Soziale Pflegeversicherung : Pflegereform braucht mehr als Sparvorschläge
Dass die Bund-Länder-Kommission zur Pflegereform bereits ausgearbeitete Konzepte von Praktikern nicht ernsthaft erwogen und die Wohlfahrtsverbände dazu noch nicht einmal angehört hat, sei unklug gewesen, findet Diakonie-Vorständin Elke Ronneberger. Mehr Kapitaldeckung sei nur ein Teil der Lösung. Und die erwogenen Kürzungen im Pflegegrad 1 könnten sich als kontraproduktiv erweisen, denn Leistungen in einem frühen Stadium der Pflegebedürftigkeit entfalteten auch präventive Wirkung.
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Seit Sommer arbeiten Bund und Länder unter Hochdruck an einer Pflegereform. Ziel ist es, die Pflegeversicherung und die Versorgungsstrukturen zukunftssicher aufzustellen und auf den erwarteten Anstieg pflegebedürftiger Menschen vorzubereiten. Noch in dieser Woche wird von der Arbeitsgruppe ein Zwischenbericht erwartet. Jüngst war zu lesen, die Kommission, in der die Landesministerien und auch die Kommunalverbände vertreten sind, diskutiere über Leistungskürzungen, etwa die Streichung des Pflegegrades 1, strengere Anspruchsvoraussetzungen und gekürzte Geldleistungen.
Der Pflegegrad 1 war vor allem zur Unterstützung von Menschen mit beginnender Demenz und ihren Angehörigen eingeführt worden. Rund 900.000 Menschen, darunter viele mit demenziellen Veränderungen, profitieren von Leistungen zur Wohnraumanpassung oder dem Hausnotruf, der eine Grundvoraussetzung für den längeren Verbleib in der eigenen Wohnung ist. Kontrovers diskutiert wird über die Verwendung des sogenannten Entlastungsbetrags für eine Haushaltshilfe. Dass diese bei zunehmender Gebrechlichkeit hilfreich ist, ist kaum zu bestreiten.
Aber muss das eine Leistung der Pflegeversicherung sein? Wohl eher nicht, wenn es sich um eine isolierte hauswirtschaftliche Leistung, wie das Fensterputzen handelt. Doch gehen hauswirtschaftliche Versorgung und Pflege ineinander über, wenn es um die Anleitung bei der Nahrungsaufnahme oder den Erhalt oder die Wiedererlangung von Fähigkeiten geht, die für das Wohnen in der eigenen Wohnung notwendig sind. Ein fachlicher Blick auf Pflegebedürftigkeit tut not. Doch dieser Blick fehlt in der Bund-Länder-Kommission. Ich bin überzeugt: Leistungen in einem frühen Stadium der Pflegebedürftigkeit entfalten eine präventive Wirkung. Sie tragen dazu bei, die Versorgung zu Hause zu stabilisieren und informelle Unterstützung durch Angehörige, Freunde oder Nachbarn zu mobilisieren.
Cash for Care als sinnvolle Ergänzung
Auch das Pflegegeld dient diesem Ziel: Es soll die Unterstützung und Pflege durch An- und Zugehörige ermöglichen und erleichtern. Eine Kürzung des Pflegegelds würde dazu führen, dass Angehörige sich weniger engagieren und häufiger professionelle Dienste in Anspruch nehmen. Statt Einsparungen würden unterm Strich eher zusätzliche Kosten entstehen. 2023 erhielten 3,1 Millionen der rund fünf Millionen zu Hause gepflegten Menschen ausschließlich Pflegegeld. Es bleibt oft unklar, wie die tatsächliche Versorgung aussieht, da es keine Prüfstrukturen gibt. In manchen Fällen übernehmen Angehörige eine 24-Stunden-Pflege – oft ohne ausreichend Entlastungsangebote oder angemessene Gegenleistung. Eine Kürzung des Pflegegelds ist unangemessen. Stattdessen kommt es darauf an, das Pflegegeld für geleistete Pflege zu zahlen und damit die Effizienz der Mittel zu erhöhen.
