Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) Versorgungsbedarf soll in die Nutzenbewertung einfließen
Damit Arzneimittelinnovationen bezahlbar bleiben, wurde 2011 ein vom GKV-Spitzenverband und Herstellern auf Basis einer Nutzenbewertung ausgehandelter Preis eingeführt. Mittlerweile wird das AMNOG-Verfahren den unterschiedlichen Interessen nicht mehr gerecht. Der Verband der forschenden Pharmaindustrie macht Vorschläge, wie es weiterentwickelt werden kann.
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