28. Regime : Ein europäisches Regelwerk für alle Unternehmen
Millionen europäische Unternehmen kämpfen täglich mit 27 verschiedenen Rechtssystemen. Das 28. Regime könnte das ändern – aber nur, wenn es für alle gilt.
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Was derzeit in Brüssel diskutiert wird, könnte die folgenreichste europäische Unternehmensrechtsreform seit mehr als zwei Jahrzehnten sein. Das sogenannte „28. Regime“ – ein einheitliches Regelwerk für alle 27 EU-Mitgliedstaaten – verspricht etwas, worauf Europa lange gewartet hat: interoperable und einfache Unternehmensregeln für den gesamten Binnenmarkt. Wer heute in Deutschland ein Unternehmen gründet und nach Frankreich oder Polen expandieren will, steht vor einem Labyrinth aus unterschiedlichen Gesellschaftsformen, Registrierungspflichten und Compliance-Anforderungen. Das 28. Regime soll dieses Labyrinth endlich auflösen. Als Vertreter von mehr als 45.000 europäischen kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) im IT-Bereich fordern wir die EU-Institutionen deshalb auf, bei dieser Reform Ambitionen an den Tag zu legen und keine Zeit zu verlieren.
Europa steht im globalen Wettbewerb unter enormem Druck. Die USA investieren massiv in ihre heimische Industrie und China subventioniert seine Technologiekonzerne in erheblichem Ausmaß. Beide Ansätze sind nur schwer mit europäischen Beihilferegeln vereinbar. Die wirtschaftliche Stärke Europas bleibt dabei das wichtigste Instrument in diesem Ringen – doch sie kann ihr volles Potenzial nur entfalten, wenn der Binnenmarkt auch wirklich funktioniert. Für KMU ist die innereuropäische Expansion nach wie vor mit hohem bürokratischem Aufwand und erheblichen Kosten verbunden. Ein amerikanisches Start-up operiert von Tag eins aus einem einheitlichen Rechtsraum mit mehr als 300 Millionen Verbrauchern. Europäische Gründerinnen und Gründer dagegen müssen sich durch 27 verschiedene nationale Systeme kämpfen, bevor sie denselben Markt erreichen. Das muss sich ändern.
Europa kann sich keinen halbherzigen Ansatz mehr leisten. Die Zeiten nationaler Alleingänge, langwieriger Gesetzgebungsverfahren und verwässerter Kompromisse müssen vorbei sein. Nutzen wir diese Chance nicht, verpassen wir eine einmalige historische Gelegenheit, die Innovationskraft europäischer Unternehmer freizusetzen und ihnen die Skalierung im Binnenmarkt zu ermöglichen.
Konkret bedeutet das drei Dinge:
Erstens muss dieser neue Rechtsrahmen für alle Unternehmen offen sein. Ein Binnenmarktinstrument darf sich nicht auf Start-ups oder beliebig definierte „innovative“ Firmen beschränken. Jedes Unternehmen in der EU, unabhängig von Sektor, Größe oder Gründungsdatum, soll die Möglichkeit haben, sich als europäische Gesellschaft einzutragen. Ein Mittelständler aus Bayern oder ein Handwerksbetrieb aus Nordrhein-Westfalen hat dasselbe Interesse an einem vereinfachten Binnenmarktzugang wie ein Berliner Tech-Start-up.
Zweitens muss der 28. Rechtsrahmen eine Verordnung sein, keine Richtlinie. Alles andere würde das eigentliche Ziel der Harmonisierung untergraben. Die Geschichte der EU-Binnenmarktgesetzgebung zeigt, dass Richtlinien am Ende oft mehr Fragmentierung erzeugen, als sie beseitigen. Wer echte Einheitlichkeit will, darf sie nicht durch nationale Umsetzungsspielräume von vornherein aufweichen.
Drittens muss die Registrierung einfacher sein als in bestehenden nationalen Systemen. Oder zumindest gleich einfach. Der neue Rahmen darf keine zusätzliche Bürde für Gründerinnen und Gründer schaffen. Wer eine europäische Firma gründen will, muss das vollständig online, in einem einzigen Verfahren und ohne Papier tun können. Das bedeutet: konsequente Umsetzung des Once-Only-Prinzips und Digital-by-Default.
Die Europäische Kommission, das Parlament und der Rat müssen ihren Worten zur Wettbewerbsfähigkeit jetzt Taten folgen lassen. Richtig umgesetzt könnte das 28. Regime das Versprechen des Binnenmarkts endlich einlösen – für KMU, Start-ups und Millionen von Unternehmen in ganz Europa. Dies ist der Moment, um zu beweisen, dass Ambition und Inklusion Hand in Hand gehen. Europa hat schon zu oft gezeigt, dass es große Ideen kleinreden kann. Das 28. Regime darf nicht dasselbe Schicksal erleiden.
Über 200 Unternehmen und Verbände aus ganz Europa haben die gemeinsame Erklärung „28 for All“ bereits unterzeichnet. Darunter sind Unternehmen aus Deutschland, Frankreich, Rumänien und weiteren Mitgliedstaaten. Sie alle eint die Überzeugung, dass Europa bei dieser Reform nicht scheitern darf. Wer die Erklärung unterstützen und Teil dieser wachsenden Koalition werden möchte, findet weitere Informationen unter: 28forall.eu
Oliver Grün ist Präsident der European Digital SME Alliance und Präsident des Bundesverband IT-Mittelstand (BITMi) sowie CEO der Grün Group 1989. Sebastiano Toffaletti leitet das Sekretariat der European Digital SME Alliance.
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