Ein interessanter Weg ist das Pflegegeld 2.0, das an die Cash-for-Care-Ansätze in anderen EU-Ländern anschließt. Es könnte einen bestimmten Anteil der Kosten für den ansonsten erforderlichen Einsatz einer professionellen Kraft betragen. Steuer- und beitragsfrei würde es direkt an die Pflegeperson ausgezahlt, wenn diese über eine Basisqualifikation verfügt und die pflegerische Leistung erbringt, was durch begleitende Qualitätsprüfung festzustellen wäre. Die private Pflegeperson hätte Anspruch auf fachliche Unterstützung und Prozessbegleitung, etwa bei Änderungen der Pflegesituation oder des Gesundheitszustands.
Bessere Absicherung für pflegende Angehörige
Die pflegenden Angehörigen tragen die Hauptlast der pflegerischen Versorgung in Deutschland. Weil professionelles Pflegepersonal knapp ist und bleiben wird, muss in der angekündigten Pflegereform eine gute finanzielle Absicherung von pflegenden An- und Zugehörigen zwingend mitgedacht werden. Hierfür hatte sich Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) zu Beginn der schwarz-roten Koalitionsregierung ausgesprochen.
Aus Sicht der Diakonie Deutschland besteht an dieser Stelle dringend Handlungsbedarf. Unser Vorschlag: eine Familienpflegezeit mit Lohnersatzansprüchen analog zur Elternzeit und eine stärkere Berücksichtigung von Pflegezeiten in der Rentenversicherung, wenn An- oder Zugehörige ihre Erwerbstätigkeit dafür reduzieren. Diese Leistungen wären allerdings aus Steuermitteln zu finanzieren, nicht etwa aus der in der Corona-Pandemie wirtschaftlich überforderten Pflegeversicherung.
Die Erstattung der knapp sechs Milliarden Corona-Ausgaben würde die Pflegeversicherung kurzfristig stabilisieren. Auch darüber hinaus gilt: Versicherungsfremde Leistungen, wie zum Bespiel die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige sollten dauerhaft aus Steuermitteln finanziert werden. Zudem sollte die Finanzierung der medizinischen Behandlungspflege in der stationären Pflege endlich von der Krankenversicherung übernommen werden.
Konzepte von Praktikern ignoriert
Wie kritisch es um die Finanzsituation der Pflegeversicherung steht, zeigen die geplanten Darlehen von zwei Milliarden Euro. So viel soll die Pflegeversicherung aufnehmen, damit eine erneute Beitragserhöhung vermieden werden kann. Die Darlehen verlagern die Finanzierungslast allerdings auf die Zukunft, in der wegen des demografischen Wandels die Belastungen noch zunehmen dürften.
Die Bund-Länder-Kommission hat die Wohlfahrtsverbände nicht zur finanziellen Stabilisierung der Pflegeversicherung angehört. Dabei beschäftigen sich die Wohlfahrtsverbände und Initiativen aus ihren Reihen seit Jahren mit einer Finanz- und Strukturreform der Pflegeversicherung und haben konkrete Vorschläge gemacht. Es ist unklug, dass diese Konzepte - die Pflegevollversicherung mit begrenzter Eigenbeteiligung der Diakonie Deutschland, die Ausarbeitungen der Kampagne ProPflegereform und die Pflege-Bürgerversicherung offenbar nicht ernsthaft in die Beratungen einbezogen wurden und werden. Die kapitalgedeckte private oder betriebliche Pflege-Zusatzversicherung ist nur ein Teil der Lösung. Menschen mit niedrigen Einkommen haben weiterhin das Risiko, bei Pflegebedürftigkeit zum Sozialfall zu werden.
Mit Blick auf die Alterspyramide wäre es kurzsichtig, die Vorschläge der Freien Wohlfahrtspflege und Zivilgesellschaft zu übergehen. Jetzt braucht es Mut und Solidarität, damit die Pflegeversicherung auch künftig allen Sicherheit bietet.
Elke Ronneberger ist seit Januar 2025 Bundesvorständin Sozialpolitik bei der Diakonie Deutschland.
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