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Verkehr & Smart Mobility

Standpunkte Der Wettbewerb trägt zur Verkehrswende bei

Susanne Henckel, Präsidentin des Bundesverbands SchienenNahverkehr
Susanne Henckel, Präsidentin des Bundesverbands SchienenNahverkehr Foto: Foto: promo

Der Wettbewerb im Nahverkehr funktioniert, ist Susanne Henckel überzeugt. Die Aufgabenträger hätten die Risiken für die Eisenbahnen bereits gesenkt, erklärt die Geschäftsführerin des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg. Jüngste Vergaben zeigten den Erfolg dieser Strategie.

von Susanne Henckel

veröffentlicht am 20.07.2021

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„Übernehmen Länderbahnen jetzt den Nahverkehr?“ – unter dieser provokanten Frage wurden im Tagesspiegel Background am vergangenen Freitag Zweifel laut an der Zukunft des Wettbewerbs im Schienennahverkehr. Im Gegensatz zum Grundtenor des Artikels ist der Bundesverband SchienenNahverkehr fest davon überzeugt, dass der Wettbewerb weiterhin ein Erfolgsmodell bleibt. Die steigende Qualität unter anderem in den Bereichen Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit, Service und Reisekomfort bestätigen das täglich.

Die Aufgabenträger im Schienenpersonennahverkehr (SPNV), die unser Verband vertritt, übernehmen bereits seit Jahren immer mehr Verantwortung und stellen bereits im Vergabeverfahren durch die Mindestanforderungen in den Leistungsbeschreibungen einen hohen Qualitätsstandard sicher. Diese Anforderungen bieten den Eisenbahnverkehrsunternehmen eine sichere Planungs- und Kalkulationsgrundlage und den Fahrgästen ein hochwertiges Mobilitätsangebot.

Verband hat auf Probleme des Wettbewerbs bereits reagiert

Der Bundesverband SchienenNahverkehr hat mit seinen 27 Mitgliedern bereits im November 2020 ein 10-Punkte-Programm zur Sicherung und Stärkung des SPNV-Wettbewerbs vorgelegt. Dieses beinhaltet auch die im Artikel benannten Kernthemen, einige Beispiele hierfür sind die folgenden:

  • Der neue, gemeinsam mit den Eisenbahnverkehrsunternehmen entwickelte Personalkostenindex (PKI SPNV) wird in zukünftigen Verkehrsverträgen die Personalkostensteigerungen besser abbilden (Background berichtete).
  • Die Vorgabe einer Mindestausbildungsquote für Triebfahrzeugführer und Prämierung zusätzlicher Ausbildungen soll eine bessere Personallage schaffen und zur Eigenausbildung anreizen.
  • Die stärkere Vorgabe von einzuplanenden Fahrzeugreserven stellt eine zusätzliche Absicherung dar, um später im Betrieb baustellenbedingte Fahrzeugmehrbedarfe, Unfälle oder kurzfristige Engpässe in der Fahrzeugverfügbarkeit abzufangen.
  • Die Umsetzung von Lösungsansätzen aus dem „Runden Tisch Baustellenmanagement“ sieht verursachergerechtere Minderungen und angepasste Vertragsstrafen bei infrastrukturbedingten Abweichungen vor.
  • Reibungslosere Betriebsaufnahmen werden durch die Förderung der Zusammenarbeit von Alt- und Neubetreiber gesichert. 

Viele Aufgabenträger setzen zusätzlich bereits verschiedene Maßnahmen um und übernehmen einen Großteil der Risiken aus den Verkehrsverträgen. Beispiele dafür sind die Bereitstellung von Fahrzeugen, die Übernahme des Erlösrisikos aus den Fahrgeldeinnahmen, die Erstattung von tatsächlich anfallenden Kosten für Ersatzverkehre sowie die Aufnahme sogenannter Innovationsbudgets, um während der langen Laufzeit der Verkehrsverträge auf technologische Entwicklungen reagieren zu können.

Ein wichtiger Hebel ist auch die Vorgabe von höheren Personalreserven, die die Eisenbahnverkehrsunternehmen im Vorfeld in ihrem Angebot einkalkulieren müssen. So wird einerseits operative Betrieb personell abgesichert und andererseits eine stabilere Grundlage für die Eisenbahnverkehrsunternehmen geschaffen.

Viele Bewerber für neuartige Verkehrsverträge

Die Einführung solcher Maßnahmen ist ein längerer Prozess und ist meist nur auf neue Verträge anwendbar. Das Vergaberecht, dem der Markt bei im Wettbewerb vergebenen Verträgen unterliegt, lässt nur wenig bis keinen Spielraum für nachträgliche Änderungen zu. Niedrige Margen, geringe Risikoaufschläge und knappe Kalkulationen bei den Eisenbahnverkehrsunternehmen erschweren die Lage. Die Regularien und Rahmenbedingungen waren überwiegend bereits im Vergabeverfahren bekannt und in vielen Positionen ging man bewusst ins unternehmerische Risiko

Auch die Wettbewerbsintensität bleibt weiterhin groß, wie beispielsweise das letzte Vergabeverfahren in Schleswig-Holstein zeigte. Hier boten fünf Bieter ihre Verkehrsleistungen an. Und dies in einem Verfahren, in dem die Wertschöpfungskette kleiner als üblich war, da die Fahrzeuge beigestellt werden. 

Der Bundesverband SchienenNahverkehr sieht den Wettbewerb im SPNV nicht als bedroht an, doch ist es eine gemeinschaftliche Aufgabe der Eisenbahnverkehrsunternehmen und Aufgabenträger, die Zukunft des Wettbewerbs in Deutschland zu sichern. Hierzu stehen wir im ständigen und konstruktiven Dialog und entwickeln den SPNV kontinuierlich weiter mit dem Ziel, Nahverkehr für die Fahrgäste zu gestalten und die Verkehrswende zu ermöglichen.

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