn es um Diagnostik und Beratungsqualität geht. Dieser Unterschied muss sich auch in der Vergütung widerspiegeln und die Videosprechstunde für Mediziner attraktiv machen.

  4. Vereinfachung, Verlängerung und Erhöhung der staatlichen Förderung für Videosprechstunden: Die finanzielle Förderung für digitale Produkte im Praxisalltag darf nicht an ein Nutzungsvolumen gekoppelt sein. Doch das ist mit dem aktuellen Hauptzuschlag der Fall: Er wird erst ab 15 durchgeführten Videosprechstunden pro Quartal ausgezahlt.
    Sinnvoller und effektiver ist es, die initiale Digitalisierung der Praxisprozesse zu fördern und zur Nutzung zu motivieren. Zum Beispiel mit einem pauschalen Zuschlag bei Anschaffung der erforderlichen Technik und einer Incentivierung für die aktive Nutzung.

  5. Aufnahme der Videosprechstunde in die DEGAM-Leitlinien: Eine Aufnahme der Videosprechstunde in die Leitlinien der Allgemein- und Familienmedizin kann die Einsatzmöglichkeiten transparenter machen. Die dazugehörige Kommunikation sowie entsprechende Trainings helfen bei der Eingliederung der Online-Konsultation in die Praxisprozesse.

  6. Aufhebung der 20-Prozent-Grenze für die Abrechenbarkeit von Videokonsultationen: Im Zuge der Corona-Pandemie wurde die Begrenzung der abrechenbaren Videosprechstunden auf 20 Prozent der monatlichen Patientenkontakte vorübergehend aufgehoben. Diese Grenze soll ab Oktober dieses Jahres wieder gelten. Nach dem aktuellen Erfolg der Online-Konsultationen bei Ärzten und Patienten wäre eine Rückkehr zur Obergrenze das falsche Zeichen. Bei allen Vorteilen wird eine Videosprechstunde den Besuch in der Praxis nie vollkommen ersetzen können. Die Begrenzung ist daher auch langfristig aufzuheben.

Der richtige Zeitpunkt, um den Weg zu ebnen, ist jetzt!

Im europäischen oder internationalen Vergleich hat Deutschland hinsichtlich der gesetzlichen, aber auch praktischen Integration der Telemedizin in den medizinischen Alltag noch ein Stück Arbeit vor sich. Andere Länder, wie Dänemark, Frankreich, die Niederlande oder auch Israel, sind hier bereits weiter. In Schweden beispielsweise hilft die Videosprechstunde dabei, den medizinischen Kontakt zu Patienten in ländlichen Regionen aufrechtzuerhalten – die Abrechnung für den Arzt erfolgt genauso wie bei einem Besuch in der Praxis.

Die Videosprechstunde vermag es, den Kontakt zwischen Arzt und Patient in vielfacher Hinsicht zu vereinfachen. Sie ermöglicht ein barrierefreies und niedrigschwelliges Arzt-Patienten-Gespräch. Damit reduziert sie strukturelle oder soziale Hürden für eine gute medizinische Behandlung und trägt zur Verbesserung der medizinischen Versorgungsstrukturen bei. 

Wir haben in der Corona-Pandemie nicht nur erlebt, wie wertvoll digitale Anwendungen und Prozesse in einer modernen Medizin sind. Wir haben auch erfahren, wie schnell und unkompliziert Lösungen für aktuelle Herausforderungen integrierbar sind. Jetzt ist es an der Zeit, diese Errungenschaften allen Menschen zugänglich zu machen. 

Dr. Ilias Tsimpoulis ist Geschäftsführer von Doctolib.

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