zum Tierhaltungskennzeichnungsgesetz, dessen Regelungen in Deutschland eigentlich zum 1. Januar 2027 umgesetzt werden sollen, hat die EU-Kommission eine ausführliche Stellungnahme abgegeben. Kein gutes Zeichen, denn ausführlich äußert sie sich nur, wenn es Bedenken gibt. Davon hat die Kommission mehrere.
So könnte das Gesetz gegen das Prinzip des freien Warenverkehrs in der EU verstoßen. Die Agrarwirtschaft – und auch die Grünen, die das THKG auf den Weg gebracht und ausländische Produkte damals bewusst ausgelassen hatten – fühlen sich in ihren Zweifeln bestätigt, schreibt Johanna Michel.