Das Daten-Thema ist explosiv. Nicht nur die Menge der Daten, auch die Rechenleistung wächst exponenziell. Noch 2018 bekam man für 1.000 US-Dollar nur eine Datenverarbeitungskapazität, die der eines Mäusegehirns entsprach. 2025 wird für denselben Betrag die numerische Rechenleistung eines menschlichen Gehirns zu haben sein, 2045 die Brainpower der ganzen Menschheit. Wir stehen vor einer doppelten Datenexplosion durch stetig wachsende Erhebungen und ebenso exponentiell steigende Auswertungen.
Eine solche, explosionsartige Entwicklung birgt unvorstellbare Chancen und neue Gefahren. Um beides müssen wir uns kümmern, und beides hat auch die Bevölkerung im Blick: Es gibt mehr als 80 Millionen Smartphones in Deutschland, und gleichzeitig hegen über 95 Prozent der Deutschen die auch von Experten immer wieder betonte Sorge, dass ihre Daten missbraucht werden.
Die Antwort darauf kann nicht heißen, dem technischen Fortschritt Einhalt zu gebieten. Daten sind heute so elementar für wirtschaftlichen Erfolg und gesellschaftlichen Fortschritt, wie es zur Zeit der Industrialisierung Erz, Kohle oder Maschinen waren. Und ihre Bedeutung wird weiter zunehmen. An unserem Umgang mit Daten und Algorithmen hängt nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft, sondern auch die Leistungsfähigkeit unseres politischen Systems.
Einfache Instrumente für den gewissenhaften Umgang mit Daten
Wir sollten unseren strategischen Grundsatz ändern und nicht mit Daten knausern, sondern gewissenhaft mit ihnen umgehen. Wir sollten uns fragen, was wir mit generierten Daten machen, wer Herr über die Daten sein soll und wie wir es erreichen, dass mehr Daten geteilt werden können, ohne Persönlichkeitsrechte zu verletzen. Statt auf Datensparsamkeit setzen wir auf Datensouveränität und Datensorgfalt.
Wissen Sie, was genau in AGBs steht? Oder beantworten Sie Anfragen, ob Sie den jüngsten AGB-Änderungen oder der Verwendung von Cookies zustimmen, gewohnheitsmäßig mit einem Klick auf den „Okay“-Button? Kaum jemand setzt sich intensiv damit auseinander, was mit seinen persönlichen Daten geschieht.
Derzeit fehlen nicht die Rechte, um persönliche Daten zu schützen. Die DSGVO ist eine starke Rechtsgrundlage. Es fehlt aber an einfachen Instrumenten. Aufgabe der Politik ist es, den Rahmen für solche Instrumente zu schaffen – Instrumente wie den DAD, den Digitalen Assistenten für Datensouveränität.
Ein digitaler Assistent für Datensouveränität
Im Datencockpit macht ein Digitaler Assistent für Datensouveränität (DAD) den Nutzer wieder souverän. Mit ihm kann er seine individuellen Präferenzen zur Datenerhebung und -verarbeitung an Service-Anbieter und Plattformbetreiber melden. DAD verwaltet als eine Art Mittelsmann die Privacy-Einstellungen im Auftrag des Nutzers und teilt damit faktisch dessen Geschäftsbedingungen mit. Ein Beispiel: Man gibt vor, dass Standortdaten nur bei aktiver Nutzung von Navigationssystemen gesammelt werden dürfen. Wenn Websites und Apps Standortdaten erheben wollen, fragen sie den DAD – der dann automatisch die Nutzung für Navigationsdienste erlaubt und für andere Services und Produkte verbietet.
Neben diesem Instrument für Datensouveränität wollen wir den Wettbewerb in der Datenökonomie steigern. Ein potenziell starkes Werkzeug zur Eindämmung von Monopolen und Lock-in-Effekten hat die DSGVO den Nutzern bereits in die Hand gedrückt: das Recht auf Datenportabilität.
Doch leider ist die Umsetzung nicht konsequent genug. Zwar ist in Art. 20 bereits eine Pflicht zur Bereitstellung und zur maschinenlesbaren Übertragung enthalten, in der Praxis verstehen sich Systeme aufgrund unterschiedlicher Standards und Schnittstellen aber zu häufig nicht. Die Wirkung der Datenportabilität verpufft.
Dynamische Datenportabilität mit Konnektivitätszwang
Das Recht auf Datenmitnahme wollen wir erweitern. Statt der punktuellen Datenabfrage soll es permanent möglich sein, seine Daten auszuleiten. Das heißt, dass der Nutzer nur einmal die Datenmitnahme beantragen muss – etwa über das Setzen eines Häkchens in den Einstellungen – um die bis dahin gesammelten Daten zu einem anderen Anbieter mitzunehmen. Das ermöglicht dem Nutzer den Wechsel zu und die Konnektivität mit anderen Plattformen. Damit die Portabilität auch wirkt, müssen die Daten in interoperablem Format über eine standardisierte Schnittstelle übermittelt werden.
Bei E-Mail und Telefon ist Interoperabilität zwischen den Providern Standard. Mit einem Mailaccount bei GMX können Sie Mails an ein Web.de-Postfach senden, mit einem Vertrag bei der Telekom sind Sie in der Lage, einen O2-Kunden anzurufen. Doch obwohl für große Teile der Bevölkerung soziale Netzwerke und Nachrichtendienste wie WhatsApp längst alltägliche Kommunikationswege darstellen, haben wir den Schritt zu einer dezentralen Kommunikationsinfrastruktur kompatibler Plattformen noch nicht gewagt. Dabei äußerte das Bundeskartellamt schon 2016, es sei „denkbar, dass marktbeherrschende Unternehmen kartellrechtlich zu Interoperabilität verpflichtet werden“. Das heißt: Einem Telegram-Nutzer soll es möglich sein, auch mit einem Threema-, Signal- oder WhatsApp-Nutzer Nachrichten auszutauschen. Was uns im Telekom-Markt gelungen ist, sollte uns auch im Daten-Markt gelingen.
Zusammen mit 64 Bundestagsabgeordneten und Experten haben Nadine Schön und Thomas Heilmann in ihrem Buch insgesamt 103 konkrete Vorschläge zur Krisenbewältigung über die Digitalpolitik hinaus gemacht. „Neustaat“ erscheint an diesem Dienstag, weitere Informationen zu der Publikation unter www.neustaat.jetzt.