Neue Ideen statt Überregulierung : Ein Neustart für Europas Innovationspolitik
Schwache Innovationsaktivität wird zu einer zunehmenden Belastung für den europäischen Industriestandort. Mit einem europäischen Innovationsgesetz möchte die EU gegensteuern. André Wolf vom Centrum für Europäische Politik (Cep) plädiert für einen ganzheitlichen Politikansatz, der auf intelligente Clustersteuerung und gezielte Unterstützung bei der Markteinführung von Innovationen setzt.
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Europas immer sichtbarer werdendes Defizit bei der industriellen Wettbewerbsfähigkeit ist nicht allein auf hohe Energie- und Arbeitskosten zurückzuführen. Es äußert sich auch in einer grassierenden Innovationsschwäche. Dies zeigt sich am deutlichsten in der globalen Verteilung radikaler Innovationsaktivität, die auf neue, disruptive Lösungen setzt.
Gerade hier kann sich Europa keine Schwäche leisten, denn radikale Innovationen definieren die Märkte und Spezialisierungsvorteile von morgen. Die EU investiert nicht nur deutlich weniger in Forschung als die USA. In zentralen Zukunftsfeldern wie Halbleiter- und Kommunikationstechnologien bringt sie auch deutlich weniger global einflussreiche Patente hervor.
Die Innovationsschwäche hat viele Gründe
Ursache dieser Innovationsschwäche ist nicht ein Mangel an Erfindungsgeist, wie die nach wie vor weltweit hoch angesehene europäische Grundlagenforschung zeigt. Es sind vorrangig die zahlreichen administrativen und ökonomischen Hürden, mit denen Erfinder bei der Kommerzialisierung neuer Produkte und Technologien in der EU konfrontiert sind.
Das beginnt beim unzureichenden Zugang zu moderner Forschungs- und Testinfrastruktur für kleine Unternehmen. Das geringe Volumen an Wagniskapital auf den europäischen Finanzmärkten beschränkt die Finanzierungsmöglichkeiten für neuartige Geschäftsmodelle. Auf regulatorischer Ebene verengt das ausufernde Mikromanagement der EU – ausgedrückt durch Gesetze wie die Ökodesign-Verordnung – Innovationsspielräume und erzeugt durch neue Berichterstattungspflichten hohe Bürokratiekosten. Eine weitere Herausforderung ist die fortbestehende regulatorische Fragmentierung zwischen den Mitgliedstaaten in Bereichen wie Unternehmensgründung, Steuerpolitik und Arbeitnehmerschutz. Sie bürdet innovativen Unternehmen hohe Eintrittskosten für die EU-weite Vermarktung auf.
Die Europäische Kommission möchte diese Probleme mit einem EU-Innovationsgesetz bewältigen. Angesichts der Vielzahl der Hemmnisse ist bereits jetzt klar, dass ein einzelnes Gesetz lediglich den Anstoß für einen umfassenderen Reformprozess liefern kann. Zunächst ist ein klares Verständnis erforderlich, welche Rolle die EU und staatliche Akteure allgemein beim Aufbau eines zukünftigen EU-Ökosystems für Innovationen einnehmen sollten.
Die Innovationsforschung zeigt, dass sich eine erfolgreiche Innovationspolitik vor allem dadurch auszeichnet, dass sie Unternehmen und Forschungseinrichtungen dabei unterstützt, neue Spezialisierungsvorteile auszuschöpfen, ohne zu stark in die Forschungsschwerpunkte einzugreifen. Das erfordert vor allem den Ausbau regionaler Forschungscluster mit hohem Maß an spezialisiertem Wissen, aber auch die Förderung clusterübergreifender Kooperation.
Eine zukunftsgerichtete Innovationspolitik sollte die Verbesserung der allgemeinen Rahmenbedingungen für innovative Unternehmen mit Maßnahmen zur Stärkung regionaler Innovationszentren in der EU kombinieren. So sinkt das Risiko, durch politische Planungsfehler Ressourcen in technologischen Sackgassen zu verschwenden. Dabei sollten Hindernisse in allen Phasen des Innovationszyklus beseitigt werden, insbesondere bei der wirtschaftlichen Verwertung des generierten Wissens.
Mehr finanzieller Spielraum und Kooperation
So sollte die EU innovativen Unternehmen die Möglichkeit bieten, auf Basis eines vereinfachten, EU-weit einheitlichen Regelwerks zu operieren. Darüber hinaus ist eine Vereinfachung bestehender gesetzlicher Produktstandards erforderlich. Die Bereitstellung von Kreditgarantien oder befristetem Eigenkapital durch die Europäische Investitionsbank (EIB) könnte Start-ups den Zugang zu Risikokapital erheblich erleichtern, indem sie einen Teil der Renditerisiken in der Markteinführungsphase abdeckt. Langfristig trägt dies auch dazu bei, die private Risikokapitalkultur in Europa zu stärken. Darüber hinaus sollten die Mitgliedstaaten die Einführung gezielter steuerlicher Anreize für Risikokapital in ihren nationalen Steuersystemen in Betracht ziehen.
Unausgeschöpfte Synergiepotenziale bei der Planung und Weiterentwicklung regionaler Forschungscluster sollten durch eine verstärkte europäische Zusammenarbeit behoben werden. Um einen wirksamen Beitrag zur Innovationsfähigkeit Europas insgesamt zu leisten, sollte eine vertiefte Cluster-Kooperation eng mit übergeordneten strategischen Zielen auf EU-Ebene, insbesondere der offenen strategischen Autonomie und der technologischen Souveränität, verknüpft werden.
Hindernisse, die jungen innovativen Unternehmen den Zugang zu wettbewerbsfähigen regionalen F&E-Netzwerken erschweren, sollten beseitigt werden. Dies erfordert eine entschlossenere staatliche Förderung unabhängiger und diskriminierungsfrei zugänglicher Labore und Testzentren. Um den branchenübergreifenden Wissensaustausch und die Verfügbarkeit von Fachkräften innerhalb von Clustern zu verbessern, sollte sich staatliches Kapital auch am Aufbau lokaler Weiterbildungszentren beteiligen.
André Wolf ist Fachbereichsleiter für Technologische Innovation, Infrastruktur und industrielle Entwicklung am Centrum für Europäische Politik (Cep) in Berlin.
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