Neues Jahr, alte Herausforderungen : Ein zukunftsfähiges Gesundheitswesen braucht einen handlungsfähigen Staat
Ein leistungsfähiges Gesundheitssystem und ein handlungsfähiger Staat bedingen einander, schreibt Klaus Reinhardt. Der Bundesärztekammer-Präsident ist überzeugt, dass das Jahr 2026 zu einem Wendepunkt werden kann – wenn politische Entscheidungen konsequent, praxisnah und mit klarem Gestaltungsanspruch getroffen werden.
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Deutschland steht an einem Wendepunkt: Im neuen Jahr entscheidet sich, ob staatliche Steuerung noch wirksam greift. Strukturelle Schwächen in den Institutionen – von Verantwortungsdiffusion und überkomplexen Abstimmungsprozessen bis hin zu administrativem Overengineering – untergraben die Steuerungsfähigkeit des Staates sowie die Innovationskraft der Gesellschaft als Ganzes. Die Konsequenzen solcher Defizite reichen weit über einzelne Politikfelder hinaus: Sie betreffen die Handlungsfähigkeit des Staates insgesamt – seine Fähigkeit, Prioritäten zu setzen, Zuständigkeiten zu klären, Entscheidungen umzusetzen und Wirkung zu entfalten. Diese Diagnose ist nicht neu – sie beschreibt ein strukturelles Problem staatlicher Steuerung, das sich über viele Jahre verfestigt hat.
Für die Gesundheitspolitik gilt dies in besonderem Maße. Kaum ein Politikfeld ist so stark reguliert, so vielschichtig organisiert und zugleich so abhängig von verlässlicher staatlicher Rahmensetzung. Viele der heute diskutierten Herausforderungen – von Finanzierungsfragen über die Steuerung medizinischer Leistungen bis hin zur Belastung der Beschäftigten – begleiten das System seit Langem. Ihre Bewältigung ist komplex und wird die Politik über Jahre fordern. Vor diesem Hintergrund wird das Jahr 2026 auch gesundheitspolitisch zu einem Schlüsseljahr. Es wird sich zeigen, ob es gelingt, die seit Jahren bekannten Handlungsfelder entschlossen anzugehen und die Voraussetzungen für ein zukunftsfestes, bedarfsgerechtes und krisenfestes Gesundheitswesen zu schaffen.
Sinnvolle Ansätze sind erkennbar. Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag ambitionierte gesundheitspolitische Ziele gesetzt und bereits wichtige Reformprozesse angestoßen. Entscheidend wird nun sein, ob es gelingt, diese Vorhaben gemeinsam mit den Akteuren aus der Versorgung und den Kostenträgern umzusetzen. Dabei ist ein gesundheitspolitisches Gesamtkonzept notwendig, das mehrere Ziele verfolgt: Prävention und Eigenverantwortung stärken, die Finanzierbarkeit des Gesundheitswesens sichern, die Versorgungsqualität fördern und die Rahmenbedingungen für die Beschäftigten in der Versorgung verbessern. Was wie die Quadratur des Kreises klingt, ist möglich – wenn Reformen strategisch aufeinander abgestimmt, kurzfristige Entlastungen mit mittel- und langfristigen Strukturmaßnahmen verbunden und politische Entscheidungen konsequent umgesetzt werden.
Sofortmaßnahmen zur Konsolidierung der GKV-Finanzen nötig
Besonders dringlich ist die finanzielle Stabilisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung. Die angespannte Lage ist Ausdruck einer strukturellen Schieflage, die sich über viele Jahre aufgebaut hat. Nun steht die Bundesgesundheitsministerin vor der undankbaren Aufgabe, die GKV in Milliardenhöhe zu entlasten, um die Beitragssätze stabil zu halten. Dafür braucht sie die Unterstützung der gesamten Bundesregierung und explizit auch die des Bundesfinanzministers. Eine erste Sofortmaßnahme im kommenden Jahr muss sein, die GKV konsequent von versicherungsfremden Leistungen zu entlasten. Das gilt vor allem für die Finanzierung der Krankenkassenbeiträge von Bürgergeldempfängern. Die Verlagerung der Ausgaben von der GKV auf den Fiskus führt natürlich nicht zu einer Reduktion der gesamtstaatlichen Ausgaben.
Gleichwohl ist dieser Schritt sachgerecht, weil die Absicherung von Bürgergeldempfängerinnen und -empfängern Ausdruck eines gesamtgesellschaftlichen Solidarversprechens ist und damit eine originäre staatliche Aufgabe. Es ist nicht gerechtfertigt, diese Last einseitig den beitragszahlenden Mitgliedern der GKV aufzubürden. Weitere Schritte sind – und auch hier trägt der Bundesfinanzminister Verantwortung – die Absenkung der Mehrwertsteuer auf Arzneimittel auf sieben Prozent und eine zweckgebundene Abgabe auf Genussmittel wie Alkohol, Tabak und Zucker, die in die Patientenversorgung fließt sowie Präventionsprogrammen zugutekommt.
Diese Schritte erfordern politischen Mut und Durchsetzungsfähigkeit gegenüber widerstreitenden Interessen. Sie sind aber ordnungspolitisch geboten und kurzfristig angelegten Konsolidierungsansätzen deutlich überlegen, weil diese regelmäßig mit Leistungskürzungen in der unmittelbaren Patientenversorgung einhergehen und zugleich die Arbeitsbelastung der Beschäftigten im Gesundheitswesen weiter erhöhen. Zudem ließe sich mit diesen Maßnahmen Zeit gewinnen, um mittelfristig echte Strukturreformen anzugehen, die die Qualität weiter verbessern und mehr Effizienz ermöglichen.
