Finanzierung von Infrastruktur : Unsere Häfen sind eine gemeinsame Aufgabe
Bundeskanzler Merz nennt Deutschlands Häfen das „Gefäßsystem unserer Volkswirtschaft“. Damit hat er recht. Doch zwischen großen Worten und konkreter Finanzierung klafft eine Lücke. Wer Häfen zur gesamtstaatlichen Aufgabe erklärt, muss sie auch gesamtstaatlich finanzieren – und nicht über Umwege auf Fördertöpfe verweisen, die eigentlich strukturschwachen Regionen zugutekommen sollen.
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Bundeskanzler Friedrich Merz hat auf der Nationalen Maritimen Konferenz die richtigen Worte gefunden. Die Häfen seien „Schlüsselstellen und Drehkreuze unserer Sicherheit, unserer Souveränität und unserer Wettbewerbsfähigkeit“. Er sprach vom „Gefäßsystem unserer Volkswirtschaft“ und nannte die Modernisierung der Hafeninfrastruktur eine „gemeinsame, gesamtstaatliche Aufgabe“.
Vergleicht man diese Worte mit der bisherigen Finanzierungspraxis des Bundes, wird eines deutlich: Es gibt kein Erkenntnisproblem. Was fehlt, ist die Bereitschaft, dieser Analyse auch finanziell zu folgen.
Wenn es konkret wird, verweist der Bund regelmäßig auf die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“, kurz GRW. Im ersten Moment klingt das schlüssig. Schon der Begriff „Gemeinschaftsaufgabe“ legt nahe, dass Bund und Länder gemeinsam handeln und finanzieren. Und richtig ist auch: Unter bestimmten Voraussetzungen kann Hafeninfrastruktur über die GRW gefördert werden. Voraussetzung ist aber ein regionalwirtschaftlicher Nutzen im Fördergebiet.
GRW-Mittel sind nicht der richtige Weg
Genau hier liegt der Punkt. Die GRW ist kein Bundesprogramm für nationale Infrastruktur. Sie dient dem Ausgleich regionaler Strukturschwächen und der Stärkung wirtschaftlicher Entwicklung in strukturschwachen Regionen. Mit GRW-Mitteln werden Gewerbegebiete entwickelt, Technologie- und Gründerzentren unterstützt, berufliche Bildung gefördert, Altlasten beseitigt und wirtschaftliche Entwicklung ermöglicht. Ihr Ziel ist klar: Wirtschaftlich schwächere Regionen sollen eigene Stärke aufbauen können.
Vorhaben, die in erster Linie nationalen Zwecken dienen – Energieversorgung, Verteidigungsfähigkeit, Versorgungssicherheit, Exportfähigkeit oder gesamtwirtschaftliche Resilienz –, können deshalb nicht regelhaft über die GRW finanziert werden. Im Einzelfall kann und soll die GRW auch künftig für Hafeninfrastruktur genutzt werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Aber die Bereitschaft der Länder, solche Mittel im Einzelfall einzusetzen, ändert nichts am Grundsatz: Der Ausbau der Hafeninfrastruktur ist keine rein regionale oder länderspezifische Aufgabe. Er ist eine gesamtstaatliche Aufgabe.
Gerade aus ostdeutscher Sicht ist der Verweis auf GRW-Mittel problematisch. Die GRW war, ist und bleibt ein zentrales Instrument, um unterschiedliche Ausgangsbedingungen zwischen Ost und West und die daraus folgenden wirtschaftlichen Ungleichgewichte zumindest teilweise auszugleichen. In vielen ostdeutschen Regionen bestehen weiterhin eine geringere industrielle Dichte, eine schwächere kommunale Finanzkraft, weniger Konzernzentralen und weniger Eigenkapital in den Unternehmen.
Eine Frage fairer Lastenverteilung
Wenn GRW-Mittel regelmäßig zur Finanzierung gesamtdeutscher Aufgaben wie der Hafeninfrastruktur eingesetzt werden, fehlt dieser Spielraum an anderer, regional bedeutsamer Stelle. Dann finanzieren strukturschwächere Regionen nationale Infrastruktur mit Mitteln, die eigentlich ihren eigenen Aufholprozess unterstützen sollen. Das ist keine bloße Frage technischer Förderfähigkeit. Es ist eine Frage fairer Lastenverteilung zwischen Bund und Ländern.
Die Länder entziehen sich ihrer Mitverantwortung nicht. Über die GRW wurden seit 2021 allein für die Rostocker Hafeninfrastruktur mindestens 146 Millionen Euro eingesetzt. Dem stehen jährlich 2,5 Millionen Euro gegenüber, die Mecklenburg-Vorpommern aus dem Bundesprogramm zur Mitfinanzierung bedeutsamer Infrastruktur im Bereich der Seehäfen erhält. Dieses Programm umfasst bundesweit 38 Millionen Euro jährlich für Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein.
Oder anders gesagt: Während über die GRW seit 2021 rechnerisch fast 30 Millionen Euro jährlich allein für den Rostocker Hafen eingesetzt wurden, stellt der Bund Mecklenburg-Vorpommern aus dem eigentlichen Hafenfinanzierungstopf lediglich 2,5 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung.
Eigentliche Frage nicht beantwortet
Das ist kein tragfähiges Verhältnis. Daran ändert auch der Verweis auf das Sondervermögen Infrastruktur nichts. Selbst wenn daraus einzelne Hafenprojekte finanziert werden könnten, entsteht dadurch noch keine dauerhafte, verlässliche und auskömmliche Hafenfinanzierung.
Der Verweis auf GRW-Mittel oder auf das Sondervermögen Infrastruktur beantwortet die eigentliche Frage nicht. Beides kann im Einzelfall helfen. Beides schafft aber keine verlässliche Struktur. Wer die Häfen als „Gefäßsystem unserer Volkswirtschaft“ beschreibt, muss dieses Gefäßsystem auch dauerhaft finanzieren.
Die Modernisierung der Hafeninfrastruktur braucht keine Umwege über Hilfskonstruktionen, sondern eine klare nationale Finanzierungsverantwortung.
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