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EU-Kommission : EU: Wie weit darf der Krisenmodus gehen?

Bei einer „Notlage im Bereich der öffentlichen Gesundheit“ will sich die EU-Kommission weitgehende Befugnisse sichern – eine Parlamentsbeteiligung ist bislang nicht vorgesehen. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages mahnt zur Vorsicht, Kritiker erinnern an die Debatte zum Bevölkerungsschutzgesetz.

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