Mittelfristig wirksame Reformen schnell angehen
Wesentlicher Bestandteil dieser mittelfristigen Agenda ist die Neuordnung der Krankenhauslandschaft. Strukturveränderungen sind notwendig, das bestreitet niemand. Aus ärztlicher Perspektive müssen sie jedoch medizinisch sinnvoll, regional differenziert und personell tragfähig sein – mit dem Ziel, dass Versorgungssicherheit, Erreichbarkeit und Qualität nicht gegeneinander ausgespielt werden. Rein ökonomische Steuerungslogiken greifen zu kurz. Entscheidend ist, dass Abläufe verbessert werden, Zuständigkeiten klar sind und die Beschäftigten spürbar entlastet werden. Mit dem Entwurf für das Krankenhausreformanpassungsgesetz kommen wir diesem Ziel einen Schritt näher. Gleichwohl sind Korrekturen an dem Entwurf sowie weitere gesetzliche Schritte notwendig.
Eng damit verbunden ist die Frage einer besseren Koordination der Versorgung insgesamt. Deutschland weist im internationalen Vergleich sehr hohe Inanspruchnahmeraten medizinischer Leistungen auf – sowohl im stationären Bereich als auch bei ambulanten Arztkontakten. Diese Entwicklung ist Ausdruck eines überkomplexen, weitgehend ungesteuerten Systems, in dem Patientinnen und Patienten häufig Orientierung vermissen und die Beschäftigten in der Versorgung unter dauerhaftem Druck stehen. Hohe Fallzahlen sind dabei die logische Folge der bislang gesetzten Rahmenbedingungen.
Wenn Menge vergütet wird, entsteht Menge – ein bekanntes ökonomisches Prinzip. Daraus muss ein ordnungspolitischer Auftrag erfolgen. Wenn wir es schaffen, die Zahl unnötiger Inanspruchnahmen zu reduzieren, werden mehr personelle und finanzielle Ressourcen für diejenigen frei, die wirklich Hilfe brauchen. Das würde die Arbeitsbedingungen in unserem Gesundheitswesen verbessern, die Versorgung sichern und das System insgesamt stabilisieren. Dafür braucht es eine andere Systemarchitektur.
Kein Gatekeeping nach englischem Vorbild
Ein sinnvoller Ansatz im ambulanten Bereich sind verbindliche primärärztliche Einschreibemodelle. Das heißt nicht, dass der Zugang zu Fachärzten versperrt wird – ein Gatekeeping nach englischem Vorbild würde zu Verzögerungen bei dringenden Fällen führen, die Patientenzufriedenheit mindern und unnötige Hürden für spezialisierte Leistungen schaffen. Aber die Inanspruchnahme der jeweiligen Versorgungsstrukturen sollte medizinisch begründet erfolgen und dafür ist ein Primärversorgungssystem mit zielgerichteter Steuerung in die fachärztliche Versorgung unabdingbar. Ergänzend brauchen wir eine strukturierte Ersteinschätzung – telefonisch, digital oder vor Ort. Entscheidend ist, dass sie funktioniert.
Schließlich besteht auch im Bereich der Digitalisierung und darauf aufbauend in der Nutzung von Künstlicher Intelligenz großer Handlungsbedarf. Künstliche Intelligenz eröffnet neue Chancen für Diagnostik, Therapie und bei administrativen Aufgaben. Ihr Potenzial wird sich jedoch nur entfalten, wenn der praktische Nutzen für die Versorgung im Mittelpunkt steht. KI darf niemals von menschlicher Verantwortung entkoppelt werden. Risiken wie Verzerrungen in Datensätzen, Haftungsfragen oder mangelnde Transparenz müssen gesehen, ernst genommen und beseitigt werden. Dafür erforderlich sind klare rechtliche und ethische Leitplanken sowie gezielter Kompetenzaufbau unter den Beschäftigten im Gesundheitswesen. Ebenso wichtig ist: Neue Technologien dürfen nicht zusätzliche Bürokratie erzeugen, sondern müssen Freiräume für medizinische Kernaufgaben schaffen.
Strategisches Ziel: Kampf gegen die großen Volkskrankheiten
Über kurzfristige Einsparungen und mittelfristig wirksame Strukturreformen hinaus braucht das Gesundheitswesen einen langen Atem. Nachhaltig sind vor allem Investitionen in Prävention und Gesunderhaltung der Bevölkerung. Gerade bei chronischen Erkrankungen und Volkskrankheiten liegt hier ein erhebliches medizinisches und ökonomisches Potenzial. Prävention darf nicht als Annex der Gesundheitspolitik verstanden werden, sondern muss als ressortübergreifende Aufgabe verankert werden – mit klaren Zielen, verbindlichen Zeitplänen und messbaren Wirkungen.
Bildung, Arbeit, Verkehr, Umwelt und Stadtentwicklung prägen maßgeblich die Gesundheitschancen der Bevölkerung. „Health in All Policies“ ist deshalb kein programmatisches Schlagwort, sondern Ausdruck moderner staatlicher Steuerungsfähigkeit.
Damit schließt sich der Kreis. Ein handlungsfähiger Staat zeichnet sich dadurch aus, dass er langfristige Ziele verfolgt, ressortübergreifend agiert und Verantwortung für die Umsetzung übernimmt. Die Zukunft des Gesundheitswesens hängt entscheidend davon ab, ob diese Fähigkeit vorhanden ist. Das Jahr 2026 kann zum Wendepunkt werden – wenn politische Entscheidungen konsequent, praxisnah und mit klarem Gestaltungsanspruch getroffen werden. Ein leistungsfähiges Gesundheitssystem und ein handlungsfähiger Staat bedingen einander. Beide gemeinsam zu stärken, ist eine zentrale politische Aufgabe unserer Zeit.
Klaus Reinhardt ist Präsident der Bundesärztekammer.
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