Erweiterte Suche

Digitalisierung & KI

Standpunkte Dank Brüssel zur Online-GmbH

Foto: PR

Florian Nöll, Vorsitzender des Start-up-Verbands, lobt eine neue EU-Richtlinie, welche die Online-Gründung von Kapitalgesellschaften ermöglicht. Doch er warnt: Der nächste Kampf der Besitzstandswahrer gegen den digitalen Fortschritt stehe vor der Tür.

von Florian Nöll

veröffentlicht am 05.08.2019

Lernen Sie den Tagesspiegel Background kennen

Sie lesen einen kostenfreien Artikel vom Tagesspiegel Background. Testen Sie jetzt unser werktägliches Entscheider-Briefing und erhalten Sie exklusive und aktuelle Hintergrundinformationen für 30 Tage kostenfrei.

Jetzt kostenfrei testen
Sie sind bereits Background-Kunde? Hier einloggen

Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), Urheberrechtsreform, Uploadfilter. Was haben wir in den vergangenen 12 Monaten über die Politik in Brüssel geschimpft. Die Bundesregierung war dabei – wohlwollend ausgedrückt – keine Unterstützung für die Digitalwirtschaft. Doch jetzt könnte sich das Blatt einmal wenden.

Die seit vergangener Woche rechtskräftige Richtlinie (EU) 2019/1151 der Europäischen Union regelt die Möglichkeit, Kapitalgesellschaften online zu gründen und Zweigniederlassungen online registrieren zu lassen. Das ist schon eine ganze Menge, angesichts der Tatsache, dass die Eintragung und Anmeldung von juristischen Personen bislang vom EU-Recht überhaupt nicht erfasst wurde. Online ist fast alles möglich: Wir können in Krypto-Währungen bezahlen, Kredite arrangieren, Fahrzeuge kaufen oder verkaufen, Immobilien anbieten. Aber für die GmbH-Gründung ist in den meisten Mitgliedsstaaten heute noch das persönliche Erscheinen gefordert.

Die Richtlinie ist Teil des 2018 von der EU-Kommission vorgelegten sogenannten „Company Law Package“, das sich erstmals umfangreich mit der Digitalisierung von Geschäftsprozessen rund um das Unternehmensrecht befasst und nun allmählich durch Richtlinien in bindendes Recht umgewandelt wird. Auf die Online-Firmengründung folgt im nächsten Schritt die Online-Kapitalerhöhung. Insbesondere für Start-ups mit ihren zahlreichen Finanzierungsrunden eine echte Erleichterung.

Online-Gründungen sind eine Frage der Kosten

Doch wie immer geht alles viel zu langsam: Die generelle Umsetzungsfrist endet am 1. August 2021, in begründeten Fällen kann die Umsetzungsfrist sogar um ein Jahr verlängert werden. Dazu sollte es nicht kommen. Denn angesichts zurückgehender Gründungszahlen in Deutschland sollten alle Kräfte darauf gerichtet sein, das Gründungsgeschehen zu stimulieren.

Denn „Online-Gründungen“ sind weniger eine Frage der Bequemlichkeit – das aber auch -, sondern vielmehr eine Frage der Kosten. In Irland beispielsweise reduziert sich der Zeitaufwand bei der Online-Eintragung auf ein Drittel gegenüber dem bis zu 15 Tage währenden Papierweg. Die Zeitersparnis wirkt sich unmittelbar auf die Kosten aus. Allerdings ist bislang nur Estland so weit gekommen, ein funktionierendes und allgemein nutzbares Verfahren umzusetzen. Die Zahl der Hightech-orientierten Firmeneintragungen im nördlichsten der drei Baltikstaaten zeigt, dass das vereinfachte Verfahren auch unmittelbare positive Auswirkungen auf den Standort hat.

Gerade für Scale-Ups, also Start-ups in ihrer stürmischen Wachstumsphase, die in der Regel auch eine Globalisierungsstrategie mit sich bringt, ist es entscheidend, schnell, ohne großen persönlichen Aufwand und mit minimalen Kosten internationale Zweigniederlassungen gründen zu können, um den Markteintritt so schnell, so reibungslos und so global wie möglich zu realisieren. Denn die digitalen Geschäftsmodelle der Plattform-Ökonomie erlauben es in der Regel, ein in einem Land erfolgreiches Geschäft sofort auf andere Staaten zu übertragen. Wer Unicorns, also milliardenschwere Startups, will, muss ihnen den Weg in die Internationalisierung so leicht wie möglich machen.

Die Bundesregierung ist am Zug

Das Company Law Package stellt dazu die richtigen Weichen auf (EU-)Internationalisierung. Das ist längst überfällig, denn die bisher gelebten Anforderungen stammen aus der Frühzeit des EU-Gesellschaftsrechts und sind längst weltfremd und unzweckmäßig. Ja, sie belasten die Unternehmen durch unnötige Kosten, Zeitverlust, zähe und personalintensive Prozesse.

Jetzt ist die Bundesregierung gefragt. Für sie ist es die nächste Chance zu beweisen, dass sie für die Digitalisierung mehr übrig hat als warme Worte in Sonntagsreden. Sicher ist, dass mit der Online-Gründung der nächste Kampf der Besitzstandswahrer gegen den digitalen Fortschritt vor der Tür steht. Die Notare, die insbesondere an Kapitalerhöhungen sehr gut verdienen, bringen sich längst in Stellung. Mit 115 Juristen unter den 709 Bundestagsabgeordneten sitzt die Lobby für den Status Quo direkt im Parlament. Dabei ist zu erwarten, dass auch diese Berufsgruppe, wie schon vor ihr Taxifahrer und Verlagsbosse nicht verstehen werden, dass die Politik ihre Branche nicht vor dem technologischen Wandel bewahren kann. Unsere große Koalition, wie wir sie kennen, wird die EU-Richtlinie mit maximalen Ausnahmen für Notare frühestens 2022 umsetzen. Die Bundesregierung, die wir uns wünschen, erkennt die Chance für den Digitalstandort Deutschland und beginnt heute mit einer Umsetzung, die die Anforderungen aus Brüssel übererfüllt.

Florian Nöll ist Vorsitzender des Bundesverbandes Deutsche Start-ups (Start-up-Verband)Der Text erschien zuerst bei „INSIDE“, einem Magazin des Start-up-Verbands.

Lernen Sie den Tagesspiegel Background kennen

Sie lesen einen kostenfreien Artikel vom Tagesspiegel Background. Testen Sie jetzt unser werktägliches Entscheider-Briefing und erhalten Sie exklusive und aktuelle Hintergrundinformationen für 30 Tage kostenfrei.

Jetzt kostenfrei testen
Sie sind bereits Background-Kunde? Hier einloggen