Straßenverkehrsordnung (StVO) : StVO-Reform, Tempo 30 und die Kommunen: Was können und was müssen sie?

Olaf Dilling
Olaf Dilling, Rechtsanwalt Foto: Das gute Portrait Bremen

Die Reform der Straßenverkehrsordnung (StVO) polarisiert. Manchen Kommunen geht es gar nicht primär darum, Straßen sicherer zu machen. Sie wollen lieber möglichst wenige „Verbote“ für den Kfz-Verkehr. Die CDU will pauschal alle Tempo-30-Beschränkungen auch vor sensiblen Einrichtungen zurücknehmen. Dabei ist die StVO Bundesrecht.

von Olaf Dilling, re Rechtsanwälte PartGmbB

veröffentlicht am

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